Personalverleih (Care-Migrantin)

Sie sind von einer Firma angestellt, aber erhalten vom Privathaushalt die Arbeitsanweisungen. Dann spricht man von Personalverleih.

In diesem Fall gilt für Sie das Arbeitsgesetz. Gemäss den aktuell geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes ist eine Betreuung rund um die Uhr durch nur eine Person über mehrere Wochen nicht möglich.

Wichtige Vorgaben des Arbeitsgesetzes sind:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 50 Stunden. Gemeinsames Essen und sonstige Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit.
  • Überzeit darf nur ausnahmsweise erfolgen und darf grundsätzlich nicht mehr als 2 Stunden im Tag überschreiten. Überzeit ist mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent zu entschädigen. Ein Freizeitausgleich ist nur dann möglich, wenn betroffene Arbeitnehmende dies wünschen oder damit einverstanden sind.
  • Präsenzzeit gilt als Arbeitszeit. Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit. Wenn Sie während der Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz gerufen werden, gilt der Weg und die Zeit des Einsatzes als Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen.
  • Eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden.
  • Ein wöchentlicher Ruhetag am Wochenende (35 Stunden am Stück: zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 24 Uhr plus 11 Stunden tägliche Ruhezeit). Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, haben Sie Anspruch auf einen wöchentlichen freien Halbtag von 8 Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit.
  • Sonntagsarbeit (Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr) ist verboten. Für Ausnahmen braucht es eine Bewilligung. Bei vorübergehender Sonntagsarbeit haben Sie Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 50 Prozent.
  • Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) ist verboten und wird nur in Ausnahmen bewilligt. Ihre Personalverleihfirma muss eine Bewilligung haben. Die Nachtarbeit darf maximal 9 Stunden in einem Zeitraum von 10 Stunden betragen. Wenn Sie weniger als 25 Nächte pro Jahr Nachtarbeit verrichten, haben Sie Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Wenn Sie regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, haben Sie Anspruch auf Kompensation von 10 Prozent der Zeit.
  • Schichtarbeit bedeutet, dass zwei oder mehrere Arbeitnehmende nach einem Zeitplan arbeiten und sich abwechseln. Wenn eine pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, muss ein Betreuungstag von 24 Stunden durch drei- oder mehr Arbeitszeitschichten abgedeckt sein. Eine Schicht darf 10 Stunden inkl. Pausen nicht überschreiten.

Für mehr Informationen beachten Sie die Informationsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz. Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze (auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) und Nacht- und Schichtarbeit – Arbeitszeitmodelle modern gestalten (auf Deutsch, Französisch und Italienisch).

AUSWAHL DER FIRMA
Der Markt an privaten Firmen boomt. Prüfen Sie genau, welche Firma Sie wählen. Die Firma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Wenn Sie keinen Schweizer Pass oder Wohnsitz in der Schweiz haben, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.

WECHSEL ZUR DIREKTANSTELLUNG
Die Firma darf Ihnen nicht verbieten, nach Ende des Einsatzes direkt mit dem Privathaushalt einen Arbeitsvertrag abzuschliessen (Sperrverträge). Die Verleihfirma kann jedoch eine Entschädigung vom Privathaushalt verlangen. Dies nur falls Ihr Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und Sie sich früher als drei Monate nach Ende des Einsatzes direkt einstellen lassen.

Achtung! Personalverleihfirmen aus dem Ausland ohne Geschäftssitz in der Schweiz dürfen in der Schweiz nicht tätig sein.

 

Bundesgerichtsurteil: Für Angestellte von Betreuungsagenturen gilt das Arbeitsgesetz

Am 22. Dezember 2021 fällte das Bundesgericht einen Leitentscheid (2C 470/2020) zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Klägerin war die Gewerkschaft vpod. Gewerkschaftssekretärin Vanessa von Bothmer erläutert, wie es zur Klage kam. Rechtsprofessor Kurt Pärli kommentiert das Urteil und zeigt die Folgen daraus auf.

 

 

Vanessa von Bothmer,
Rechtsberaterin vpod region basel

In der Schweiz nehmen 24-Stunden-Betreuungen in den eigenen vier Wände stetig zu. Es gibt in dieser Arbeitsbranche zwei gängige Modelle: Die Personen werden direkt von einer Familie angestellt oder über eine Verleih-Firma (private Spitex). Der vpod bildete 2013 das Netzwerk Respekt, welches sich mit dieser Thematik auseinandersetzt und eine Regulierung des Anstellungsverhältnisses fordert.

Seit Beginn dieser Betreuungsform vertritt der vpod die Meinung, dass eine Person allein nicht für 24 Stunden, sieben Tage die Woche zuständig sein kann und darf. Das Arbeitsverhältnis von 24-Stunden-Betreuer:innen, die über eine Firma in Privathaushalten arbeiten, war bis zu diesem Bundesgerichtsurteil nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt – anders als in anderen Bereichen der Leiharbeit. Das bedeutet, dass die arbeitsrechtliche Einhaltung der Anstellungsbedingungen nicht überprüft werden konnten.
Der VPOD schlug verschiedene Massnahmen vor, auch im Rahmen der kantonalen Vernehmlassungen zur Normalarbeitsvertragsüberarbeitung. (siehe CareInfo-Newsbeitrag vom 21.11.2019) Dies leider mit nur geringem Erfolg. Viele Punkte wurden nicht aufgenommen und eine griffige Regulierung blieb aus.

Der vpod region basel versuchte gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA) eine Lösung für die Situation zu erarbeiten. Während der vpod region basel die Meinung vertrat, dass diese Form der Arbeitsverhältnisse über eine Verleihfirma dem Arbeitsgesetz unterstellt werden muss, hat das AWA dieser Rechtsansicht bisher widersprochen.

Dies war der Anlass für den vpod region basel mit einer Beschwerde vor Gericht zu gehen. Diese wurde bis vor das Bundesgericht gezogen, um die Frage nachhaltig zu klären.

Der VPOD ist sehr erfreut über das Urteil: Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des vpod region basel gegen den Kanton Basel-Stadt gut und stellt fest, dass auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung das Arbeitsgesetz gilt.
Nun fordert der VPOD weitere Schritte zur Umsetzung des Urteils:

  • Alle Betreuer:innen in Privathaushalten sind dem Arbeitsgesetz zu unterstellen.
  • Die 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person ist zu verbieten.
  • Die Arbeitszeit muss erfasst werden.
  • Die Einhaltung des Arbeitsgesetzes muss in Privathaushalten und in Personalverleihagenturen durch die Kantone kontrolliert werden.

 


Prof. Dr. iur. Kurt Pärli
,
Professor an der juristischen Fakultät der Universität Basel

Das Bundesgerichtsurteil hat klargestellt, dass die Ausnahmebestimmung im Arbeitsgesetz für private Haushalte nicht anwendbar ist, wenn eine Betreuerin zwar bei der zu betreuenden Person zu Hause tätig ist, den Arbeitsvertrag aber mit einer Betreuungsorganisation abgeschlossen hat.

Die Behörden müssen nun die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrollieren und betroffene Arbeitnehmende können ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

Das Verfahren und das Urteil des Bundesgerichts zeigen die Notwendigkeit und den Nutzen der Verbandsbeschwerde. Prekär beschäftigte Arbeitnehmende machen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust meist nicht von ihren Rechten Gebrauch. Das Arbeitsgesetz sieht ein Recht der Verbände vor, eine Feststellungsverfügung über die Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes zu verlangen. Die entsprechende Verfügung kann bis ans Bundesgericht weitergezogen werden, was vorliegend auch der Fall war.

Das Bundesgericht hält fest: Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsgesetzes bei der Betreuungsorganisation wären ohne Weiteres möglich. Ein von den Vorinstanzen behaupteter Konflikt zum Schutz der Privatsphäre bestehe nicht. Zu Recht weist das Bundesgericht auch darauf hin, dass Ausnahmebestimmungen zur Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes eng auszulegen sind. Die Nichtanwendbarkeit des Arbeitsgesetzes liesse sich vor allem auch deshalb nicht rechtfertigen, weil die Betreuungsorganisation von der angebotenen Dienstleistung wirtschaftlich profitieren würden. Auch wenn dies in den Ausführungen des Bundesgerichtes nicht überall deutlich zum Ausdruck kommt, kann das Urteil doch klar als Bekenntnis des höchsten Gerichts zur effektiven Durchsetzung des Arbeitnehmendenschutzes bei der professionellen und profitorientierten «Care-Arbeit» verstanden werden.

Bei Direktanstellungen der Betreuerinnen durch die zu betreuende Person ändert sich jedoch nichts: Das Arbeitsgesetz bleibt in diesem Fall nicht anwendbar. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in der Praxis vermehrt auf dieses Modell ausgewichen wird. Soweit jedoch auch hier eine professionelle Organisation mitwirkt und trotz anderslautender vertraglicher Abmachung eigentlich Personalverleih (und nicht bloss Personalvermittlung) vorliegt, bleibt das Arbeitsgesetz anwendbar.

Einen ausführlichen Beitrag von Kurt Pärli zur Anwendung des Arbeitsgesetzes in Privathaushalten finden Sie im Jusletter vom 27. Mai 2019.

Hausangestellte in DiplomatInnenhaushalten. Domestiques privés dans des ménages diplomatiques

Ein besonderer Bereich im Arbeitsmarkt Privathaushalt sind DiplomatInnenhaushalte. Wie gestaltet sich dort die Situation von Hausangestellten? Alt Nationalrätin und Präsidentin des «Bureau de l’Amiable compositeur» Martine Brunschwig Graf berichtet.

Les ménages diplomatiques constituent un domaine particulier de l’économie domestique. Comment se présente la situation des domestiques privés ? L’ancienne conseillère national et présidente du Bureau de l’Amiable compositeur Martine Brunschwig Graf raconte.

 

 

 

 

Martine Brunschwig Graf, Présidente du Bureau de l’Amiable Compositeur

En 1995, le Conseil d’Etat de la République et Canton de Genève prend la décision de créer un un poste d’amiable compositeur « appelé à connaître des différends impliquant des personnes bénéficiant de privilèges et immunités diplomatiques ». Quelle est la mission du Bureau de l’Amiable Compositeur (BAC) ?
La décision s’inscrit dans le droit fil de l’installation, à Genève, de l’Organisation mondiale du commerce (OMC), le 1er janvier 1995. Le Conseil d’Etat et le Département fédéral des affaires étrangères, conscients de la nécessité de renforcer le dispositif d’accueil de la Genève internationale, jugent qu’il est temps de se doter d’un nouvel instrument pour renforcer ses conditions cadre.

A l’origine de cette décision, un constat datant du début es années 90 : celui des litiges impliquant des personnes ou des institutions bénéficiant de privilèges et immunités diplomatiques et leurs domestiques privé-es. Les médias s’en font l’écho. Cela n’est pas bon pour l’image de la Genève internationale ; surtout, la résolution de tels litiges, s’ils suivent la voie judiciaire, se heurte à la course d’obstacles que peut constituer une levée de l’immunité diplomatique. Des litiges non tranchés durant des années parfois lèsent en premier lieu les employé-es qui ne peuvent ainsi recevoir les indemnités que ces personnes sont en droit d’attendre. C’est ce qui a conduit le Conseil d’Etat à rechercher une solution qui permet la résolution de litiges à l’amiable, négociée avec les parties, respectant le principe de l’équité et assurant que les contributions dues soient réglées. Ce dispositif mis en place il y a 26 ans a conduit les employeurs concernés à verser au total 3.5 millions de francs.

Trois quarts des personnes qui font appel au BAC sont des employés – domestiques privés pour la plupart. Quelles sont les problématiques qu’ils abordent le plus souvent ?
Cela peut aller du simple renseignement à des situations très lourdes. Les problématiques qui surviennent relativement souvent concernent le paiement du salaire, les vacances et les heures supplémentaires, les conditions de fin de contrat. Certains cas ont trait aux relations et aux conditions de travail et, plus rarement, à des situations qui relèvent de la traite des êtres humains. Dans ce tels cas, lorsque les situations relèvent du droit pénal, le BAC oriente les personnes concernées vers des institutions à même de les accueillir, de les conseiller et de les accompagner dans des procédures judiciaires. Les arrangements à l’amiable n’ont pas cours dans de tels cas. Le Cœur des Grottes à Genève ou l’Astrée à Lausanne sont des institutions spécialisées dans ce domaine.

Les contrats-type cantonaux ou fédéraux relatifs aux travailleurs de l’économie domestique ne sont pas applicables aux personnes bénéficiant d’une carte de légitimation F (domestiques privés). Quel cadre juridique s’applique-t-il à elles ?
Jusqu’en 2011, les conditions salariales et sociales et des domestiques privés relevaient essentiellement des directives émises par le Département fédéral des affaires étrangères (DFAE). Depuis juillet 2011, L’Ordonnance fédérale sur les domestiques privés (ODPr) pose un cadre légal clair concernant le montant du salaire et toutes les conditions salariales et sociales liées au statut de domestique privé. Les employeurs ont à disposition un modèle de contrat et de fiche de salaire pour remplir leurs obligations.

La notion de contrat et du respect de ses dispositions n’est pas toujours bien comprise par les personnes impliquées dans les litiges que doit régler le BAC. Il arrive que des arrangements soient pris entre les parties qui dérogent au contrat et entraînent des situations progressivement inacceptables. Une grande partie du travail du BAC consiste à faire comprendre aux employé-es comme aux employeurs l’importance du cadre légal et réglementaire, la nécessité de respecter les droits et les devoirs liés au contrat de travail. Il s’agit d’un travail pédagogique à conduire dans la durée et de façon répétitive.

L’entretien a été mené par écrit.
Photographe : Eric Rossier

Betreuung oder Pflege?

Care-Migrantinnen und Care-Migranten betreuen betagte Personen, deren Bedarf an Unterstützung in der Regel zunimmt. Was, wenn Betreuung nicht mehr ausreicht und Pflege nötig ist? Fachspezialistin Olga Hürlimann erklärt anhand von alltäglichen Beispielen.

 

 

 


Olga Hürlimann
, Fachspezialistin Pflege ambulant, Department Gesundheit und Soziales Kanton Aargau

Ältere und betagte Menschen haben zunehmend das Bedürfnis, möglichst lange in den angestammten Wohnverhältnissen zu verbleiben. In Situationen, in denen das Leben zuhause und die Gestaltung des Alltags mit den damit einhergehenden Verrichtungen nicht mehr ganz selbstständig zu bewältigen sind, etablieren sich zunehmend Unterstützungsformen wie etwa die Anstellung von sogenannten Care-Migrantinnen und Care-Migranten. Immer wieder stellt sich bei einem solchen Arrangement die Frage nach der Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege. Pflegerische Verrichtungen sind in allen Kantonen der Schweiz speziell dafür ausgebildetem Personal vorbehalten. Betreuende Verrichtungen, die eigentlichen Aufgaben der Care-Migrantinnen und Care-Migranten, sind dagegen nicht bewilligungspflichtig.

In der Realität stellt sich die Situation häufig so dar, dass die Anstellung von Care-Migrantinnen und Care-Migranten in Situationen erfolgt, in denen Angehörige oder Zugehörige aus beruflichen, persönlichen oder geographischen Gründen keine oder nur wenige unterstützende und betreuende Aufgaben wahrnehmen können oder wollen. Erfahrungsgemäss verändern sich die Bedürfnisse nach Betreuung der betagten Klientschaft schleichend. Während zum Beispiel zu Betreuungsbeginn eine betagte Person ausschliesslich Hilfe beim Zubereiten der Mahlzeiten sowie für Spaziergänge und zur Aufrechterhaltung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benötigt, kann es sein, dass plötzlich zusätzlich Medikamente gerichtet und verabreicht oder nach einer Augenoperation regelmässig Augentropfen appliziert werden müssen. Während die ersteren Aufgaben als Betreuung gelten und durch eine Person ohne pflegerische Ausbildung erbracht werden dürfen, sehen alle Kantone der Schweiz in ihren Pflegegesetzen und Pflegeverordnungen vor, dass für konkret pflegerische Verrichtungen (wie zum Beispiel Medikamente richten und verabreichen oder Augentropfen applizieren) eine explizite Zulassung der ausführenden Person vorzuliegen hat.

Care-Migrantinnen und Care-Migranten verfügen zwar häufig über eine Ausbildung, welche sie in ihrem Herkunftsland absolviert haben. Diese Abschlüsse betreffen aber häufig nicht den Pflegebereich. Es ist einer Care-Migrantin oder einem Care-Migranten ohne das Vorliegen einer speziellen Zulassung nicht erlaubt, pflegerische Verrichtungen auszuführen oder solche für Dritte, also Agenturen, zu erbringen. Das heisst konkret, dass Personen, welche in fachlich selbständiger Weise von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnete pflegerische Verrichtungen erbringen wollen, vorgängig eine Zulassung, also eine sogenannte Berufsausübungsbewilligung vom Kanton benötigen, in welchem sie tätig sein möchten. Voraussetzung zur Erlangung einer solchen Bewilligung ist eine Ausbildung als Pflegefachperson HF oder FH oder die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms, welches das Schweizerische Rote Kreuz als einem schweizerischen Bildungsabschluss gleichwertig anerkennt. In einzelnen Kantonen ist das Erbringen einfacher grundpflegerischer Verrichtungen wie Kompressionsstrümpfe anlegen, Teilkörperpflege (zum Beispiel Rücken waschen oder eincremen) oder die Hilfe beim An- und Auskleiden durch eine Care-Migrantin oder einen Care-Migranten ohne pflegerische Ausbildung im Rahmen des jeweiligen Einsatzes erlaubt. Das ist jedoch nicht in allen Kantonen der Fall.

