Ausgleichskasse (Privathaushalt)

Stellen Sie zum ersten Mal eine unselbständig erwerbende Person bei sich an? Dann sind Sie verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und müssen sich deshalb einer Ausgleichskasse anschliessen. Care-Migrantinnen sind innert 30 Tagen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zu melden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Unter gewissen Umständen können Sie vom vereinfachten Abrechnungsverfahren profitieren. Es erleichtert Ihnen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/Familienzulage) und gleichzeitig der Quellensteuer.

Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie Informationen über das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende.