Arbeitsunfähigkeit: Krankheitsfall oder Unfall (Care-Migrantin)
Sie können wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten. Dann bekommen Sie Ihren Lohn trotzdem weiter bezahlt. Für welche Zeitdauer hängt davon ab, wie lange Sie bereits arbeiten und in welchem Kanton Sie arbeiten (siehe unten). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder vertraglich für mehr als drei Monate eingegangen worden ist.
Achtung! Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt müssen Sie gepflegt werden. Wo nötig, muss auch Ihre Behandlung durch medizinisches Fachpersonal gewährleistet werden. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur Lohnfortzahlung.