Zum Schutz der Klientinnen und Klienten, aber auch der Arbeitgebenden sowie der Care-Migrantinnen und Care-Migranten, empfiehlt es sich daher, sich vorab über die geltenden kantonalen Bedingungen kundig zu machen. Wenn nötig sollte rechtzeitig eine Spitexorganisation oder eine zugelassene freiberufliche Pflegefachperson für die bewilligungspflichtigen Verrichtungen wie zum Beispiel Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht) oder die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten sowie die Dokumentation der damit verbundenen Tätigkeiten zugezogen werden. Bestehen Arbeitgebende auf das Erbringen von pflegerischen Leistungen, für die Care-Migrantinnen und Care-Migranten nicht die nötigen beruflichen Qualifikationen mitbringen, können letztere in eine heikle Situation betreffend Loyalität gegenüber der zu betreuenden Person geraten. Gleichzeitig können sich auch Arbeitgebende strafbar machen, wenn ihre Angestellten über keine entsprechenden kantonalen Zulassungen verfügen.

Für weiterführende Auskünfte stehen Ihnen die kantonalen Gesundheitsdepartemente sowie die Migrationsämter zur Verfügung.

Live-in Betreuung in Zeiten von Covid-19

Die Corona-Pandemie hat der Betagtenbetreuung zu Hause im letzten Jahr viel Medienaufmerksamkeit beschert. Nach unterbrochenen Reisewegen im ersten Lockdown hat sich das Pendelmodell rasch wieder stabilisiert. Gleichzeitig zeigt sich: Die Pandemie hat die Arbeitsbedingungen, die bereits zuvor als prekär galten, weiter verschlechtert. Eine Analyse von Jennifer Steiner und Andreas Lustenberger des Geographischen Instituts der Universität Zürich.

 


Jennifer Steiner
, Doktorandin am Geographischen Institut der Universität Zürich

 

Andreas Lustenberger, Masterstudent am Geographischen Institut der Universität Zürich

Live-in Betreuung wird wenig sichtbar im Privathaushalt geleistet und findet sich deshalb auch selten im Schlaglicht öffentlicher Aufmerksamkeit. Im Corona-Jahr 2020 war dies für einmal anders. Verschiedene Medien thematisierten das Betreuungsmodell, das auf der Arbeit von migrantischen, meist weiblichen Arbeitskräften aus Osteuropa fusst. Sie berichteten darüber, wie Betreuer*innen aufgrund der geschlossenen Grenzen nicht mehr in die Schweiz einreisen konnten. Oder darüber, wie andere ihre laufenden Arbeitseinsätze teilweise um Monate verlängerten, um die Betreuung der Senior*innen in Schweizer Haushalten sicherzustellen.

Die Grenzschliessungen und Reisebeschränkungen im Frühjahr 2020 stellten das live-in Arrangement auf unvorhergesehene Weise auf den Prüfstand. Verleih- und Vermittlungsagenturen berichteten den Autor*innen über erhebliche organisatorische Mehraufwände, um die Betreuung ihrer Kund*innen lückenlos sicher zu stellen. Angehörige von betreuungsbedürftigen Personen beschäftigte die Unsicherheit, welche die eingefrorene Mobilität für die Betreuungssituation mit sich brachte. In Gesprächen mit Betreuer*innen zeigte sich, wie stark sich die erste Welle der Pandemie auf ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen auswirkte. Care-Arbeiter*innen, die nicht einreisen konnten, verloren meist auf einen Schlag ihr Einkommen, ohne Anspruch auf staatliche Kurzarbeitsentschädigungen oder Härtefallmassnahmen zu haben. Und obwohl viele von ihnen über Jahre Beiträge in die schweizerische Arbeitslosenkasse einbezahlt hatten, konnten sie diese Gelder wegen der fehlenden Meldeadresse in der Schweiz nicht beziehen.

Care-Arbeiter*innen, die bereits in der Schweiz waren, verlängerten wegen fehlender Ablösung oder unsicherer Reisebestimmungen vielfach ihre laufenden Einsätze. Auf Bitte der Betreuungsagenturen oder Angehörigen – und meist auch aus moralischem Pflichtbewusstsein gegenüber der betreuten Person – blieben sie Wochen oder gar Monate länger als geplant. So vermieden viele von ihnen das Pendeln in einer Zeit, in der das Reisen schwierig und gesundheitlich risikoreich war. Die Verlängerung der Arbeitseinsätze bedeutete aber auch eine längere Trennung von der eigenen Familie und führte für viele Betreuer*innen zu grosser Erschöpfung.

Mittlerweile funktionieren die Ablöserhythmen der Care-Arbeiter*innen und ihre grenzüberschreitenden Reisen wieder nahezu wie zuvor. Und nun, da das Modell wieder gesichert scheint, ist auch die mediale Aufmerksamkeit abgeflaut. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich indes, dass die Pandemie nach wie vor stark in den Arbeitsalltag vieler live-in Betreuer*innen hineinwirkt. Die behördlichen Massnahmen und die Angst, die betreute Person mit dem Virus anzustecken, verschärfen für viele die Arbeitssituation und die soziale Isolation im Haushalt. Manche warten noch immer darauf, dass sie für die im Frühling geleisteten Überstunden bezahlt werden, falls ihnen eine solche Vergütung überhaupt erst angeboten wurde. Dazu kommen sich ständig ändernde Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen, die das Pendeln über Grenzen hinweg weiterhin belastend und schlecht planbar machen.

Es zeigt sich: Insgesamt hat die Pandemie das transnationale Betreuungsmodell nicht grundlegend verändert. Das ist vor allem so, weil die Betreuer*innen und ihre Familien einmal mehr die sozialen Kosten stemmen. Für die Care-Arbeiter*innen, die in der Schweiz im Einsatz stehen, verschärft sich eine Arbeitssituation, die sich aufgrund des mangelhaften Schutzes von Arbeit im Privathaushalt bereits vor der Pandemie im Ausnahmezustand befand. Diejenigen, deren Einsätze ausgefallen sind, fallen durch die Maschen der Corona-Rettungsschirme.

Die erhöhte Medienaufmerksamkeit während der Pandemie hat zumindest dazu beigetragen, breite Teile der Bevölkerung für die Wichtigkeit von Care-Arbeit zu sensibilisieren. Dies könnte Chancen auf politischer Ebene eröffnen, die Arbeitsbedingungen von live-in Betreuer*innen zu verbessern.

Wie verändert sich die live-in Betreuungsarbeit unter Corona? Und wie ergeht es Betreuer*innen, deren Einsätze ausfallen? Jennifer Steiner und Andreas Lustenberger sind diesen Fragen im Rahmen ihres Forschungsprojekts «Decent Care Work? Transnational Home Care Arrangements» sowie in Zusammenarbeit mit Sarah Schilliger und Bożena Domańska nachgegangen. Sie haben mit Care-Arbeiter*innen, mit Angehörigen von Betreuten und mit Betreuungsagenturen Interviews und informelle Gespräche geführt (s.a. Leiblfinger et al. 2020 und Schilliger et al. 2020).

Rechtliche Informationen auf CareInfo aktualisiert

Die Arbeitsbedingungen in Privathaushalten sind prekär und ungenügend geregelt – dies befand der Bundesrat 2015. Verbessert werden solle die Situation, indem die Kantone ihre Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft anpassten. Das SECO stellte deshalb den Kantonen im Juni 2018 einen Modell-Normalarbeitsvertrag als Vorlage zur Verfügung. Dieser solle einen schweizweiten Minimalstandard setzen und der Situation von live-in Care-Migrantinnen Rechnung tragen.

Der Modell-Normalarbeitsvertrag des SECO enthält zum Beispiel neue Regelungen der Pausen und Freizeit, der Bezahlung von Rufbereitschaft und Präsenzzeit und weitere Bestimmungen wie etwa kostenloser Internetzugang für Care-Migrantinnen.

Einige Kantone haben bereits Anpassungen vorgenommen (s. Newsbeitrag vom 21.11.2019).

CareInfo bleibt aktuell

Bereits in Kraft getreten sind die neuen Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft der CareInfo-Mitglieder Aargau, Bern, Solothurn und Zürich. Die aktualisierten rechtlichen Informationen dieser Kantone sind für Care-Migrantinnen und Privathaushalte bereits auf CareInfo verfügbar. Ebenfalls aktualisiert wurde der Zürcher Ratgeber Haushaltshilfe beschäftigen – das müssen Sie wissen. Er ist in Papierform erhältlich. Die Kantone übernehmen zu grossen Teilen den Minimalstandard des SECO, unterschreiten ihn teilweise aber auch.

Die Anpassungen der Normalarbeitsverträge im weiteren CareInfo-Mitgliederkanton Luzern  und im neuen Mitgliederkanton Kanton Appenzell Ausserrhoden sind noch hängig.

Der neue Normalarbeitsvertrag von CareInfo-Mitglied Basel-Stadt ist seit 1.10.2020 in Kraft. Die entsprechenden Anpassungen auf CareInfo folgen.

Wie bis anhin wird CareInfo die aktualisierten rechtlichen Informationen wiederum auch auf Französisch, Polnisch, Ungarisch und Slowakisch zugänglich machen. Die Übersetzungen erfolgen 2021.

Rechtliches in der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie wirft für Care-Migrantinnen und ihre Arbeitgebende neue rechtliche Fragen auf. Rechtsanwältin Sara Licci gibt Antwort.

 

 

 


Sara Licci, 
Rechtsanwältin und Dozentin für Arbeitsrecht am Zentrum für Sozialrecht, ZHAW

Wer älter als 65 Jahre ist oder an bestimmten Vorerkrankung leidet, sollte gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kontakte auf ein Minimum beschränken, um die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des neuen Coronavirus zu reduzieren. Haben Verleihfirmen oder Privathaushalte als Arbeitgebende das Recht von Care-Migrantinnen zu fordern, dass sie ihre Freizeit im Haus der zu betreuenden Personen verbringen?
Eigentlich dürfen Arbeitgebende nicht auf die Freizeitgestaltung der Arbeitnehmenden Einfluss nehmen. Natürlich will die Arbeitgeberin mit ihrer Aufforderung die zu betreuenden Person schützen. Ich bin aber der Ansicht, dass eine derartige Aufforderung zu weit geht, falls die Care-Migrantin die Hygienemassnahmen, Abstandsregeln und weiteren Vorsichtsmassnahmen des Bundesrates in der Freizeit einhalten kann. In Pflegeheimen geht das Pflegepersonal am Feierabend schliesslich auch nach Hause, tätigt Einkäufe und trifft Personen, die mit der Pflege nichts zu tun haben.

Die Care-Migrantin erhält von den Angehörigen den Auftrag, mit der zu betreuenden Person zu Hause zu bleiben. Die zu betreuende Person fordert aber einen Spaziergang im Freien. Wie soll eine Care-Migrantin darauf reagieren?
Der Auftrag einen Spaziergang zu machen, kann als Weisung verstanden werden, die in einem Arbeitsverhältnis normalerweise befolgt werden muss. Das gilt aber nicht für Weisungen, die gegen das Gesetz oder behördliche Anordnungen verstossen. Der Bundesrat hat in der neuen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus festgehalten, dass besonders gefährdete Personen zu Hause bleiben sollen. Verlassen sie das Haus, müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesrates befolgt werden. Wenn also die betreute Person zu den besonders gefährdeten Personen gehört, muss sich die Care-Migrantin an diese Regeln halten. Sollte es für besonders gefährdete Personen in nächster Zeit zu Lockerungen kommen, ist zu klären, wie der Wunsch der betreuten Person unter Einhaltung der neuen Vorschriften erfüllt werden kann.

Privathaushalte entscheiden in der Corona-Krise, ihre Care-Migrantin nicht mehr weiter zu beschäftigen. Was gilt in Bezug auf die Kündigungsfristen?
Die neuen Verordnungen ändern nichts an den Kündigungsfristen. Es bleibt also bei den bisherigen Regeln (siehe Kündigungsfristen). Ich empfehle, dass die Care-Migrantinnen prüfen, ob die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wurde. Bei einer missbräuchlichen Kündigung empfehle ich bei der Arbeitgeberin bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache gegen die Kündigung zu erheben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einer Care-Migrantin allein gekündigt wird, weil sie mit der betreuten Person das Haus verlässt. Ich vermute zwar, dass eine Einsprache ohne Unterstützung von aussen für eine Care-Migrantin eine grosse rechtliche Hürde sein kann. Aber so kann sie schauen, ob vielleicht doch eine Wiederanstellung möglich ist.

Sind die Care-Migrantinnen je nach Aufenthaltsbewilligung unterschiedlich von den aktuellen Reisebeschränkungen betroffen?
Es gelten in der Corona-Zeit für die Arbeitserlaubnis die gleichen Pflichten wie davor. Es werden aber Grenzkontrollen durchgeführt. Die Care-Migrantinnen müssen also beweisen, dass sie in der Schweiz arbeiten dürfen. Das heisst, sie müssen neben dem Personalausweis auch den Ausländerausweis oder eine Meldebestätigung vorweisen können. Ich empfehle ausserdem eine Kopie des Arbeitsvertrages und die Adresse der zu betreuenden Person dabei zu haben. EU/EFTA-Angehörige, die den Ausländerausweis noch nicht erhalten haben, aber einen vor dem 25. März 2020 abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorweisen können, dürfen einreisen. Die Einreise für Vorstellungsgespräche und Stellensuche sind jedoch generell verboten. Ob die Care-Migrantin aus ihrem Herkunftsland ausreisen oder ein Transitland passieren darf, hängt von der Rechtslage der jeweiligen Länder ab.

Eine Care-Migrantin kann aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht mehr an den Arbeitsort reisen. Hat die Care-Migrantin Anrecht auf Lohn? Gibt es die Möglichkeit von Kurzarbeit?
Es liegt in der Verantwortung der Care-Migrantin, den Arbeitsort zu erreichen. Deshalb hat sie keinen Anspruch auf Lohn. In den vergangenen Wochen ist in der Rechtslehre in diesem Punkt jedoch eine Diskussion entstanden, die eventuell zu einer Neueinschätzung führen könnte. Auf Kurzarbeitsentschädigung kann eine Care-Migrantin nicht hoffen, die in ihrer Heimat festsitzt. Für die Kurzarbeitsentschädigung ist Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin nicht mehr genug Arbeit für die Arbeitnehmenden hat. In diesem Beispiel würde die Arbeitgeberin ja wollen, dass die Care-Migrantin im üblichen Umfang arbeitet.

Der befristete Arbeitsvertrag einer Care-Migrantin läuft Ende des Monats aus. Reisen innerhalb Europas sind derzeit wie gesagt schwierig bzw. nicht möglich. Was, wenn eine Live-in Betreuerin fürchtet, Ende Monat mit ihren Koffern auf der Strasse zu stehen? Wie und wo kann sie Hilfe beantragen?
Die meisten Gerichte oder Gemeinden bieten für kurze Ersteischätzungen unentgeltliche Rechtsauskunft an. Personen, die dem GAV Personalverleih unterstehen, können sich auf der Internetseite des Arbeitgeberverbands Swissstafffing informieren oder sich bei den Gewerkschaften melden. Es gibt auch Anwaltskanzleien, die auf Migrations- und/oder Arbeitsrecht spezialisiert sind. Zu sozialversicherungsrechtlichen Themen helfen die Internetseite www.ch.ch oder die kantonalen Ausgleichskassen weiter.

Das Interview mit Sara Licci wurde schriftlich geführt.

Gericht gibt Care-Migrantin recht

Die Care-Migrantin N. N.* ging im Kanton Solothurn vor Gericht. Sie forderte von ihrer Arbeitgeberin eine Lohnnachzahlung für nicht gewährte Freizeit und Feiertage sowie unbezahlte Nachteinsätze und Präsenzzeit. Ende Januar 2020 erhielt sie vollumfänglich recht. Die Klägerin berichtet.

Frau N., Sie haben zwei Jahre in einem Privathaushalt einer älteren pflegebedürftigen Frau gelebt und gearbeitet. Im Jahr 2017 beschlossen Sie, gegen die Angehörigen zu klagen. Wie kam es dazu?
Ich wohnte zwei Jahre in einem Bürozimmer mit einem Bett. Ich hatte keinen Internetzugang, keinen Zimmerschlüssel und keine Privatsphäre. Ich war sieben Tage die Woche im Einsatz. Ich arbeitete ohne Entschädigung der Feiertage, Überstunden oder Präsenzzeit. In der Nacht hatte ich regelmässig fünf Einsätze. In dieser Zeit hatte ich pro Jahr fünf Wochen Ferien, sonst war ich praktisch rund um die Uhr einsatzbereit. Ach ja, einmal am Tag schaute die Dame eine 50-minütige Serie. In dieser Zeit konnte ich aus dem Haus, Einkäufe erledigen, auf die Post gehen, um Briefe in meine Heimat zu versenden. Ich war am Ende dieses Arbeitsverhältnisses ausgepumpt.

