Arbeitsvertrag (Privathaushalt)

Sie stellen eine Care-Migrantin ein und werden ArbeitgeberIn. Für Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie für andere Arbeitnehmende. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag formulieren, halten Sie sich an die Musterverträge des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Mindestlöhne werden verbindlich durch den Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV CH) geregelt (siehe Lohnbestimmungen). Detailliertere Regelungen bietet der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft in Ihrem Kanton. Haben Sie gewisse Punkte nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt, dann gelten die Angaben des kantonalen Normalarbeitsvertrags. Dieser ist bindend, auch wenn Sie keine Kenntnis von dessen Inhalt haben.

In Privathaushalten dürfen Sie nur Personen einstellen, die

  • Wohnsitz in der Schweiz haben
  • oder aus dem EU-Raum kommen.

Achtung! Sie beschäftigen zwei oder mehrere Care-Migrantinnen, die sich alle paar Wochen oder Monate gegenseitig ablösen? Dann müssen Sie in der Regel einen unbefristeten Vertrag abschliessen. Dies gilt, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze zeitlich begrenzt, aber regelmässig wiederkehrend sind.

Achtung! Gewisse private Firmen offerieren, alles Administrative zu regeln und den Arbeitsvertrag zu schreiben. Trotzdem bleiben Sie ArbeitgeberIn und müssen die damit verbundenen rechtlichen Pflichten einhalten. Die Ausgleichskasse in Ihrem Kanton führt Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung Ihrer Hausangestellten.


Kennen Sie die Regelungen für den Personalverleih? Mehr Informationen dazu finden Sie unter Personalverleih.
Kennen Sie die Regelungen für die Vermittlung von Care-Migrantinnen? Mehr Informationen dazu finden Sie unter Vermittlung.












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