Aufenthaltsbewilligung (Privathaushalt)

Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können von der Personenfreizügigkeit profitieren. Arbeitet eine EU/EFTA-Staatsangehörige länger als drei Monate bei Ihnen zu Hause, melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Dort können Sie sich über das Vorgehen für die Aufenthaltsbewilligung informieren. Arbeitet Ihre Care-Migrantin nur während drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz, haben Sie als ArbeitgeberIn eine Online-Meldepflicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.



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