Haben Sie das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin gesucht? In Ihrem Fall war es die Tochter der pflegebedürftigen Frau.
Ich forderte ein, dass sie sich bei der Gewerkschaft VPOD über ihre Pflichten informiert. Aber das war schwer. Ich hatte grosse Angst, dass sie mich nicht mehr will und mir kündigt. Man ist so schnell ausgewechselt und eine neue Betreuerin übernimmt deine Stelle. Es hiess, ich hätte wenig Arbeit, weil das Haus so klein war. Wenn ich mich widersetzte, wurde ich gemobbt. In diesen zwei Jahren durfte ich einmal für acht Stunden weg. Ich fuhr nach Basel, um andere Berufskolleginnen zu treffen. Das war aber eine Ausnahme.

Vor Gericht forderten Sie eine Lohnnachzahlung von rund 30’000 CHF. Das Gericht gab Ihnen in allen Punkten recht. Wie fühlten Sie sich, als das Urteil bekannt wurde?
Zuerst einmal: Ich war bis zum letzten Atemzug bei der alten Dame. Denn ich hatte ihr versprochen: «Solange Sie leben, bleibe ich bei Ihnen». Dieses Versprechen hielt ich. An dem Abend, als sie starb, öffnete ich das Fenster, damit ihre Seele frei wird. Dann benachrichtigte ich den Arzt und die Familie.
Nach Ende meines Arbeitsverhältnisses wendete ich mich an die Gewerkschaft VPOD. Mit ihrer Unterstützung klagte ich gegen die Angehörigen. Einige Personen sagten zu mir: «Du wirst keinen Rappen kriegen». Aber ich wollte nicht mehr passiv bleiben! Es war kein Vergnügen vor Gericht zu gehen. Ich hätte auch nie gedacht, dass ich gewinnen würde. Ich bin froh, dass die Arbeitssituation von uns Care-Migrantinnen erkannt wurde.

Was ist Ihr Rat an andere Care-Migrantinnen, die sich in ähnlich schwierigen Arbeitssituationen befinden?
Ich empfehle allen Betreuerinnen die Arbeitsstunden zu protokollieren: Arbeitszeit, Präsenzzeit, Ruhezeit, Ferien, Einsätze in der Nacht, Einsätze an Sonntagen und Feiertagen und so weiter. Ausserdem sollte man bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mit der Familie klären, welche Rechte und Pflichten wir und sie haben. Nicht erst am Schluss. Bei schwierigen Situationen kann man sich an die Gewerkschaft wenden. Ich war Mitglied des Netzwerks Respekt@VPOD. Dieses Netzwerk war für mich eine wertvolle Unterstützung.

Interview: Jasmine Truong

*Name der Redaktion bekannt

CareInfo berichtete bereits einmal über einen Fall, in dem eine Care-Migrantin erfolgreich klagte: siehe Eine Klage mit Erfolg vom 16.03.2015.

Mindestlohn für Hausangestellte wurde angepasst

Der Bundesrat hat entschieden, den nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für ArbeitnehmerInnen in der Hauswirtschaft bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Gleichzeitig wurden die Mindestlöhne per 1. Januar 2020 leicht angepasst.

Der Mindestlohn pro Stunde beträgt brutto, 
exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte ArbeitnehmerInnen: Fr. 19.20 (bisher: Fr. 18.90)
  • für ungelernte ArbeitnehmerInnen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: Fr. 21.10 (bisher: Fr. 20.75)
  • für gelernte ArbeitnehmerInnen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: Fr. 23.20 (bisher: Fr. 22.85)
  • für gelernte ArbeitnehmerInnen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.10 (bisher: Fr. 20.75)

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region und den dort geltenden Lebenshaltungskosten sollte der Lohn für Hausangestellte in privaten Haushalten höher sein. Mehr Informationen zu den Lohnbestimmungen finden Sie unter CareInfo – Information.

Weitere Informationen zur Verlängerung des NAVs lesen Sie hier.

Langsame Anpassung der Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft in den Kantonen

Die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen sollen verbessert werden – dies räumte der Bundesrat Ende April 2015 in seiner Antwort auf das Postulat von Alt-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (2012) ein (siehe CareInfo-Newsbeitrag vom Mai 2015). Im Juni 2018 veröffentlichte das SECO einen Modell-Normalarbeitsvertrag. Er enthält neue Vorgaben für die Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden der sogenannten 24-Stunden-Betreuung, darunter auch solche zur Klärung der Präsenz- und Ruhezeiten (siehe CareInfo-Newsbeitrag vom Juli 2018). Der Modell-Normalarbeitsvertrag soll den Kantonen als Vorlage für die Übernahme dieser Regelungen dienen.

Die Kantone sind verantwortlich für die Überführung des Modell-Normalarbeitsvertrags in die kantonalen Normalarbeitsverträge. Diesen Sommer haben sie zuhanden des Bundesrats den aktuellen Stand der Anpassungen berichtet. Der Bundesrat hat am 27. September 2019 davon Kenntnis genommen (siehe SECO Umfrage: Umsetzung Modell-NAV 24-Stunden Betreuung in den Kantonen). Die Umsetzung geht nur langsam voran. Erst vier Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Wallis haben Regelungen für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung erlassen, im Kanton Aargau ist die Umsetzung noch bis Ende dieses Jahres geplant. Ob die Regelungen des Modell-Normalarbeitsvertrags uneingeschränkt von den Kantonen übernommen wurden, wird aus der Übersicht der SECO-Umfrage nicht ersichtlich. Weitere elf Kantone planen die Inkraftsetzung auf Beginn 2020. In zehn Kantonen ist noch offen, wann die Umsetzung erfolgt.

Nannys in Zürcher Privathaushalten

Im Arbeitsmarkt Privathaushalt leisten nicht nur Betagtenbetreuerinnen, sondern auch Nannys Betreuungsarbeit. Eine im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich erstellte explorative Recherche gibt Einblick in die Arbeitsbedingungen von Nannys. Die Fachstelle stellt ausserdem rechtliche Informationen zur Verfügung.

 

 

 

 

Anja Derungs, Leiterin Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich

Care-Arbeit ist überlebenswichtig und unverzichtbar für eine Gesellschaft. Dennoch wird sie wenig wertgeschätzt. Das verdeutlichen zum Beispiel die lückenhaften rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsmarkt Privathaushalt und die tiefen Mindestlöhne im Care-Bereich.

Mit der erhöhten Erwerbsquote der Frauen, dem demografischen Wandel und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten delegieren viele Familien Care-Arbeiten an eine Putzfrau, Hausarbeiterin, Altenpflegerin oder Kinderbetreuerin – wenn sie es sich denn leisten können. Sogenannte Sorgearbeit übernehmen Frauen nicht einfach nur «aus Liebe» oder weil sie dazu aus biologischen Gründen besonders geeignet wären. Es sind traditionelle Rollenvorstellungen, die Frauen für die Sorgearbeit und damit auch für die Betagten- und Kinderbetreuung verantwortlich machen.

Die Umverteilung der Betreuungs- und Hausarbeit findet also weniger von Frau zu Mann statt, sondern eher von Frau zu Frau: So scheint auch die Beschäftigung von «Kindermädchen», heute Nannys genannt, in der Stadt Zürich zuzunehmen. Das zeigt die explorative Recherche der Sozialgeographin Jasmine Truong im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung. Mittels Expertinnen- und Experteninterviews und in Gesprächen mit Nannys gibt die Arbeit erstmals einen Einblick in diesen Arbeitsbereich in der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich verfügt über ein gut ausgebautes familienergänzendes Betreuungsangebot. Dennoch: Insbesondere gutverdienende Familien scheinen die Flexibilität von Nannys vorzuziehen, um den Spagat zwischen Berufs-, Familien- und Hausarbeit zu schaffen.

Bezahlte Arbeit im Privathaushalt ist rechtlich wenig geschützt und kaum zu kontrollieren. Die explorative Recherche deutet darauf hin, dass Nannys oft lange Stunden und flexibel arbeiten und nicht selten schlecht entlohnt sind. Gerade weil der Arbeitsmarkt Privathaushalt rechtlich wenig reguliert ist, ist der Bedarf nach rechtlichen Informationen gross – auf Seiten von Nannys und von Familien. Deshalb stellt die Fachstelle für Gleichstellung neu praxisnahe rechtliche Informationen zur Verfügung. Damit wollen wir alle Beteiligten darin unterstützen, faire und vor allem klare und geregelte Vereinbarungen zu treffen.

Auch Care-Migrantinnen streiken am 14. Juni

Heute streiken Frauen* in der ganzen Schweiz. Die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist – trotz gesetzlicher Bestimmungen – in vielen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor nicht erreicht. Die Anerkennung und gerechte Aufteilung der un- und unterbezahlten Betreuungsarbeit ist eines von vielen Anliegen des Frauen*Streiks. Auch Care-Migrantinnen streiken. Was sind ihre Anliegen?

Steigende Pflege und Betreuung zu Hause

Die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen, dass die Nachfrage nach ambulanter Pflege steigt. Die Pflege und Betreuung älterer Menschen zu Hause nimmt gegenüber der Betreuung in Alters- und Pflegeheimen zu. Dabei haben die privatwirtschaftlichen Unternehmen markant zugenommen. Frau Rebekka Hansmann, Geschäftsführerin einer öffentlichen Spitex, nimmt Stellung.

 

 

 

 

Rebekka Hansmann, Geschäftsführerin der Spitex Region Brugg AG (Aargau)

Die Statistik zeigt, dass privatwirtschaftliche Unternehmen 24% mehr Pflege und Betreuung erbringen als im Vorjahr. Der Anstieg bei den gemeinnützigen Unternehmen liegt bei 3%. Wie erklären Sie die markante Zunahme der privatwirtschaftlichen Unternehmen im Pflege- und Betreuungsmarkt?

Die Nachfrage nach Betreuung wächst. Das ist neben der Grundpflege das hauptsächliche Kerngeschäft der privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die Spitex Region Brugg AG bietet keine Betreuung an. Da die Betreuungsleistungen von der öffentlichen Hand finanziell nicht unterstützt werden, sind sie nicht Bestandteil unserer Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden. Durch die zunehmenden Demenzerkrankungen und schwächeren familiären und nachbarschaftlichen Bindungen werden Betreuungsleistungen durch externe Personen immer wichtiger.

Wie wirkt sich die Zunahme der privatwirtschaftlichen Unternehmen auf die öffentliche Spitex aus?

Es fallen bestimmte pflegerische Leistungen bei uns weg, weil sie von den privatwirtschaftlichen Unternehmen übernommen werden. Allerdings gibt es auch viele Situationen, in denen Öffentliche und Private ergänzend zusammenarbeiten. Im Vergleich zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen wirft man uns manchmal mangelnde Kontinuität vor. Es komme jeden Tag eine andere Person von der Spitex. Grund dafür ist, dass wir als Organisation mit Leistungsauftrag jeden Auftrag annehmen müssen. Wir fahren zu einem abgelegenen Hof, um für zehn Minuten Augentropfen zu verabreichen. Wir übernehmen auch sehr kurzfristige Aufträge. Das bedingt eine flexible Einsatzplanung und erschwert eine Kontinuität. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen hingegen nimmt nur längere Aufträge entgegen oder kombiniert pflegerische Tätigkeiten mit zwei bis drei Stunden Betreuungsleistungen. Dadurch können privatwirtschaftliche Unternehmen häufig ein kontinuierliches Betreuungsverhältnis anbieten. Zudem haben sie meist eine andere Personalpolitik: Arbeiten auf Stundenlohnbasis oder auf Abruf ist üblich, während wir auf Festanstellungen mit entsprechend guter Sozialversicherung setzen.

Zur 24h-Betreuung: Wie beurteilen Sie die Zunahme von Unternehmen, die eine Rund-um-die-Uhr Betreuung anbieten durch eine Care-Migrantin?

Ich war kürzlich in einem Haushalt mit einer Care-Migrantin. Da lagen die Nerven blank. Es muss sichergestellt werden, dass die Care-Migrantinnen Pausen haben und sich austauschen können, zum Beispiel in Form von Supervisionen. Der Arbeitsplatz ist ein häusliches Umfeld, man sieht nicht, was da passiert. Klar, wir kennen auch viele Situationen, da passt es sehr gut. Es gibt einfach grosse Unterschiede.

Kann die öffentliche Spitex zu einer Verbesserung dieser Situation beitragen?

Ich kann mir vorstellen, dass wir Supervisionen für Care-Migrantinnen anbieten können oder Gespräche zwischen Care-Migrantinnen und Angehörigen unterstützen. Das müsste aber ein Auftrag an die Spitex sein.

Sie bieten keine Betreuung an. Hat sich die Spitex Region Brugg AG in der Pflege speziell professionalisiert in Abgrenzung zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen?

Wir wollen eine professionelle Pflege zu Hause in guter Qualität gewährleisten. Wenn die Menschen frühzeitig aus dem Spital entlassen werden, muss die Spitex in der Lage sein, komplexe Pflege zu leisten und mit Fachleuten, ÄrztInnen und Spitälern zusammenzuarbeiten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es unbestritten sinnvoll, wenn die Menschen so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Dazu braucht es alles: Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen und die spezialisierte Pflege.

Was ist Ihre Vision als Geschäftsführerin einer Spitexorganisation?

Der Grundsatz «ambulant vor stationär» muss noch konsequenter umgesetzt werden. Das heisst die Pflege zu Hause muss flächendeckend ausgebaut und professionalisiert und die Zusammenarbeit mit den stationären Einrichtungen intensiviert werden. Als professionelle Spitex können wir das gesamte Gesundheitssystem finanziell stark entlasten. Ich wünsche mir, dass die Politik vermehrt diesen enormen Nutzen der Spitex im Fokus hat und nicht nur die Kosten.

Interview: Jasmine Truong

«Man muss für seine Interessen einstehen.»

Bożena Domańska ist für viele Care-Migrantinnen in der Schweiz ein Vorbild. Sie kämpft seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung und ist Mitgründerin des Netzwerks Respekt@vpod. Heute arbeitet Bożena Domańska Teilzeit beim VPOD und daneben stundenweise in der Betreuung. Bożena Domańska lebt seit 9 Jahren in der Schweiz und wohnt in Baselland.

 

 

 


Bożena Domańska

Betreuerin und Beraterin bei Respekt@vpod

Ich erinnere mich gut an den Moment, als ich mich entschieden habe, an die Öffentlichkeit zu gehen. «Jetzt ist genug», dachte ich. Das war im Jahr 2012. Ich sagte damals zu einer Kollegin, «wir dürfen nicht versteckt bleiben. Schliesslich sind wir keine Verbrecherinnen. Wir sind Frauen, die hier legal arbeiten wollen.» Ich wurde vom Schweizer Fernsehen angefragt, von meiner Arbeit und meinem Leben als Migrantin und Betreuerin zu erzählen. Daraufhin erschien ein Beitrag in der Sendung SRF DOK. Ich war es nicht gewohnt im Rampenlicht zu stehen. Aber die Rückmeldungen waren sehr schön. «Du hast meine Geschichte erzählt», sagten fremde Frauen zu mir. Dafür hat es sich gelohnt. Ich motivierte andere Betreuerinnen, die Probleme in der 24-Stunden-Betreuung zu benennen und für sich einzustehen.

Vor sechs Jahren war meine persönliche Situation schwierig. Ich klagte gegen einen Arbeitgeber, der meine Überstunden nicht bezahlte. Es war belastend. Ich fühlte mich alleine. Aber ich gewann den Fall und der Arbeitgeber musste zahlen. Ich wollte meine Erfahrung und mein Wissen teilen.

Ich war bei der Geburtsstunde des Netzwerks Respekt@vpod für 24-Stunden-Betreuerinnen dabei. Wir hatten diesen Sommer unser fünfjähriges Jubiläum! Wir wollen kollektiv unsere Rechte einfordern. Unser Netzwerk steht für mehr Respekt in der 24-Stunden-Betreuung. Wir möchten mit Respekt behandelt werden.

Meine Rolle bei Respekt@vpod? Ich bin die Betreuerin der Betreuerinnen! Ich informiere die Frauen über ihre Rechte, stärke sie psychisch und seelisch, und unterstütze sie im Bewerbungsprozess. Es kommt vor, dass den Betreuerinnen ungerechtfertigt gekündigt wird; oder, dass sie wegen eines Todesfalles sich nach einer neuen Stelle umsehen müssen. Ich sage dann immer: «Hab keine Angst. Geht die eine Türe zu, geht eine andere auf. Wahrscheinlich wartet ein anderer Job auf dich, anderswo.»

Wenn man so alleine im Ausland ist, ist es wichtig, irgendwo dazuzugehören. Das Netzwerk, die regelmässigen Treffen und der Austausch sind deshalb wichtig.

