Care-Migrantin

Sie arbeiten und wohnen in der Schweiz bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause? Sie sind direkt bei einem Privathaushalt angestellt?

Hier erfahren Sie Ihre Rechte und Pflichten als Care-Migrantin in deutscher, polnischer, ungarischer, slowakischer und französischer Sprache. Die Informationen berücksichtigen auch kantonale Unterschiede. more

Sie arbeiten und wohnen in der Schweiz bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause? Sie sind über eine Firma angestellt?

In diesem Fall gilt für Sie das Arbeitsgesetz. Beachten Sie die Informationsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz. Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze und Nacht- und Schichtarbeit – Arbeitszeitmodelle modern gestalten. Gemäss den aktuell geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes ist eine Betreuung rund um die Uhr durch nur eine Person über mehrere Wochen nicht möglich.

Privathaushalt

Sie möchten für sich selbst oder für Angehörige eine Unterstützung für zu Hause organisieren?

Der übliche Weg für eine Unterstützung im Haushalt und in der Pflege führt über die öffentliche Spitex oder über nicht gewinnorientierte Organisationen.

Wenn Sie trotzdem privat eine Lösung finden wollen, gibt es zwei weitere Möglichkeiten: Sie stellen eine Care-Migrantin ein und werden ArbeitgeberIn. Oder Sie nutzen die Dienstleistung einer privaten Firma. Die Anstellungsverhältnisse für Care-Migrantinnen sind rechtlich sehr komplex und teilweise nicht klar geregelt.

Hier erfahren Sie, auf welche rechtlichen Aspekte Sie achten müssen more

Firma

Sie sind in der Schweiz als Firma tätig und beschäftigen Care-Migrantinnen zur Betreuung von Menschen zu Hause? Oder Sie vermitteln als Firma ausländische Care-Migrantinnen in Privathaushalte? In beiden Fällen haben Sie eine Bewilligungspflicht. Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih) und unter arbeit.swiss.

Wenn Sie als Personalverleihfirma Care-Migrantinnen zur Betreuung von Menschen zu Hause beschäftigen, müssen Sie das Arbeitsgesetz einhalten. Beachten Sie die Informationsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz. Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeit-bestimmungen in Kürze und Nacht- und Schichtarbeit – Arbeitszeitmodelle modern gestalten. Gemäss den aktuell geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes ist eine Betreuung rund um die Uhr durch nur eine Person über mehrere Wochen nicht möglich.

 

 

Die Informationen im Bereich CARE-MIGRANTIN und PRIVATHAUSHALT basieren weitgehend auf dem Ratgeber der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich.