Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten im Alter

Pflege und Betreuung zu Hause durch ausländische Migrantinnen und Migranten ist ein aktuelles Thema. Doch welche Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in der Schweiz, vor Ort, in Ihrer Gemeinde? Thomas Büchler, Leiter Spitex & Alter der Städtischen Gesundheitsdienste der Stadt Zürich, macht eine Auslegeordnung.

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Thomas Büchler
Leiter Spitex & Alter
der Städtischen Gesundheitsdienste

Pflegerische Leistungen
Die Grundversorgung der Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Schweiz gesetzlich verankert und muss durch die Kantone oder Gemeinden sichergestellt werden. Das Unterstützungsangebot ist vielfältig und regional unterschiedlich. Meistens werden die Leistungen durch die lokalen, gemeinnützigen Spitex-Vereine erbracht. Zusätzlich bieten auch andere Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen an.

Pflegerische Leistungen zu Hause sind national einheitlich geregelt. Sie bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsabklärung durch anerkannte Spitex-Organisationen oder freiberufliche Pflegefachpersonen. Die pflegerischen Leistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise) und die öffentliche Hand übernommen. Mit der neuen Pflegefinanzierung kommt allerdings eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten hinzu, die je nach Kanton oder Gemeinde zwischen 0.- und 15.95 Franken pro Tag beträgt.

Hauswirtschaftliche Leistungen
Anders verhält es sich bei hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese sind grundsätzlich aus privater Hand zu bezahlen. Sie enthalten beispielsweise Einkaufen oder Mahlzeitenorganisa-tion, Haushaltspflege wie Aufräumen, Abwaschen, Wochenputz, Abfallentsorgung, Haushalt organisieren, Pflanzen- und Tierpflege, Waschen und Bügeln oder Schuhpflege. Die haus-wirtschaftlichen Leistungen gehören nicht in allen Kantonen zur Grundversorgung und werden deshalb nicht überall subventioniert. Entsprechend können die Preise von Kanton zu Kanton oder auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Ergänzungsleistungen
Für BezügerInnen von Ergänzungsleistungen werden die hauswirtschaftlichen Leistungen wie auch die PatientInnenbeteiligung subventioniert. Ergänzungsleistungen können nur durch Personen mit AHV- oder IV-Rente beantragt werden. Je nach Kanton oder Gemeinde gibt es zusätzlich auch noch kantonale Beihilfen oder Gemeindezuschüsse.

Hilflosenentschädigung
Es besteht zudem die Möglichkeit einer Hilflosenentschädigung. Diese Entschädigung ist für RentnerInnen gedacht, die seit mindestens einem Jahr bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen.

Informations- und Beratungsstellen
Für alle Fragen rund ums Wohnen und Leben im Alter können die kantonalen Pro Senectute-Organisationen in der ganzen Schweiz Auskunft geben. Grössere Städte verfügen zusätzlich über Informations- und Beratungsstellen für ältere Menschen, z.B. die Beratungsstelle Wohnen im Alter in der Stadt Zürich.

Zuständige Stellen für die unterschiedlichen Leistungen finden Sie unter Unterstützung für Pflege und Betreuung zu Hause.



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