Ich bin schon lange in der Branche. Manchmal nervt es mich, wie viel Unrecht da läuft. Herzlose Arbeitgeber, die sich dem Gesetz widersetzen und die Menschen respektlos behandeln. Das macht mich wütend. Manchmal denke ich, jetzt höre ich auf. Aber es gibt etwas, was mir dann Kraft gibt: Ich habe zwei Fotoalben. In solchen Momenten nehme ich diese Alben in die Hand und sehe dann: Hier war ein Theaterstück über die 24-Stunden-Betreuung, da waren wir auf einer Demo, ein Zeitungsartikel, eine Medienmittteilung, ein Fernseh-Beitrag. Das kostete alles so viel Kraft, aber es nützte auch. Nun werden auch endlich die Kantone aktiv, auch wenn nur zögerlich. Ich bin stolz darauf, dass ich so vieles bewirken konnte – und dass ich immer noch dabei bin und kämpfe.

Manchmal fühle ich mich wie 65 Jahre alt. Ich bin seit 30 Jahren als migrierende Betreuerin unterwegs. Das hat mich ausgelaugt. Ich merke, wie ich körperlich angeschlagen bin. Ich machte letzte Woche Nachtwache. Ich war danach total erschöpft. Ich bin noch nicht alt, aber die Arbeit hat Spuren hinterlassen. Das nervt mich. Ja, denn bis zur Rente sind es noch 15 Jahre.

Meine Hoffnung ist, dass die Betreuerinnen unter guten rechtlichen Bedingungen arbeiten können. Es werden nun die kantonalen Normalarbeitsverträge der Hauswirtschaft überarbeitet, das ist das eine. Die Forderungen müssen aber auch eingehalten werden. Dazu braucht es eine Kontrollinstanz. Wenn niemand kontrolliert, machen alle, was sie wollen. Dann nützen die Verträge nicht.

Heute setzt sich Respekt@vpod dafür ein, dass die Ruhe- und Freizeit besser geregelt werden muss. Wir kämpfen auch besonders für eine gerechtere Entlohnung der sogenannten Präsenzzeit. Ich sage immer zu den Frauen: «Du bist deine Anwältin, du musst für deine Interessen einstehen». Ich sehe, wie es den Frauen besser geht, die ihre Freizeit einfordern. Sie arbeiten dann auch besser. Zum Beispiel ist es wichtig, dass wir sonntags in die Kirche gehen können, uns mit anderen Kolleginnen treffen und uns austauschen. Dann geht man am Abend zurück zur Arbeit und die Welt ist wieder in Ordnung.

Eine Klärung der Präsenz- und Ruhezeiten

Ende Juni 2018 hat der Bund Informationsblätter zur rechtlichen Situation in der 24-Stunden-Betreuung veröffentlicht. Gleichzeitig stellt er einen Modell-NAV für die Ergänzung der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) Hauswirtschaft zu Verfügung. Dieser enthält Vorgaben für die Regelungen der 24-Stunden-Betreuung, darunter auch jene der Präsenz- und Ruhezeiten (zur Medienmitteilung des Bundes). Karin Schwiter, Wirtschaftsgeografin und Forscherin im Bereich Arbeitsmarkt Privathaushalt an der Universität Zürich, kommentiert diese Massnahmen.

 

 

 


Dr. Karin Schwiter

Forschungsgruppenleiterin am Geographischen Institut, Universität Zürich

Mit den Informationsblättern will der Bund Familien, Arbeitskräfte und Firmen besser informieren, worauf man beim Einstellen von Personal im Privathaushalt achten muss. Sie enthalten ausschliesslich jene Regelungen, die für die ganze Schweiz gelten. Gleichzeitig hat der Bund die Kantone aufgefordert, ihre Normalarbeitsverträge (NAV) für den Hauswirtschaftsbereich zu verbessern. Mit seinem Modell-NAV gibt er ihnen eine Vorlage, die sie übernehmen können.

Der Modell-NAV klärt wichtige Fragen, die bisher bei sogenannten live-in Arbeitskräften – Personen, die im selben Haushalt wohnen, in dem sie auch arbeiten – immer wieder zu Problemen geführt haben. So steht im Modell-NAV unter anderem, dass Präsenzstunden ausserhalb der Arbeitszeit mit mindestens 5 Franken pro Stunde bei seltenen Einsätzen und mindestens 10 Franken bei häufigen Einsätzen entschädigt werden müssen. Für Nachtarbeits- und Überstunden ist 25% mehr Lohn geschuldet. Zudem müssen Beschäftigte jeden Tag mindestens 2 Stunden und jede Woche mindestens einen ganzen und einen halben Tag frei haben.

Diese und weitere Bestimmungen setzen wichtige Mindeststandards, die für Angestellte in Privathaushalten bisher fehlten. Sie gelten jedoch erst, wenn sie von den Kantonen in ihre Gesetzgebung übernommen wurden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Bestimmungen in kantonalen NAV nur dann zum Tragen kommen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt wurde. Auch hier liegt der Ball bei nun bei den Kantonen: Es liegt an ihnen, bei der Erteilung von Bewilligungen für Arbeitsvermittlung und Arbeitsverleih in Privathaushalte von den Firmen zukünftig zu verlangen, dass sie die Mindeststandards der kantonalen NAV einhalten. Ob diese Massnahmen die oft prekären Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten tatsächlich verbessern können, wird sich deshalb erst zeigen.

La situation à Genève. Die Situation in Genf

Depuis le début de l’année, CareInfo met à la disposition des ménages privés et des aides soignant.e.s migrant.e.s en Suisse romande, des informations juridiques et des possibilité de se mettre en réseau. Camille Stauffer, secrétaire syndicale du secteur économique domestique, parle de la situation à Genève.

Seit Anfang Jahr ermöglicht CareInfo auch Privathaushalten und Care-Migrantinnen in der französischsprachigen Schweiz Zugang zu rechtlichen Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten. Camille Stauffer, Gewerkschaftssekretärin Bereich Hauswirtschaft, spricht über die Situation in Genf.

 

 

 


Camille Stauffer,

Secrétaire syndicale secteur économie domestique, SIT Genève

Quelle est la situation actuelle à Genève dans le secteur du travail domestique, particulièrement concernant les soins H24 ?
Un Contrat-type de travail (CTT) est en vigueur pour le canton de Genève depuis 2004, après une mobilisation du SIT, qui œuvre depuis plus de 20 ans pour l’amélioration des conditions de travail du personnel de l’économie domestique et pour la reconnaissance de ce secteur en tant que secteur économique. Aujourd’hui, les salaires minimaux genevois sont plus élevés que les salaires minimaux prévus dans le CTT fédéral. Ils ont été régulièrement négociés et augmentés, passant de fr. 18.20/h en 2004 à fr. 19.50/h en 2018 pour les employé.e.s « non qualifié.e.s ». La qualification des personnes travaillant depuis plus de 4 ans dans la branche est reconnue par une catégorie de salaire spécifique (pour en savoir plus cliquez ici). Le salaire horaire est actuellement prévu pour une semaine de 45h00. Le CTT fixe la rémunération des gardes de nuits avec un supplément de fr. 7.00 en plus du salaire horaire de base.

Quelles sont les conditions de travail spécifiques pour les personnes qui prodiguent des soins H24 ?
Lorsqu’une personne travaille et vit au domicile de la personne bénéficiaire de soins H24, la frontière entre temps de travail et vie privée disparaît. Alors qu’il serait justement nécessaire de renforcer la protection légale des travailleuses et travailleurs concernés par une telle situation, le travail domestique n’est toujours pas soumis à la Loi sur le Travail. Le vieillissement de la population et le développement de la prise en charge à domicile sont des phénomènes qui vont se poursuivre et méritent une législation plus contraignante. La zone de non-réglementation actuelle est inadmissible quant à la santé physique et psychique des personnes qui prodiguent des soins H24.

Que recommandez-vous aux travailleuses et travailleurs du secteur ?
Dans tous les cas, ils/elles ont intérêt à tenir un journal de leurs heures travaillées, et des soins prodigués pendant les périodes dites de « veille ». Cela leur permettra de faire valoir leurs droits en cas de conflit avec leur employeurs, ou de demander un salaire correspond au travail réellement effectué.

Comment la demande s’est-elle développée ces dernières années ?
Le vieillissement de la population et la volonté de rester à domicile le plus longtemps possible ont augmenté la demande en matière de soins. L’assistance à domicile ne peut plus être assurée par les proches-aidant.e.s, car celles-ci travaillent également à l’extérieur de la famille et du domicile. L’activité professionnelle des femmes a également augmenté la demande de solutions de gardes, que les systèmes de crèches peinent à absorber.
Les travailleuses et travailleurs de l’économie domestique pallient à ces lacunes de l’offre publique en matière de soins, qui ne répond plus aux besoins de la population. Le travail effectué au quotidien par les milliers de femmes employées dans l’économie domestique est d’une grande valeur sociale. L’assistance à domicile de personnages âgées, handicapées, malades ou des enfants relève des tâches de service public. C’est à défaut d’un développement suffisant du service public que l’assistance à domicile devient un business sur le dos de femmes migrantes.

Quels sont les points chauds actuels dans le secteur de l’économie domestique ?
L’omission de mentionner les tâches de soins prodiguées par les travailleuses de l’économie domestique dans les textes officiels doit cesser. Le concept même de « travail 24 heures sur 24 » est choquant, et pourtant cette dénomination est régulièrement utilisée et considérée comme acceptable, notamment par le Secrétariat fédéral à l’économie. La juste rémunération des gardes de nuits, actives et passives, ainsi que des gardes de jour est également une revendication importante. Elle va de pair avec l’inclusion de l’économie domestique dans la Loi sur le travail.

Que fait le SIT pour améliorer la situation à Genève ?
La reconnaissance de la valeur des soins prodigués par les travailleuses de l’économie domestique est aussi un point central. Le travail effectué correspond à un travail qualifié, qui mérite un salaire correspondant. Le SIT a clairement exprimé des revendications en faveur de la reconnaissance des tâches de soins non médicaux pour le bien être des receveurs de soins, et a revendiqué la création de nouvelles catégories de personnel pour les travailleuses et travailleurs qui en plus de l’entretient du ménage, dispensent ces aides.
Avec plus de 1’000 membres dans ce secteur, le SIT peut se prévaloir d’une bonne représentativité et d’un expertise dans ce domaine. Il accompagne les travailleurs et travailleuses dans leur organisation collective pour obtenir les avancées légitimes mentionnées.

L’entretien a été mené par écrit.

Gute Betreuung im Alter

Die Paul Schiller Stiftung veröffentlichte im März 2018 den Bericht «Gute Betreuung im Alter. Perspektiven für die Schweiz». Er basiert auf einer Studie, die unter der Leitung von Professor Carlo Knöpfel von der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW entstanden ist. Darin wird deutlich, dass die Betreuung – im Gegensatz zur Pflege – weder gesetzlich geregelt noch inhaltlich definiert ist. Stiftungsrätin Maja Nagel Dettling gibt Auskunft zu den Ergebnissen.

 

 

 


Maja Nagel Dettling,
Stiftungsrätin der Paul Schiller Stiftung

Was ist gute Betreuung im Alter?
Qualitätsstandards für eine gute Betreuung im Alter fehlen; es ist ein völlig offener Begriff und rechtlich nicht geregelt. Klar ist: Betreuungsleistungen müssen von den älteren Menschen meist selber bezahlt werden, allfällige Ergänzungsleistungen decken nur einen Teil der Betreuung ab. Betreuung kann im Zusammenhang mit einer beruflichen Verrichtung gesehen oder als eigenständiger Aufgabenbereich definiert werden. Sie erfordert spezifische Kompetenzen wie zum Beispiel agogisches, psychologisches, aktivierendes, spirituelles und therapeutisches Fachwissen. Ausserdem ist Betreuung nicht nur eine Tätigkeit, sondern auch Beziehungsarbeit, die Zeit und Zuwendung beansprucht. Betreuungsleistungen finden beim Wohnen zu Hause und in einer stationären Institution statt – insbesondere in der Alltagsgestaltung, der Unterstützung der Partizipation am gesellschaftlichen Leben und sinnstiftenden Aktivitäten.

In welchem Zusammenhang steht die Care-Migration mit dem Betreuungssystem in der Schweiz?
Demografisch gesehen wird die Schweiz immer älter, gleichzeitig sind immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die meisten älteren Menschen wollen bis ans Lebensende in der eigenen Wohnung bleiben, was die Nachfrage nach individueller Betreuung und Pflege zu Hause erhöht. Dies führt zu einer strukturellen Umverteilung und verschärft den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.
Gleichzeitig findet ein sozialer, wirtschaftlicher und politischer Wandel statt. Gesellschaftliche Werte und Rollen haben sich verändert: 80% der Frauen sind heute berufstätig, leisten aber trotzdem nach wie vor den Hauptteil der unbezahlten Betreuungsarbeit. Der innerfamiliäre Generationenvertrag stösst an Grenzen, Überlastung und Stress sind die Folge – vor allem für die Töchter. Kein Wunder: Betreuung gilt nach wie vor als typische Frauenarbeit und nicht als eigenständige Leistung. Deshalb werden diese Tätigkeiten zu wenig honoriert, obwohl anerkannt ist, dass diese gemacht werden müssen. Diese und andere Faktoren haben den Arbeitsmarkt für Care-Migrantinnen im Privathaushalt geöffnet – leider nicht selten zu prekären Arbeitsbedingungen. Arbeitslosigkeit und hohe Lebenskosten sind weitere Ursachen für die Migration von Pflege- und Betreuungspersonal. Care-Migration muss in diesen Zusammenhängen gesehen werden und darf deshalb in der zukünftigen Diskussion rund um Betreuung nicht fehlen. Der Handlungsbedarf, welcher durch die Studie aufzeigt wird, stellt sich genauso für die Arbeit von Care-Migrantinnen.

Wo liegen die aktuellen Herausforderungen im Betreuungsbereich?
Die Herausforderungen sind vielfältig. Zentrale Fragen stellen sich nach der Rolle der Betreuung und ihrer zukünftigen Finanzierung. Betreuung muss aus unserer Sicht für alle bezahlbar sein und gehört zur sozialen und gesundheitlichen Grundversorgung. Umsetzungsmassnahmen brauchen eine integrative Gestaltung in der ambulanten, intermediären und stationären Versorgung. Sie erfordern ausserdem in der Regel ein zivilgesellschaftliches und professionelles Engagement. Aus Sicht der Betroffenen besteht ein Bedarf nach einem einfachen Zugang zu den notwendigen Unterstützungsleistungen und einer professionellen Beratung zu Fragen der Hilfe und Betreuung – möglichst aus einer Hand. Natürlich stehen noch weitere Faktoren, u.a. die Arbeitsbedingungen, Unterstützung, Ausbildung und Kontrolle der Care Arbeit zur Diskussion.

Was braucht es, damit in der Schweiz gute Betreuung im Alter gewährleistet werden kann – für alle?
Die Studie von Prof. Carlo Knöpfel weist auf sieben alterspolitische Forderungen hin:

  • Betreuung als Anrecht gesetzlich verankern
  • Betreuung als integratives Versorgungsmodell organisieren
  • Betreuung für alle bezahlbar machen
  • Betreuung als Teilhabe an der Gesellschaft gestalten
  • Betreuung zwischen Professionalität und Anerkennung positionieren
  • Betreuung als Alltags- und Beziehungsarbeit verstehen
  • Betreuung als Präventionsleistung fördern – ambulant und stationär

Die Rahmenbedingungen für die Betreuung von Betagten haben sich verändert und werden sich weiter verändern. Deshalb will die Paul Schiller Stiftung die Betreuung in Zukunft verstärkt in den Mittelpunkt der gesundheits- und sozialpolitischen Diskussion rücken: Wir müssen darüber nachdenken, wie wir in der Schweiz in Würde alt werden können. Es braucht Strukturen und Rahmenbedingungen, die eine gute Betreuung ermöglichen.

Das Interview mit Maja Nagel Dettling wurde schriftlich geführt.

CareInfo – neu auch auf Französisch und Slowakisch! CareInfo – désormais aussi en français et en slovaque!

CareInfo präsentiert sich neu in fünf Sprachen. Die Spracherweiterung verschafft neuen Kreisen von Privathaushalten und Care-Migrantinnen Zugang zu rechtlichen Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten. Und sie bringt CareInfo einen Schritt weiter in seiner Entwicklung hin zu einer schweizweiten Plattform.

Neuerdings können sich Privathaushalte und Care-Migrantinnen auf CareInfo nicht nur auf Deutsch, Ungarisch und Polnisch, sondern auch auf Französisch und Slowakisch über ihre Rechte und Pflichten informieren. Sowohl Privathaushalte in der Romandie als auch französisch- und slowakischsprachige Care-Arbeiterinnen erhalten so Zugang zu Informationen rund um den Arbeitsmarkt Privathaushalt.

Die Spracherweiterung drängte sich auf, weil Slowakinnen seit einiger Zeit eine der grössten Gruppen von Care-Migrantinnen in der Schweiz ausmachen. Zugleich verstehen auch Care-Migrantinnen aus Tschechien grösstenteils Slowakisch.

In der Romandie wurde CareInfo als Informationsplattform bereits vor der Spracherweiterung auf Französisch rege genutzt. Mit der Übersetzung kommt CareInfo dieser Nachfrage aus der zweitgrössten Sprachregion der Schweiz nach.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt Privathaushalt sind teilweise kantonal geregelt. Die kantonsspezifischen Informationen für die Romandie – und auch anderer Deutschschweizer Kantone und dem Tessin – fehlen noch auf CareInfo. Diese werden ergänzt, wenn ein entsprechender Kanton oder eine Stadt der Trägerschaft von CareInfo beitritt. Die Trägerschaft besteht momentan aus den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn und den Städten Bern und Zürich. CareInfo freut sich, wenn sich weitere Kantone und Städte der Trägerschaft von CareInfo anschliessen.

CareInfo est maintenant disponible en cinq langues. Cette diffusion linguistique donne accès aux informations juridiques et ouvre des opportunités de mise en réseau pour de nouveaux ménages privés et pour les soignantes migrantes. CareInfo fait ainsi un pas de plus vers le développement d’une plateforme nationale.

CareInfo permet aux ménages privés et aux soignantes migrantes d’en savoir plus sur leurs droits et obligations, non seulement en allemand, hongrois et polonais, mais aussi en français et en slovaque. De ce fait, les ménages privés de Suisse romande ainsi que les soignantes francophones et slovaques auront accès aux informations relatives au marché du travail des ménages privés.

L’extension à de nouvelles langues s’impose, parce que les femmes slovaques constituent depuis un certain temps l’un des groupes de soignantes migrantes les plus importants de Suisse. En outre, les soignantes migrantes de la République tchèque comprennent également le slovaque.

En Suisse romande, CareInfo a été largement utilisée comme plateforme d’information avant même que ne soit disponible la version française. Grâce à la traduction, CareInfo répond à une demande de la deuxième région linguistique de Suisse.

Le cadre législatif du marché du travail des ménages privés est en partie réglementé au niveau cantonal. Les informations cantonales spécifiques pour la Suisse romande – ainsi que pour plusieurs cantons alémaniques et le Tessin – manquent toujours sur CareInfo. La plateforme pourrait être complétée, si d’autres cantons ou villes décidaient d’adhérer à l’organisme responsable de CareInfo. Actuellement, les cantons d’Argovie, de Bâle-Ville et de Soleure ainsi que les villes de Berne et de Zurich constituent l’organisme responsable du projet. CareInfo se réjouit de voir d’autres cantons et villes se joindre aux organisateurs de CareInfo.

Hier finden Sie weiter die Medienmitteilungen der Kantone Aargau und Basel-Stadt und der Stadt Zürich.

Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit (Care-Migrantin)

Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten meist nicht als Selbstständige. Als Selbstständige muss man mindestens Folgendes nachweisen:

  • Sie arbeiten für mehrere Haushalte.
  • Ihr Einkommen ist nicht von einem einzigen Haushalt abhängig.

Häufig liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Hier finden Sie mehr Informationen zum Status Selbständigkeit.

Achtung! Wenn Sie im Privathaushalt der betagten Person arbeiten und wohnen, gelten Sie als unselbstständige Erwerbstätige.

Lohnbestimmungen (Care-Migrantin)

HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN
Zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehören folgende Bereiche: Reinigungsarbeiten, Besorgung der Wäsche, Einkaufen, Kochen, Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken.
Wenn Sie mehr als fünf Stunden pro Woche in einem Privathaushalt hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten, gilt ein nationaler Mindestlohn.

Der Mindestlohn pro Stunde beträgt brutto,
exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte Arbeitnehmende: CHF 19.95
  • für ungelernte Arbeitnehmende mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der
    Hauswirtschaft: CHF 21.85
  • für gelernte Arbeitnehmende mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: CHF 24.05
  • für gelernte Arbeitnehmende mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: CHF 21.85

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region und den dort geltenden Lebenshaltungskosten sollten Sie einen höheren Lohn erhalten.
Sie erhalten nicht den Mindestlohn? Hier finden Sie einen Musterbrief für Arbeitnehmende, um die Differenz einzufordern.

BETREUUNGS- UND PFLEGETÄTIGKEITEN
Ohne entsprechende Ausbildung als Pflegefachperson dürfen Sie grundsätzlich ausschliesslich hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuungstätigkeiten ausüben. Zur Betreuung gehören zum Beispiel Begleitung beim Spazieren, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder Spiele spielen.

Einige Kantone erlauben Personen ohne einen Grundkurs in Pflege einfache Pflegetätigkeiten wie zum Beispiel Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken. Informieren Sie sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde in Ihrem Kanton. Der Lehrgang Pflegehelfende SRK des Schweizerischen Roten Kreuzes und der Pflegekurs Pflegehelfende des Vereins Lernwerk befähigt Sie zur Ausführung einfacher Pflegetätigkeiten. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine kantonal bewilligte Spitexorganisation beizuziehen. Diese kann die fachgerechte Zuordnung der Pflegetätigkeiten überprüfen.

Behandlungspflegerische Tätigkeiten wie zum Beispiel Puls, Blutdruck, Temperatur und Gewicht messen, Medikamente vorbereiten und verabreichen, Wunden medizinisch versorgen sind speziell dafür ausgebildetem Personal vorbehalten. Sie erfordern eine Zulassung der zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörde.

Sobald Sie mehrheitlich Betreuungs- und einfache Pflegetätigkeiten ausüben, haben Sie das Recht auf den üblichen Lohn für Betreuungs- und einfache Pflegetätigkeiten. Dieser liegt über den Ansätzen für rein ausschliesslich hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Beispiel Mindestlohnberechnung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten:
(Stundenlohn x Wochenstunden) x 52 : 12 = Monatslohn

Beispiel ungelernte ArbeitnehmerIn, 42 Wochenstunden:
(19.95 x 42) x 52 : 12 = CHF 3630.90 pro Monat

Falls die Ferien nicht bezogen werden, müssen bei vier Wochen Ferien 8,33 Prozent zum Bruttolohn aufgerechnet werden, bei fünf Wochen 10,64 Prozent.
Die Feiertage sind kantonal festgelegt (siehe Feiertage). Werden diese nicht bezogen oder kompensiert, müssen sie entschädigt werden. Bei neun Feiertagen im Jahr beträgt der Zuschlag 3,59 Prozent auf den Bruttolohn.

Beispiel Ferienzuschlag (4 Wochen) und Feiertagezuschlag (9 Tage)
CHF 3630.90 Lohn pro Monat +3,59 Prozent Feiertagszuschlag +8,33 Prozent Ferienzuschlag = CHF 4063.65 pro Monat

Erkundigen Sie sich über die Anzahl Feiertage bei der Verwaltung des Kantons, in dem Sie tätig sind (siehe Feiertage).

Achtung! Auch Präsenzzeit, während der Sie einsatzbereit oder in Rufbereitschaft sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten, ist Arbeitszeit (siehe Arbeitszeit) und Sie haben das Recht auf eine Bezahlung. Die Bezahlung der Präsenzzeit kann jedoch unter dem Ansatz der Arbeitszeit vergütet werden. Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten dazu unterschiedliche Empfehlungen (siehe unten). Die Einhaltung dieser Lohnbestimmungen darf von den Kantonen kontrolliert werden.










Kost und Logis (Care-Migrantin)

Sie wohnen im Haushalt der von Ihnen betreuten Person oder essen bei ihr. Dann kann für Ihre Unterkunft und Verpflegung ein Naturallohn vom Monatslohn abgezogen werden.

Es gelten folgende Ansätze:

  • pro Frühstück: Fr. 3.50
  • pro Mittagessen: Fr. 10.-
  • pro Abendessen: Fr. 8.-
  • pro Unterkunft: Fr. 11.50

Der Abzug für Essen und Wohnen darf pro Tag nicht mehr betragen als Fr. 33.- und pro Monat nicht mehr als Fr. 990.-.

Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten genauere Angaben (siehe unten).

Achtung! Der Naturallohn setzt sich aus der Summe der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten sowie den tatsächlich verbrachten Nächten im Haushalt während eines Monates zusammen. Falls Sie an einem Tag nicht im Haus essen oder schlafen, darf Ihnen für diesen Tag keine Kost oder Logis vom Lohn abgezogen werden.










Kündigungsfristen (Care-Migrantin)

WÄHREND DER PROBEZEIT
Der erste Monat vom Arbeitsverhältnis gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen künden. Sie können schriftlich auch eine längere Probezeit vereinbaren. Die maximale Dauer beträgt drei Monate.

NACH DER PROBEZEIT
Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jeweils auf Ende Monat künden.
Sie müssen dabei folgende Kündigungsfristen beachten:

  • im 1. Dienstjahr 1 Monat
  • im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate
  • ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate

Die kantonalen Normalarbeitsverträge können weitere Empfehlungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen enthalten (siehe unten). Die Kündigungsfristen in einem Personalverleihverhältnis können kürzer sein (siehe Personalverleih).


Sind Sie in einer Notsituation? Dann kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder das Konsulat. Diese geben zum Teil Unterstützung in Form von Darlehen für die Heimreise oder Unterstützung für Geldtransfer durch Bekannte im Heimatland.










Ferien und Feiertage (Care-Migrantin)

Sie haben wie alle Arbeitnehmende einen Anspruch auf Ferien und bezahlte Feiertage. Es gelten folgende Ferienansprüche:

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen
  • ab dem 21. Lebensjahr: 4 Wochen

Spezifische Ferienregelungen sowie Feiertage sind kantonal geregelt (siehe unten). Können Sie die Ferien und/oder Feiertage nicht beziehen, müssen Sie mit einem entsprechenden höheren Lohn ausbezahlt werden (siehe Lohnbestimmungen). Die Ferien dürfen nur dann nicht bezogen werden, wenn Sie sehr unregelmässige Einsätze haben und einer Auszahlung in Form von Geld zustimmen.










Aufenthaltsbewilligung (Care-Migrantin)

Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können von der Personenfreizügigkeit profitieren. Planen Sie als EU/EFTA-Staatsangehörige, länger als drei Monate in der Schweiz zu arbeiten? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Dort können Sie sich über das Vorgehen für Ihre Aufenthaltsbewilligung informieren. Arbeiten Sie nur während drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz? Dann sind Sie meldepflichtig. Die Online-Meldung muss Ihr Arbeitgeber spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn machen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Arbeitszeit und Freizeit (Care-Migrantin)

Das Obligationenrecht und die kantonalen Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft enthalten Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit.

Das Obligationenrecht verlangt,

  • Präsenzzeit und Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu verrechnen.
  • Überstunden im entsprechenden Umfang als Freizeit zu kompensieren oder den Stundenlohn für die Überstunden um 25 Prozent zu erhöhen. Um die Überstunden mit Geld entschädigen zu können, braucht es Ihr Einverständnis.
  • Ihnen mindestens einen ganzen Tag pro Woche zur freien Verfügung zu geben (ohne Präsenzzeit und Rufbereitschaft).

Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten unterschiedliche Empfehlungen (siehe unten).

Achtung! Sie wohnen und arbeiten im Haushalt der von Ihnen betreuten Person. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Ihre Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie Präsenzzeiten genau geregelt sind. Als Ruhezeit gilt nur, wenn Sie nicht abrufbereit sein müssen und sich vom Arbeitsort entfernen können. Müssen Sie während Ihrer Ruhezeit Hilfe leisten? Dann haben Sie das Recht auf eine Bezahlung dieser Arbeitszeit. Die kantonalen Normalarbeitsverträge machen zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Präsenzzeiten detaillierte Vorgaben (siehe unten). Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind, welche Regelungen gelten.

Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit! Erfassen Sie Ihre Arbeitsstunden, Pausen, Präsenzzeiten, Einsätze in der Nacht und Überstunden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt Ihnen dafür ein Formular zur Verfügung.










Arbeitsvertrag (Care-Migrantin)

Für Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie für andere Arbeitnehmende. Achten Sie beim Abschliessen des Arbeitsvertrages darauf, dass er den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO entspricht.

Mindestlöhne werden verbindlich durch den Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV CH) geregelt (siehe Lohnbestimmungen). Detailliertere Regelungen bietet der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Kantons, in dem Sie arbeiten. Haben Sie gewisse Punkte nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt, dann gelten die Angaben des kantonalen Normalarbeitsvertrags. Dieser ist bindend.

Achtung! Der Privathaushalt ist ArbeitgeberIn und Sie wechseln sich alle paar Wochen oder Monate mit einer anderen Care-Migrantin ab? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies gilt, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze zeitlich begrenzt, aber regelmässig wiederkehrend sind.

Achtung! Gewisse private Firmen offerieren, alles Administrative zu regeln und den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Privathaushalt zu schreiben. Die Person, die Ihren Vertrag unterschreibt, ist ArbeitgeberIn und muss die damit verbundenen rechtlichen Pflichten einhalten.


Sie sind bei einer Firma angestellt? Mehr Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie unter Personalverleih.










Arbeitsvermittlung (Care-Migrantin)

Sie werden als Care-Migrantin durch eine Firma an einen Privathaushalt vermittelt. Dann müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Vermittlungsfirma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Haben Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie der Firma nicht mehr als die erlaubten fünf Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes als Vermittlungsprovision bezahlen müssen.
  • Die Vermittlungsfirma empfiehlt Ihnen einen Musterarbeitsvertrag. Dann vergleichen Sie diesen mit den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und passen Sie ihn falls nötig an.

Achtung! Vergewissern Sie sich, dass die Firma einen schweizerischen Geschäftssitz hat. Ausländische Vermittlungsfirmen dürfen in der Schweiz nicht tätig sein.

Arbeitsunfähigkeit: Krankheitsfall oder Unfall (Care-Migrantin)

Sie können wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten. Dann bekommen Sie Ihren Lohn trotzdem weiter bezahlt. Für welche Zeitdauer hängt davon ab, wie lange Sie bereits arbeiten und in welchem Kanton Sie arbeiten (siehe unten). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder vertraglich für mehr als drei Monate eingegangen worden ist.

Achtung! Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt müssen Sie gepflegt werden. Wo nötig, muss auch Ihre Behandlung durch medizinisches Fachpersonal gewährleistet werden. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur Lohnfortzahlung.










Information

Sie arbeiten als Care-Migrantin in einem Privathaushalt? Sie möchten eine Care-Migrantin anstellen? Hier erhalten Sie rechtliche Informationen. more

Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit (Privathaushalt)

Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten meist nicht als Selbstständige. Auch wenn die Care-Migrantin oder die Firmen, die sie vermitteln, dies behaupten. Selbstständige müssen mindestens Folgendes nachweisen:

  • Sie arbeiten für mehrere Haushalte.
  • Ihr Einkommen ist nicht von einem einzigen Haushalt abhängig.

Häufig liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Sie tragen in diesem Fall das Risiko, Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen bei Krankheit und Unfall nachträglich bezahlen zu müssen. Zudem können Bussen wegen Umgehung des Gesetztes gegen die Schwarzarbeit verhängt werden. Hier finden Sie mehr Informationen zum Status Selbständigkeit.

Achtung! Gehen Sie bei einer Care-Migrantin, welche im Privathaushalt wohnt und arbeitet, davon aus, dass es sich um eine unselbstständige Erwerbstätigkeit handelt.

Personalverleih (Privathaushalt)

Die Care-Migrantin ist von einer Firma angestellt, erhält aber von Ihnen die Arbeitsanweisungen. Dann spricht man von Personalverleih. Sie sind in diesem Fall zwar nicht ArbeitgeberIn, aber Sie müssen für die Gesundheit und den Schutz der Persönlichkeit Ihrer Care-Migrantin sorgen.

Personalverleihfirmen, die Care-Migrantinnen zur Betreuung von Menschen zu Hause beschäftigen, müssen das Arbeitsgesetz einhalten. Gemäss den aktuell geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes ist eine Betreuung rund um die Uhr durch nur eine Person über mehrere Wochen nicht möglich.

Wichtige Vorgaben des Arbeitsgesetzes sind:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 50 Stunden. Gemeinsames Essen und sonstige Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit.
  • Überzeit darf nur ausnahmsweise erfolgen und darf grundsätzlich nicht mehr als 2 Stunden im Tag überschreiten. Überzeit ist mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent zu entschädigen. Ein Freizeitausgleich ist nur dann möglich, wenn betroffene Arbeitnehmende dies wünschen oder damit einverstanden sind.
  • Präsenzzeit gilt als Arbeitszeit. Präsenzzeit ist die Zeit, während der die Care-Migrantin sich am Arbeitsort aufhält und einsatzbereit ist, ohne dass sie aktiv arbeitet. Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit. Wenn die Care-Migrantin während der Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz gerufen wird, gilt der Weg und die Zeit des Einsatzes als Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der die Care-Migrantin ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein sollte.
  • Eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden.
  • Ein wöchentlicher Ruhetag am Wochenende (35 Stunden am Stück: zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 24 Uhr plus 11 Stunden tägliche Ruhezeit). Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, hat die Care-Migrantin Anspruch auf einen wöchentlichen freien Halbtag von 8 Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit.
  • Sonntagsarbeit (Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr) ist verboten. Für Ausnahmen braucht es eine Bewilligung. Bei vorübergehender Sonntagsarbeit hat die Care-Migrantin Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 50 Prozent.
  • Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) ist verboten und wird nur in Ausnahmen bewilligt. Ihre Personalverleihfirma muss eine Bewilligung haben. Die Nachtarbeit darf maximal 9 Stunden in einem Zeitraum von 10 Stunden betragen. Wenn die Care-Migrantin weniger als 25 Nächte pro Jahr Nachtarbeit verrichtet, hat sie Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Wenn die Care-Migrantin regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leistet, hat sie Anspruch auf Kompensation von 10 Prozent der Zeit.
  • Schichtarbeit bedeutet, dass zwei oder mehrere Arbeitnehmende nach einem Zeitplan arbeiten und sich abwechseln. Wenn eine pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, muss ein Betreuungstag von 24 Stunden durch drei- oder mehr Arbeitszeitschichten abgedeckt sein. Eine Schicht darf 10 Stunden inkl. Pausen nicht überschreiten.

