Arbeitsvermittlung (Care-Migrantin)

Sie werden als Care-Migrantin durch eine Firma an einen Privathaushalt vermittelt. Dann müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Vermittlungsfirma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Haben Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie der Firma nicht mehr als die erlaubten fünf Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes als Vermittlungsprovision bezahlen müssen.
  • Die Vermittlungsfirma empfiehlt Ihnen einen Musterarbeitsvertrag. Dann vergleichen Sie diesen mit den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und passen Sie ihn falls nötig an.

Achtung! Vergewissern Sie sich, dass die Firma einen schweizerischen Geschäftssitz hat. Ausländische Vermittlungsfirmen dürfen in der Schweiz nicht tätig sein.



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