Ferien und Feiertage (Care-Migrantin)

Sie haben wie alle Arbeitnehmende einen Anspruch auf Ferien und bezahlte Feiertage. Es gelten folgende Ferienansprüche:

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen
  • ab dem 21. Lebensjahr: 4 Wochen

Spezifische Ferienregelungen sowie Feiertage sind kantonal geregelt (siehe unten). Können Sie die Ferien und/oder Feiertage nicht beziehen, müssen Sie mit einem entsprechenden höheren Lohn ausbezahlt werden (siehe Lohnbestimmungen). Die Ferien dürfen nur dann nicht bezogen werden, wenn Sie sehr unregelmässige Einsätze haben und einer Auszahlung in Form von Geld zustimmen.