Für mehr Informationen beachten Sie die Informationsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz. Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze (auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) und Nacht- und Schichtarbeit – Arbeitszeitmodelle modern gestalten (auf Deutsch, Französisch und Italienisch).

AUSWAHL DER FIRMA
Der Markt an privaten Anbietern von Care-Migrantinnen boomt. Prüfen Sie genau, welche Firma Sie wählen. Die Firma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Wenn die Care-Migrantin, die die Firma verleiht, keinen Schweizer Pass oder Wohnsitz in der Schweiz hat, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.

VERLEIHVERTRAG
Bevor die Care-Migrantin bei Ihnen zu arbeiten beginnt, müssen Sie mit der Firma einen sogenannten Verleihvertrag abschliessen.

In diesem schriftlichen Vertrag müssen mindestens die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Adresse der Verleihfirma und der Bewilligungsbehörde
  • berufliche Qualifikation der Care-Migrantin und die Art der Arbeit
  • Arbeitsort und Beginn des Einsatzes
  • Dauer des Einsatzes oder Angaben zu den Kündigungsfristen
  • Arbeitszeiten der Care-Migrantin inkl. Angaben, wie der Bereitschaftsdienst geregelt wird
  • Kosten des Verleihs
  • Sozialleistungen, Zulagen, Spesen und allfällige Nebenleistungen

Erkundigen Sie sich bei der Personalverleihfirma, wie Kost und Logis geregelt sind. Der Verleihvertrag muss von Ihnen sowie der Firma unterschrieben werden.

WECHSEL ZUR DIREKTANSTELLUNG
Die Firma darf der Care-Migrantin nicht verbieten, nach Ende des Einsatzes direkt mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abzuschliessen (Sperrverträge). Die Verleihfirma kann jedoch von Ihnen eine Entschädigung verlangen. Dies nur falls der Einsatz der Care-Migrantin weniger als drei Monate gedauert hat und Sie diese früher als drei Monate nach Ende des Einsatzes direkt einstellen.

Achtung! Personalverleihfirmen aus dem Ausland ohne Geschäftssitz in der Schweiz dürfen in der Schweiz nicht tätig sein. Wenn Sie mit einer solchen Firma einen Vertrag eingehen, können Sie mit bis zu Fr. 40 000.- gebüsst werden.

Achtung! Auch ein Vertrag mit einer Personalverleihfirma schützt Sie nicht davor, gegebenenfalls von einem Gericht als ArbeitgeberIn belangt zu werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich über sämtliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses kundig machen.

 

Mutterschaftsurlaub (Privathaushalt)

Nach schweizerischem Recht hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Dafür muss sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie war in den neun Monaten vor der Geburt gemäss AHV-Gesetz versichert.
  • Sie war während dieser neun Monate mindestens fünf Monate lang erwerbstätig oder bezog ein Taggeld (Krankheit/Arbeitslosigkeit).
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Geburt angestellt.

Erfüllt eine Angestellte diese drei Bedingungen, hat sie nach einer Niederkunft Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Achtung! Während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub dürfen Sie das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs treten wieder die geltenden Kündigungsfristen in Kraft. Weitere Informationen.

Lohnbestimmungen (Privathaushalt)

HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN
Zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehören folgende Bereiche: Reinigungsarbeiten, Besorgung der Wäsche, Einkaufen, Kochen, Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken.
Wenn eine Person mehr als fünf Stunden pro Woche in einem Privathaushalt hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet, gilt ein nationaler Mindestlohn.

Der Mindestlohn pro Stunde beträgt brutto,
exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte Arbeitnehmende: Fr. 19.95
  • für ungelernte Arbeitnehmende mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der
    Hauswirtschaft: Fr. 21.85
  • für gelernte Arbeitnehmende mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: Fr. 24.05
  • für gelernte Arbeitnehmende mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.85

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region und den dort geltenden Lebenshaltungskosten sollten Sie einen höheren Lohn bezahlen.

BETREUUNGS- UND PFLEGETÄTIGKEITEN
Ohne entsprechende Ausbildung als Pflegefachperson sind grundsätzlich ausschliesslich hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuungstätigkeiten erlaubt. Zur Betreuung gehören zum Beispiel Begleitung beim Spazieren, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder Spiele spielen.

Einige Kantone erlauben Personen ohne einen Grundkurs in Pflege einfache Pflegetätigkeiten wie zum Beispiel Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken. Informieren Sie sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde in Ihrem Kanton. Der Lehrgang Pflegehelfende SRK des Schweizerischen Roten Kreuzes und der Pflegekurs Pflegehelfende des Vereins Lernwerk befähigt zur Ausführung einfacher Pflegetätigkeiten. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine kantonal bewilligte Spitexorganisation beizuziehen. Diese kann die fachgerechte Zuordnung der Pflegetätigkeiten überprüfen.

Behandlungspflegerische Tätigkeiten wie zum Beispiel Puls, Blutdruck, Temperatur und Gewicht messen, Medikamente vorbereiten und verabreichen, Wunden medizinisch versorgen sind speziell dafür ausgebildetem Personal vorbehalten. Sie erfordern eine Zulassung der zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörde.

Sobald die Care-Migrantin mehrheitlich Betreuungs- und einfache Pflegetätigkeiten ausübt, hat sie das Recht auf den üblichen Lohn für Betreuungs- und einfache Pflegetätigkeiten. Dieser liegt über den Ansätzen für rein ausschliesslich hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Achtung! Auch wenn die Care-Migrantin die Bewilligung für Betreuungs- und Pflegeaufgaben hat, übernimmt die Krankenkasse nicht automatisch die Kosten.

Beispiel Mindestlohnberechnung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
(Stundenlohn x Wochenstunden) x 52 : 12 = Monatslohn

Beispiel ungelernte ArbeitnehmerIn, 42 Wochenstunden:
(19.95 x 42) x 52 : 12 = CHF 3630.90 pro Monat

Falls die Ferien nicht bezogen werden, müssen bei vier Wochen Ferien 8,33 Prozent zum Bruttolohn aufgerechnet werden, bei fünf Wochen 10,64 Prozent.
Die Feiertage sind kantonal festgelegt (siehe Feiertage). Werden diese nicht bezogen oder kompensiert, müssen sie entschädigt werden. Bei neun Feiertagen im Jahr beträgt der Zuschlag 3,59 Prozent auf den Bruttolohn.

Beispiel Ferienzuschlag (4 Wochen) und Feiertagezuschlag (9 Tage)
CHF 3630.90 Lohn pro Monat +3,59 Prozent Feiertagszuschlag +8,33 Prozent Ferienzuschlag = CHF 4063.65 pro Monat

Erkundigen Sie sich über die Anzahl Feiertage bei der Verwaltung des Kantons, in dem die Care-Migrantin tätig ist (siehe Feiertage).

Achtung! Auch Präsenzzeit, während der die Care-Migrantin einsatzbereit oder in Rufbereitschaft ist ohne dass sie aktiv arbeitet, ist Arbeitszeit (siehe Arbeitszeit) und die Care-Migrantin hat das Recht auf eine Bezahlung. Die Bezahlung der Präsenzzeit kann jedoch unter dem Ansatz der Arbeitszeit vergütet werden. Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten dazu unterschiedliche Empfehlungen (siehe unten). Die Einhaltung dieser Lohnbestimmungen darf von den Kantonen kontrolliert werden.









Kost und Logis (Privathaushalt)

Die Care-Migrantin arbeitet und wohnt in Ihrem Haushalt oder isst bei ihnen. Dann können Sie für Unterkunft und Verpflegung einen Naturallohn vom Monatslohn abziehen.

Es gelten folgende Ansätze:

  • pro Frühstück: Fr. 3.50
  • pro Mittagessen: Fr. 10.-
  • pro Abendessen: Fr. 8.-
  • pro Unterkunft: Fr. 11.50

Der Abzug für Essen und Wohnen darf pro Tag nicht mehr betragen als Fr. 33.- und pro Monat nicht mehr als Fr. 990.-.

Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten genauere Angaben (siehe unten).

Achtung! Der Naturallohn setzt sich aus der Summe der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten sowie den tatsächlich verbrachten Nächten in Ihrem Haushalt während eines Monates zusammen. Falls die Care-Migrantin an einem Tag nicht im Haus isst oder schläft, darf ihr für diesen Tag keine Kost oder Logis vom Lohn abgezogen werden.










Kündigungsfristen (Privathaushalt)

WÄHREND DER PROBEZEIT
Der erste Monat vom Arbeitsverhältnis gilt als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen künden. Sie können schriftlich auch eine längere Probezeit vereinbaren. Die maximale Dauer beträgt drei Monate.

NACH DER PROBEZEIT
Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jeweils auf Ende Monat künden.
Sie müssen dabei folgende Kündigungsfristen beachten:

  • im 1. Dienstjahr 1 Monat
  • im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate
  • ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate

Die kantonalen Normalarbeitsverträge können weitere Empfehlungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen enthalten (siehe unten).


Kennen Sie die Regelungen für den Personalverleih? Mehr Informationen dazu finden Sie unter Personalverleih.










Unterstützung für Pflege und Betreuung zu Hause (Privathaushalt)

Die Grundversorgung der Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Meistens werden die Leistungen durch die lokalen, gemeinnützigen Spitex-Vereine übernommen.

Für pflegerische Leistungen bezahlt die betroffene Person eine Patientenbeteiligung. Der Rest übernimmt die öffentliche Hand sowie die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise).

Hauswirtschaftliche Leistungen sind grundsätzlich selber zu bezahlen. Personen mit AHV- oder IV-Renten können Ergänzungsleistungen sowohl für die pflegerischen wie auch für die hauswirtschaftlichen Leistungen beantragen. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Hilflosenentschädigung.

Für alle Fragen rund ums Wohnen und Leben im Alter können die kantonalen Pro Senectute-Organisationen in der ganzen Schweiz Auskunft geben. Grössere Städte verfügen zusätzlich über Informations- und Beratungsstellen für ältere Menschen (siehe unten).


Haben Sie den Beitrag zu Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für hilfe- und pflegebedürftige Menschen zu Hause schon gelesen? Hier lesen Sie weiter.










Ferien und Feiertage (Privathaushalt)

Care-Migrantinnen haben wie alle Arbeitnehmende einen Anspruch auf Ferien und bezahlte Feiertage. Es gelten folgende Ferienansprüche:

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen
  • ab dem 21. Lebensjahr: 4 Wochen

Spezifische Ferienregelungen sowie Feiertage sind kantonal geregelt (siehe unten). Kann die Care-Migrantin die Ferien und/oder Feiertage nicht beziehen, müssen Sie einen entsprechend höheren Lohn auszahlen (siehe Lohnbestimmungen). Die Ferien dürfen nur dann nicht bezogen werden, wenn die Angestellte sehr unregelmässige Einsätze hat und einer Auszahlung in Form von Geld zustimmt.










Ausgleichskasse (Privathaushalt)

Stellen Sie zum ersten Mal eine unselbständig erwerbende Person bei sich an? Dann sind Sie verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und müssen sich deshalb einer Ausgleichskasse anschliessen. Care-Migrantinnen sind innert 30 Tagen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zu melden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Unter gewissen Umständen können Sie vom vereinfachten Abrechnungsverfahren profitieren. Es erleichtert Ihnen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/Familienzulage) und gleichzeitig der Quellensteuer.

Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie Informationen über das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende.










Auftragsverhältnis (Privathaushalt)

Man spricht von einem Auftragsverhältnis, wenn eine Care-Migrantin ihre Arbeitsanweisungen nicht von Ihnen, sondern von einer privaten Firma bekommt, bei der sie angestellt ist.

Informieren Sie sich!
Faire Arbeitsbedingungen sind die Grundvoraussetzung für eine gute Qualität der Unterstützung im Haushalt. Informieren Sie sich, welche Arbeitsbedingungen die private Firma bietet.

Seien Sie vorsichtig bei Firmen, die

  • den Arbeitsvertrag nicht zeigen wollen.
  • keine Auskunft geben wollen, wie sie Kost und Logis in Rechnung stellen.
  • Ihnen nicht sagen wollen, welche Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Präsenzzeiten und Rufbereitschaft sie mit den Angestellten vereinbart haben und wie sie Präsenzzeit und Rufbereitschaft bezahlen.

Denken Sie daran, in der Schweiz gilt für hauswirtschaftliche Tätigkeiten ein Minimallohn (siehe Lohnbestimmungen). Fragen Sie die Firma, ob sie sich daran hält.

Achtung! Bei Care-Migrantinnen, welche im Privathaushalt der betreuten Person wohnen, sind Auftragsverhältnisse mit einer Firma rechtlich nicht möglich. In diesem Fall handelt es sich um einen Personalverleih (siehe Personalverleih).

Aufenthaltsbewilligung (Privathaushalt)

Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können von der Personenfreizügigkeit profitieren. Arbeitet eine EU/EFTA-Staatsangehörige länger als drei Monate bei Ihnen zu Hause, melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Dort können Sie sich über das Vorgehen für die Aufenthaltsbewilligung informieren. Arbeitet Ihre Care-Migrantin nur während drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz, haben Sie als ArbeitgeberIn eine Online-Meldepflicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Arbeitszeit und Freizeit (Privathaushalt)

Das Obligationenrecht und die kantonalen Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft enthalten Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit.

Das Obligationenrecht verlangt von Ihnen,

  • Präsenzzeit und Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu verrechnen.
  • Überstunden im entsprechenden Umfang als Freizeit zu kompensieren oder den Stundenlohn für die Überstunden um 25 Prozent zu erhöhen. Um die Überstunden mit Geld entschädigen zu können, brauchen Sie das Einverständnis der Care-Migrantin.
  • der Care-Migrantin mindestens einen ganzen Tag pro Woche zur freien Verfügung zu geben (ohne Präsenzzeit und Rufbereitschaft).

Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten unterschiedliche Empfehlungen (siehe unten).

Achtung! Die Care-Migrantin arbeitet und wohnt in Ihrem Haushalt. Deshalb ist es besonders wichtig, die Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie Präsenzzeiten genau zu regeln. Als Ruhezeit gilt nur, wenn die Care-Migrantin nicht abrufbereit sein muss und sich vom Arbeitsort entfernen kann. Muss sie während ihrer Ruhezeit bei Bedarf Hilfe leisten, dann gilt dies als Präsenzzeit. Diese Zeit muss zwingend bezahlt werden. Die kantonalen Normalarbeitsverträge machen zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Präsenzzeiten detaillierte Vorgaben (siehe unten). Die Regelungen sind mündlich und schriftlich mitzuteilen.

Arbeitszeiterfassung: Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt ein Formular zur Verfügung, in dem die Care-Migrantin ihre Arbeitsstunden, Pausen, Präsenzzeiten, Einsätze in der Nacht und Überstunden erfassen kann.










Arbeitsvertrag (Privathaushalt)

Sie stellen eine Care-Migrantin ein und werden ArbeitgeberIn. Für Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie für andere Arbeitnehmende. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag formulieren, halten Sie sich an die Musterverträge des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Mindestlöhne werden verbindlich durch den Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV CH) geregelt (siehe Lohnbestimmungen). Detailliertere Regelungen bietet der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft in Ihrem Kanton. Haben Sie gewisse Punkte nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt, dann gelten die Angaben des kantonalen Normalarbeitsvertrags. Dieser ist bindend, auch wenn Sie keine Kenntnis von dessen Inhalt haben.

In Privathaushalten dürfen Sie nur Personen einstellen, die

  • Wohnsitz in der Schweiz haben
  • oder aus dem EU-Raum kommen.

Achtung! Sie beschäftigen zwei oder mehrere Care-Migrantinnen, die sich alle paar Wochen oder Monate gegenseitig ablösen? Dann müssen Sie in der Regel einen unbefristeten Vertrag abschliessen. Dies gilt, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze zeitlich begrenzt, aber regelmässig wiederkehrend sind.

Achtung! Gewisse private Firmen offerieren, alles Administrative zu regeln und den Arbeitsvertrag zu schreiben. Trotzdem bleiben Sie ArbeitgeberIn und müssen die damit verbundenen rechtlichen Pflichten einhalten. Die Ausgleichskasse in Ihrem Kanton führt Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung Ihrer Hausangestellten.


Kennen Sie die Regelungen für den Personalverleih? Mehr Informationen dazu finden Sie unter Personalverleih.
Kennen Sie die Regelungen für die Vermittlung von Care-Migrantinnen? Mehr Informationen dazu finden Sie unter Vermittlung.










Vermittlung durch eine Firma (Privathaushalt)

Sie haben als ArbeitgeberIn eine Care-Migrantin eingestellt. Diese wurde Ihnen diese durch eine Firma vermittelt. Dann müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Vermittlungsfirma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Hat die Care-Migrantin weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Care-Migrantin der Firma, die sie vermittelt, nicht mehr als die erlaubten fünf Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes als Vermittlungsprovision bezahlen muss.
  • Die Vermittlungsfirma empfiehlt Ihnen einen Musterarbeitsvertrag. Vergleichen Sie diesen mit den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und fordern Sie ein, dass er falls nötig angepasst wird.

Achtung! Firmen, die Care-Migrantinnen vermitteln und keinen schweizerischen Geschäftssitz haben, dürfen in der Schweiz nicht tätig sein. Wenn Sie sich die Care-Migrantin durch eine solche Firma vermitteln lassen, können Sie mit bis zu Fr. 40 000.- gebüsst werden.

Arbeitsunfähigkeit: Krankheitsfall oder Unfall (Privathaushalt)

Kann die Care-Migrantin wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten? Dann müssen Sie ihren Lohn trotzdem weiter bezahlen. Für welche Zeitdauer Sie das tun müssen, hängt davon ab, wie lange die Care-Migrantin bereits bei Ihnen arbeitet und in welchem Kanton Sie wohnen (siehe unten). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder vertraglich für mehr als drei Monate eingegangen worden ist.

Achtung! Die Care-Migrantin arbeitet und wohnt in Ihrem Haushalt. Deshalb müssen Sie diese bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt pflegen und wo nötig, die Behandlung durch medizinisches Fachpersonal garantieren. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur Lohnfortzahlung.










News

Aktuelle Beiträge rund um das Thema Altenpflege durch ausländische Care-Migrantinnen. more

Forum

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Parlamentarische Initiative Barbara Schmid-Federer

Im Juni beschloss der Bundesrat, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes bis Mitte 2018 ein Modell für die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft erarbeiten sollen. Ziel sind minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in der 24-Stunden-Betagtenbetreuung. Auf diesen Bundesratsbeschluss reichte Nationalrätin Barbara Schmid-Federer eine parlamentarische Initiative ein. Sie fordert die «Unterstellung des Pflegepersonals der Pendelmigration in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz» mit folgender Begründung:

Gemäss der heute geltenden Regelung unterstehen Pendelmigrantinnen und -migranten im Pflegebereich in Privathaushalten nicht dem schweizerischen Arbeitsgesetz. Dementsprechend unterstehen sie heute nicht den Regelungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst, was zu faktischen 24-Stunden-Arbeitszeiten und Sozialdumping führt. Gemäss Seco arbeiten 10 000 bis 30 000 Personen auf diese Weise, was zu einem faktischen Absinken des Stundenlohnsatzes auf 5 bis 8 Franken führt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell für die kantonalen Normalarbeitsverträge, das minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit vorschlägt, löst das Problem nur ungenügend. Die Regelung verpflichtet die Kantone nicht, die Situation der Care-Migrantinnen effektiv zu verbessern.
Eine Studie im Auftrag des Seco kommt zum Schluss, dass das Modell der 24-Stunden-Betreuung für viele Pflegebedürftige und Angehörige ein äusserst sinnvolles Modell ist. Der Bedarf hierfür wird bis 2030 um weitere 50 Prozent ansteigen. Der mangelnde Schutz der Rechte der Pendelmigrantinnen und -migranten birgt jedoch die Gefahr von Sozialdumping und damit auch mangelnder Qualität der Betreuung. Mit den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen einer Verordnung unter dem Arbeitsgesetz kann sowohl den Interessen einer effektiven Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte als auch einer möglichst gerechten Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen Rechnung getragen werden.

Den vollständigen Initiativtext finden Sie unter: https://www.parlament.ch/

«In einem Haushalt hast du einfach lieber eine Frau»

Laura Andreoli untersucht in ihrer Masterarbeit die Wahrnehmung der 24h-Betreuung aus der Sicht von Angehörigen betreuungsbedürftiger, älterer Menschen. In persönlichen Interviews sprechen Angehörige über die Care-Arbeit, die Arbeitsbedingungen und Entlöhnung der Care-ArbeiterInnen und über ihre Rolle als ArbeitgeberInnen. Frau Andreoli berichtet.


 

 


Laura Andreoli,

Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Rütter Soceco AG

Die Angehörigen von betreuungsbedürftigen Personen sehen Frauen besser für die Care-Arbeit im Privathaushalt geeignet. Oft nehmen sie an, dass eine Frau einen Haushalt führte und Kinder erzog: «Sie haben selber einen Haushalt zu Hause, sie haben Kinder, die wissen wie ein Haushalt läuft …. » (Interview 7). Andererseits werden spezifische Fähigkeiten dem weiblichen Geschlecht zugeschrieben: «… Und das Umsorgen ist, glaube ich, der Frau ein wenig besser gegeben als den Männern.» (Interview 2).

Meine Masterarbeit zeigt, dass die Angehörigen ein vergeschlechtlichtes Bild der Haus- und Sorgearbeit haben: Care-Arbeit wird als Frauenarbeit wahrgenommen. Es ist eine Arbeit, die den Frauen sozusagen von Natur aus gegeben ist und bei der das Erlernen von Fähigkeiten nicht nötig scheint. Sie gilt als selbstverständlich und im Privatbereich unentgeltlich von Frauen zu erledigen.

Bei der Ausgestaltung der Betreuungsarrangements, wie die Regelung von Arbeitszeit, Freizeit und der Entlöhnung gibt es zwischen den Haushalten Unterschiede. Den Aussagen ist jedoch gemeinsam, dass die Angehörigen die Arbeit in einem 24h-Betreuungssetting als streng, anspruchsvoll und psychisch belastend beschreiben. Es wird deutlich, dass sie die Arbeit der Betreuungspersonen sehr wertschätzen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entlöhnung der Care-Arbeit widersprüchlich, denn die monetäre Wertschätzung der Arbeit ist gering. Die Mehrheit der Angehörigen bewerten den Lohn für die 24h-Betreuung als tief. Sie legitimieren ihn aber, indem sie ihn am Lohniveau des Herkunftslands der Betreuerinnen messen: «Für Schweizer Verhältnisse ist er nicht so toll. Für .. die Ortschaften, woher diese Personen kommen, ist er sehr gut.» (Interview 2). Hier stellt sich die Frage, ob der monetäre Wert der Care-Arbeit höher wäre, würde ihr das Bild der unentgeltlichen Frauenarbeit nicht anhaften und das tiefe Lohnniveau in den Herkunftsländern nicht mitschwingen?

Die Bevölkerung in den industrialisierten Gesellschaften wird immer älter und die Zahl an betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen nimmt zu. Ich finde es wichtig, dass eine vertiefte politische Diskussion stattfindet, die sich dieser Form der Betreuung annimmt. Ich erachte es als sinnvoll, dass eine Grundlage erarbeitet wird, welche sowohl die Perspektive der Care-ArbeiterInnen als auch die der Privathaushalte als ArbeitgeberInnen berücksichtigt. Einerseits um die Gefahr vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie physischer und psychischer Belastung der Care-ArbeiterInnen zu minimieren, andererseits um die Anstellungsprozesse für die Privathaushalte zu regeln. Damit die 24h-Betreuung in Schweizer Privathaushalte eine nachhaltige Form sein kann.

«Kontrollen erfolgen hauptsächlich schriftlich»

Der Bundesrat will Privathaushalte nicht dem Arbeitsgesetz unterstellen. Damit fehlen die rechtlichen Grundlagen für Kontrollen in Privathaushalten. Zuständig für den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen sind die kantonalen Arbeitsinspektorate. CareInfo wollte wissen, wie gross heute deren Handlungsspielraum im Hauswirtschaftssektor ist. Marcel Gabathuler, Leiter des Arbeitsinspektorats des Kantons Appenzell Ausserrhoden, gibt Auskunft.

 

 


Marcel Gabathuler,
Leiter Arbeitsinspektorat, Amt für Wirtschaft und Arbeit,
Appenzell Ausserrhoden

Was sind Ihre zentralen Aufgaben in Bezug auf den Hauswirtschaftssektor?
Für Haushaltshilfen ist ein Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag (NAV Hauswirtschaft) vorgeschrieben. Unsere Aufgabe liegt darin, im Auftrag der kantonalen tripartiten Kommission (TPK) im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung zu kontrollieren, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Als Kontrollbehörde gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) überprüfen wir anlässlich der TPK Kontrollen zugleich, ob unter anderem die gesetzlichen Sozialversicherungen und Steuern (z.B. AHV, UVG, Quellensteuer) ordnungsgemäss abgerechnet werden.

Sie bearbeiten die Meldungen für kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz. In diesem Verfahren werden Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft erfasst. Wie haben sich diese Meldungen in den letzten Jahren entwickelt?
Eine Zunahme der Meldungen im Bereich Hauswirtschaft für die Kantone Appenzell AR und IR konnten wir ab dem Jahr 2010 feststellen. Derzeit stagnieren die Zahlen. In den Jahren 2010 bis 2014 erhielten wir gelegentlich Meldungen für Betreuungspersonal durch Betriebe oder selbständig Erwerbstätigen aus dem EU-Raum. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen – verbotener Personalverleih vom Ausland in die Schweiz und Scheinselbständigkeit – wurden diese Meldungen aber nicht akzeptiert. Ob deshalb von einem Rückgang der Nachfrage nach einer 24h-Betreuung gesprochen werden kann, können wir aber aufgrund fehlender Datenbasis nicht beurteilen. Wir gehen von einer nicht bezifferbaren Dunkelziffer aus.

In welchen Fällen werden Sie heute als Arbeitsinspektor in der Hauswirtschaftsbranche aktiv?
Häufig werden wir direkt aufgrund einer Meldung aus dem Meldeverfahren aktiv oder wir erhalten Hinweise von anderen Amtsstellen. Selten erreichen uns Hinweise aus der Bevölkerung. Anhaltspunkte, welche vertiefte Abklärungen veranlassen sind beispielsweise Meldungen, die eigentlich unzulässig sind: Meldungen durch ausländische Agenturen oder Meldungen von Schweizer Agenturen, welche Hauswirtschaftspersonal anmelden, die als Haupttätigkeit aber nicht Hauswirtschaft oder Personalverleih angeben, sondern z.B. das Baugewerbe. Auch Hinweisen auf Unterbietung der verbindlichen Mindestlöhne gehen wir nach. Kontrollen erfolgen hauptsächlich schriftlich. Dabei wird das meldende Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen, z.B. Nachweise über Lohnzahlungen, Sozialversicherungen, Verträge. Kontrollen vor Ort werden in Ausnahmefällen durchgeführt, und auch nur dann, wenn sich ein Verdacht (z.B. eine Person arbeitet trotz abgelehnter Meldung im Privathaushalt) nach umfangreichen Vorabklärungen erhärtet hat. Obwohl das kantonale Arbeitsinspektorat aufgrund der gesetzlichen Legitimationen grundsätzlich berechtigt wäre, Arbeitsplätze während der Arbeitszeit zu betreten, werden Kontrollen vor Ort in Privathaushalten eher zurückhaltend durchgeführt. Dies u.a. wegen fehlender Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes auf Privathaushalte. Häufig ist betreuungssuchenden Personen nicht bewusst, dass sie je nach Konstellation als Arbeitgebende gelten. Sie müssen entsprechend Verantwortung übernehmen oder können sich andernfalls strafbar machen – z.B. dann, wenn jemand Betreuungspersonal durch eine ausländische Agentur beansprucht, als Arbeitgebende entsprechende Sozialversicherungen nicht abrechnet oder bei ausländischem Personal keine Meldung oder Bewilligung vorliegt.

Gewerkschaften und Interessensverbände von Hausarbeiterinnen fordern, dass Privathaushalte dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Inwiefern wäre der Vollzug durch die kantonalen Arbeitsinspektorate mit dieser gesetzlichen Änderung geregelt?
Die Unterstellung der Privathaushalte unter das Arbeitsgesetz würde für den Vollzug Klarheit bringen. Aktuell sind Privathaushalte und Hausangestellte vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Die Unterstellung der Privathaushalte unter das Arbeitsgesetz hätte verschiedene Auswirkungen: Hausangestellte im Privathaushalt wären unter anderem verpflichtet Arbeitszeiten aufzuschreiben, was die Überprüfung der Mindestlöhne gemäss NAV Hauswirtschaft vereinfachen würde. Aufgrund der dokumentierten Arbeitszeiten würden Nachtarbeit, Pikettzeiten und Wochenendarbeiten ersichtlich. Dies würde für den Arbeitgeber bedeuten, dass allenfalls eine Nachtarbeits- oder Sonntagsarbeitsbewilligung erforderlich und Lohnzuschläge geschuldet wären. Daneben wäre die zulässige Höchstarbeitszeit zu beachten und die gesetzlichen Ruhetage müssten eingehalten werden. Sie sehen, eine Unterstellung würde für das Arbeitsinspektorat eine gesetzliche Basis für Kontrollen schaffen.

Das Interview mit Marcel Gabathuler wurde schriftlich geführt.

Neue Regelung bis Mitte 2018

Bis Mitte 2018 soll zusammen mit den Kantonen eine Regelung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten erarbeitet werden. Darin sollen minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten gemacht werden. Dies hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 beschlossen.

Gemäss dem am 21.6.2017 vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Bericht zur Abschätzung der Regulierungsfolgekosten gibt es in der Schweiz rund 10‘000 Pendelmigrantinnen. Diese reisen in den meisten Fällen für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, um eine betagte Person in deren Zuhause zu betreuen. Danach gehen sie für die gleiche Dauer nach Hause, um dann wieder an den gleichen Arbeitsplatz in der Schweiz zurückzukehren. Es wird geschätzt, dass rund 5‘000 Betagte nach diesem Modell betreut werden. Diese speziellen Arbeitsverhältnisse wurden verschiedentlich kritisiert und die Einhaltung der üblichen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt.

Der Bundesrat beauftragte deshalb am 21.06.2017 das WBF, bis Mitte 2018 die Kantone beim Erarbeiten eines Modells für die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Betagtenbetreuung im privaten Haushalt zu unterstützen. Diese Vorlage macht minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten. Das Modell soll unter Einbezug der betroffenen Kreise erarbeitet werden.

Zudem sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Kreisen Informationen zuhanden der Pendelmigrantinnen über ihre geltenden Rechte, für die Anbieter hinsichtlich Ihrer Pflichten sowie für Klientinnen und Klienten und ihre Angehörigen betreffend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung bereit gestellt und in geeigneter Weise verbreitet werden.

Im April 2015 hatte das WBF dem Bundesrat einen Bericht mit fünf möglichen Wegen vorgelegt, um diese Arbeitsverhältnisse zu regeln: Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, Schaffung einer Verordnung zum Arbeitsgesetz, Verstärkung der kantonalen NAV bzw. Schaffung eines nationalen NAV mit zwingenden Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen, Schaffung eines Gesamtarbeitsvertrags oder Einführung einer Aufklärungspflicht der Arbeitgeber.

Der Bundesrat beauftragte das WBF daraufhin, eine Abschätzung der Regulierungsfolgekosten zu erstellen und eine Diskussion mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Organisationen der Betroffenen zu führen. Darüber sei Bericht zu erstatten.

Massive Mehrkosten

Diesen Bericht hat der Bundesrat nun zur Kenntnis genommen. Er kommt zum Schluss, dass je nach Regelung jährliche Mehrkosten zwischen 70 Millionen und einer halben Milliarde Franken entstehen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung würden sich diese Kosten bis 2030 um 50 Prozent erhöhen. Bei der Minimalvariante ist mit einem Kostenanstieg von ca. 1‘200 Franken pro Betreuungsverhältnis zu rechnen.

Alle für den Bericht befragten Anbieter gaben an, allfällige Mehrkosten auf die Klienten zu überwälzen. Dies würde auch zu höheren Spitex-Leistungen führen, welche über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass Klientinnen und Klienten ins Pflegeheim wechseln müssten, welche den finanziellen Aufwand zur individuellen Betreuung nicht mehr tragen könnten.

Mindestlöhne bereits heute in der Regel eingehalten

Der Bericht zeigt zudem auf, dass in der Regel bereits heute der Mindestlohn pro Stunde gemäss dem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih oder gemäss dem nationalen Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft eingehalten wird.

Eine weitergehende Regelung der Arbeitsbedingungen wurde mit den betroffenen Kreisen geprüft. Dabei zeigte sich, dass zwar eine Regelung gewünscht wird. Über einen Lösungsweg gingen die Meinungen aber auseinander.

Verschiedene offene Fragen bei Langzeitpflege

Was das Thema Langzeitpflege generell betrifft, ist das EDI zusammen mit den Kantonen daran, ein Massnahmenpaket umzusetzen. Die Arbeitsbedingungen sind lediglich ein Teilaspekt einer viel umfassenderen gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitischen Thematik, die es zu berücksichtigen gilt. Es ist beispielsweise nicht geklärt, welche Modelle die Schweiz für die Betreuung von Betagten in Zukunft vorsieht, die einen wachsenden Teil der Gesamtbevölkerung ausmachen. Auch die Frage, wie die Qualität der Betreuung garantiert werden kann, bleibt ungeklärt. Und schliesslich ist offen, wie diese Betreuungsarbeit finanziert werden soll.

Quelle: https://www.admin.ch/

Aktuelle Brennpunkte im Arbeitsmarkt Privathaushalt

Am 12. Mai 2017 hat eine Nationale Konferenz «Bezahlte Arbeit in Schweizer Privathaushalten» stattgefunden, organisiert durch die Wirtschaftsgeographie der Universität Zürich und dem Thinktank Denknetz. Es wurden neue Ergebnisse aus der Forschung vorgestellt und über aktuelle Brennpunkte und mögliche Handlungsfelder debattiert. CareInfo greift die Stellungnahmen von drei Referentinnen zur Verbesserung des Arbeitssektors Privathaushalt auf.

Dr. Sarah Schilliger,
Gastwissenschaftlerin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Universität Osnabrück

Es braucht einen schweizweiten Ausbau der rechtlichen Beratungsinfrastruktur für Care-Arbeiterinnen wie auch für die Haushalte und eine verstärkte Vernetzung und Organisierung von Care-Arbeiterinnen, um aus der sozialen Isolation auszubrechen. Zudem sollten die Regulierungsbestrebungen zur 24h-Betreuung in der Schweiz beschleunigt werden – der Privathaushalt gehört endlich dem Arbeitsgesetz unterstellt. Schliesslich ist es aber auch dringend nötig, den breiteren Kontext im Bereich Pflege zu verändern, das heisst, die öffentliche Pflegeinfrastruktur zu erweitern und pflegende Angehörige stärker zu unterstützen.

Yolande Peisl-Gaillet,
Fachspezialistin, UNIA, Bern

Seit Mai 2016 ist ein Teil der Care-Migrantinnen dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Dieser legt beispielsweise Mindestlöhne und die wöchentliche Normalarbeitszeit fest. Leider sind Anstellungsbedingungen wie die Entschädigung von Präsenzzeit, Ruhezeit und Einsatzdauer nicht geregelt. Der GAV Personalverleih ist also keine langfristige Lösung, denn Care-Migrantinnen bleiben in unsicheren Arbeitsverhältnissen und in einem Umfeld, wo Kontrollen schwierig durchzuführen sind. Ausserdem gilt er nur für Beschäftigte, die über eine Personalverleih-Agentur arbeiten. Für einen wirksamen Schutz der Care-Migrantinnen ist der Privathaushalt dem Arbeitsgesetz zu unterstellen und wenn möglich ein branchenspezifischen Gesamtarbeitsvertrag auszuarbeiten.

Martine Bagnoud,
Secrétaire syndicale, SIT, Genf

Im Kanton Genf verfügen 70% der Angestellten im Hauswirtschaftsbereich über keinen legalen Aufenthaltsstatustatus. Als Sans-Papiers haben sie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Sozialhilfe. Das zwingt sie dazu, unterbezahlte und irreguläre Arbeiten anzunehmen. Die Gewerkschaft SIT bekämpft solche ausbeuterischen Verhältnisse und fordert: Eine Arbeit: eine Aufenthaltsbewilligung!
Im Rahmen des Pilotprojekts «Operation Papyrus» erhalten zahlreiche irregulär arbeitende Hausangestellte eine Aufenthaltsbewilligung. Dazu kommt, dass das kantonale Arbeitsinspektorat die Beschäftigungsverhältnisse von jenen Angestellten kontrolliert, die regularisiert wurden. Diese Massnahmen sind ein grosser Schritt hin zur Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen in der Genfer Hausarbeitsbranche.

Ein Blick über die Landesgrenze

CareInfo blickt über die Landesgrenze hinaus: Prof. Dr. Bernhard Emunds beleuchtet in seinem neuen Buch «Damit es Oma gut geht» die Pflege-Ausbeutung in deutschen Haushalten. Im Interview berichtet er CareInfo über die Situation in Deutschland.

 

 

 

Prof. Dr. Bernhard Emunds
Nell-Breuning-Institut der Phil.-Theol. Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt/Main

Wie hat sich die Nachfrage nach der 24h-Stunden-Pflege in deutschen Haushalten in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Zum Umfang der Beschäftigung in der 24-Stunden-Pflege lässt sich wenig sagen; der Anteil der Schwarzarbeit ist sehr hoch. Die Schätzungen schwanken zwischen 100.000 und 300.000 Live-In-Pflegekräften in Deutschland. Was klar ist: Bis 2011 war der Zugang der Mittel- und OsteuropäerInnen zum deutschen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt. Die Live-In-Pflegekräfte arbeiteten damals fast alle ohne Arbeitserlaubnis und fast alle vermittelt über «Mund-zu-Mund-Propaganda» oder persönliche Netzwerke. Seit 2011 sind sehr viele Vermittlungsagenturen entstanden, die beanspruchen, legal Pflegekräfte bzw. Betreuerinnen zu vermitteln.

In Ihrem Buch schreiben Sie, dass es in Deutschland so gut wie unmöglich ist, eine 24-Stunden-Betreuerin legal zu beschäftigen. Welche sind die zentralen Schwierigkeiten?
Wie gesagt, in den letzten sechs Jahren sind in Deutschland sehr viele Vermittlungsagenturen entstanden. Sie beanspruchen häufig, Selbständige zu vermitteln. Die Pflegekräfte sind nach deutschem Arbeitsrecht aber nur scheinselbständig. Zum Beispiel gestalten sie ihre Pflegetätigkeiten und ihre Arbeitszeiten nicht selbst, sondern folgen dabei fast immer den Weisungen der Angehörigen. Andere Agenturen versprechen eine Pflegekraft, die von einem Unternehmen in Mittel- oder Osteuropa in den Haushalt in Deutschland «entsendet» wird. Aber auch das klappt rechtlich nicht. Denn: Wer einer Betreuerin den Arbeitsplan gibt, ist auch ihr Arbeitgeber. Das sind natürlich die Angehörigen und nicht das Unternehmen im Herkunftsland der Betreuerin. In beiden Fällen kommt es also nur zu einer unerlaubten Beschäftigung. In Deutschland ist eigentlich nur eine Form der Beschäftigung eindeutig legal: Die Angehörigen stellen die Pflegekraft selber ein und melden sie offiziell an.

Die Schweiz kennt neben der direkten Anstellung durch die Angehörigen auch die Praxis von privaten Verleihagenturen. Die Betreuerin ist dann bei der Agentur angestellt und arbeitet nach den Arbeitsanweisungen des Einsatzbetriebes, also dem privaten Haushalt. Abgesehen von der Anstellungsform steht die Schweiz wie auch Deutschland vor der Aufgabe, die oft prekären Arbeitsverhältnisse zu regeln. Sie propagieren auch eine konditionierte Förderung der häuslichen Pflege und Betreuung. Was meinen Sie damit?
Die Idee ist, die Arbeitsbedingungen der Betreuerinnen dadurch zu verbessern, indem der Staat den Angehörigen, die eine Betreuerin beschäftigen, ein höheres Pflegegeld* zahlt. Dieser Zuschuss müsste aber an drei Bedingungen geknüpft sein: an ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, an ausreichend freie Zeiten und an die Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes. Der soll die Angehörigen und die Betreuerinnen begleiten und beraten und wenigstens einmal im Monat nach der Qualität der Pflege und nach den Arbeitsbedingungen der Betreuerin schauen. Die konditionierte Förderung schafft Anreize für die Arbeitgeberinnen, auf zumutbare Arbeitsbedingungen zu achten und sich in die Karten schauen zu lassen.

*Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen in Deutschland.

Das Interview wurde schriftlich geführt.

Mindestlohn für Hausangestellte wurde angepasst

Der Bundesrat hat entschieden, den nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Hausangestellte bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Hier finden Sie Erläuterungen zum aktuellen NAV Hauswirtschaft. Gleichzeitig wurden die Mindestlöhne per 1. Januar 2017 leicht angepasst.

Der Mindestlohn pro Stunde beträgt brutto, 
exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte ArbeitnehmerInnen: Fr. 18.90 (bisher: Fr. 18.55)
  • für ungelernte ArbeitnehmerInnen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: Fr. 20.75 (bisher: Fr. 20.35)
  • für gelernte ArbeitnehmerInnen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: Fr. 22.85 (bisher: Fr. 22.40)
  • für gelernte ArbeitnehmerInnen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 20.75 (bisher: Fr. 20.35)

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region und den dort geltenden Lebenshaltungskosten sollte der Lohn für Hausangestellte in privaten Haushalten höher sein. Mehr Informationen zu den Lohnbestimmungen finden Sie unter CareInfo – Information.

Weitere Informationen zur Verlängerung des NAVs lesen Sie hier.

Drei Jahre CareInfo

Seit dem 19. November 2013 können sich Care-Migrantinnen, Privathaushalte und Fachpersonen auf CareInfo informieren und austauschen. Zum Drei-Jahr-Jubiläum haben wir nachgefragt: Wie nutzen Care-Migrantinnen die Plattform? Wo bietet sie ihnen Unterstützung?

 

 

 

 

 

Care-Migrantin, anonym

Vor drei Jahren stiess ich auf die Webseite CareInfo. Es war sehr interessant, meine Rechte als Betreuerin zu erfahren. Davor wusste ich nicht, dass es Mindestlöhne für Betreuerinnen gibt. Ich wusste auch nicht, dass es Regelungen gibt zu Kost und Logis, Arbeitszeiten und Freizeit. Jetzt bin ich informiert und das gibt mir Sicherheit.

Mein heutiger Arbeitsvertrag ist fair. Bei meiner Kollegin sah es anders aus. Sie hatte nur sehr wenig Freizeit. Ich schickte ihr den Link zu CareInfo und sagte: „Lies mal nach, da steht alles drin, was du wissen musst“. Meine Kollegin suchte mit ihrer Arbeitgeberin das Gespräch und zeigte ihr die Webseite. Das war der Anstoss dafür, dass sie sich gemeinsam bei der Wohngemeinde informierten. Meine Kollegin bekam danach eine finanzielle Entschädigung!

CareInfo ist für uns sehr wichtig. Wir haben sonst keine Hilfe. Ich kann mich jederzeit informieren und mich auf CareInfo stützen, wenn ich selber in eine unfaire Arbeitssituation komme. Ich besuche wöchentlich das CareInfo-Forum und lese die neuen Artikel. Über das Forum habe ich auch Bożena Domańska kennengelernt.

 

 

Bożena Domańska,
Care-Migrantin und Vertreterin von respekt@vpod 

Durch die geschlossene CareInfo-Facebook-Gruppe für Care-Migrantinnen erreiche ich schnell viele Betreuerinnen. Wenn ich einen interessanten Artikel lese, eine spannende Radiosendung höre oder einen Ratschlag für Betreuerinnen habe, teile ich diese Information. Denn ich weiss, dass viele Betreuerinnen Facebook verwenden. Es ist für sie eine Möglichkeit, mit der Aussenwelt Kontakt aufzunehmen. Ich teile im CareInfo-Forum Informationen, die für Betreuerinnen relevant sind. Ich sehe dann auch, dass viele Frauen diese Artikel anschauen und freue mich, wenn andere Frauen Informationen teilen.

Manchmal werden von Betreuerin zu Betreuerin falsche Informationen weitergegeben, zum Beispiel zu rechtlichen Fragen. In einem Forum wie CareInfo können sich mehr Betreuerinnen austauschen und sich gegenseitig informieren und unterstützen. So vermeiden wir, dass sich Falschinformationen verbreiten. Es kommt auch immer wieder vor, dass Betreuerinnen mich via Facebook kontaktieren oder so den Weg zur Respekt-Gruppe finden.

Das CareInfo-Forum ist für mich auch ein Archiv. Manchmal möchte ich eine gepostete Information oder einen Artikel noch einmal lesen oder einer anderen Betreuerin weiterleiten. Dann suche ich ihn im Forum und stosse dabei überraschend auf neue Inhalte.

 

Im Rahmen der Erneuerung von CareInfo (siehe Ein Projekt mit Perspektive) wurde die Plattform in ihrem alten Auftritt evaluiert. 35 Care-Migrantinnen haben sich in einer Umfrage geäussert: Je fast die Hälfte von ihnen sind beim Suchen im Internet auf CareInfo gestossen oder hat von einer Freundin oder einem Freund davon gehört. Alle gaben an, CareInfo mehr als einmal besucht zu haben, gut ein Drittel davon mehr als 20 Mal. Gut zwei Drittel gaben an, auf CareInfo (meistens) zu finden, was sie suchen.

 

Care-Migrantin B. fragt nach

Care-Migrantinnen können sich im geschlossenen CareInfo-Forum austauschen und vernetzen. CareInfo fragt nach, welche Fragen sie beschäftigen. Mit der Zustimmung von Care-Migrantin B. haben wir ihre Frage an Adrian Durtschi von der Gewerkschaft UNIA weitergeleitet. Herr Durtschi gibt Antwort.

Ich bin ratlos. Ich arbeite als Care-Migrantin in einem Privathaushalt. In meinem Vertrag sind 6 Stunden Arbeit pro Tag abgemacht. Meine ArbeitgeberInnen erwarten aber mehr als 12 Stunden Einsatz von mir. Was kann ich tun?
(Frau B.)

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Liebe Frau B.

Sie sind direkt beim Privathaushalt angestellt? Dann gilt: Die Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, sind Überstunden. Sie haben das Recht, Überstunden als Freizeit zu kompensieren. Oder: Sofern Sie zustimmen, können die Überstunden mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt werden.

Grundsätzlich gilt, dass mindestens ein ganzer Tag in der Woche frei sein muss. Der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte des Kantons, in dem Sie arbeiten, regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Je nach Kanton beträgt sie zwischen 42 und 45 Stunden. Wichtig zu wissen ist auch, dass der sogenannte Bereitschaftsdienst ebenfalls bezahlte Arbeitszeit ist. Das ist die Zeit, in der Sie sich zur Verfügung des Arbeitgebers halten. Ebenfalls darf keine Person 24-Stunden-Betreuung durchgehend leisten.

Arbeiten Sie für eine Betreuungsagentur? Auch hier gilt: Jede Stunde Arbeit muss entlohnt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden und das kantonale Arbeitsinspektorat kontrolliert das auf Ihren Wunsch. Fehlerhafte Arbeitsverträge können Sie bei der Unia oder der Kontrollstelle des GAV melden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass bei jeder Anstellung die Details wie Arbeitszeit, Freizeit, Lohn und Entschädigung in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt werden. Sprechen Sie Ihre ArbeitgeberInnen also direkt darauf an und zeigen Sie ihnen Ihre Rechte auf. Sollten Sie trotzdem 12 statt 6 Stunden arbeiten müssen, schreiben Sie unbedingt jede einzelne Stunde auf. Dies zählt später als Beweis: Sie haben die Möglichkeit, bis zu fünf Jahren später, bei einem Arbeitsgericht die Differenz einzufordern. Meistens ist dies unentgeltlich.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der CareInfo-Webseite oder in der Infobroschüre der Gewerkschaft Unia. Sie können auch in einer Gewerkschaft aktiv werden, z.B. bei der Unia. Gewerkschaften bieten Rechtsberatungen an. In verschiedenen Städten gibt es mittel- und osteuropäische BetreuuerInnengruppen, welche sich regelmässig austauschen und sich gegenseitig helfen.

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Adrian Durtschi,

Branchenleiter Betreuung im Privathaushalt der Gewerkschaft Unia

 

CareInfo – Ein Projekt mit Perspektive

CareInfo erstrahlt in neuem Glanz: Die Überarbeitungen sind abgeschlossen. Eine externe Evaluation und ein kurzer Online-Fragebogen für Care-Migrantinnen lieferten zahlreiche wertvolle Rückmeldungen für Verbesserungen.

Was ist neu auf CareInfo? Einige der wichtigsten Änderungen:

  • Die Plattform ist nun nahezu vollständig in drei Sprachen verfügbar: Deutsch, Ungarisch und Polnisch;
  • Die weiterführenden Links für Auskunft und Beratung sind prominent auf der Startseite platziert und so einfach zugänglich;
  • Vereinfachte Navigation, z. B. durch vergrösserte «Schaltflächen»
  • Die News-Seite enthält neu einen Hinweis auf weitere spannende Beiträge.
  • Durch eine Suchfunktion kann man gezielt nach bestimmten Begriffen suchen.

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten: Das Evaluations-, Programmier- und Layout-Team sowie die 35 Care-Migrantinnen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Die Daten aus der Umfrage zeigen, dass eine Mehrheit der Care-Migrantinnen CareInfo als Nachschlagewerk benutzt und die Webseite regelmässig besucht. Der Erstkontakt erfolgt meist über Bekannte oder durch eine Internet-Recherche. Die vielen positiven Rückmeldungen zum Inhalt und Aufbau der Webseite freut das CareInfo Team. Mit der neuen Bezeichnung «Care-Migrantin» wurde zudem ein Name geschaffen, mit dem sich die Zielgruppe identifizieren kann. Das freut uns besonders.

Ab sofort finden sich auf der Plattform auch spezifische Informationen für den Kanton Solothurn. Dies ist bereits die fünfte Region, die in der Trägerschaft vertreten ist. Gelingt als Nächstes der Schritt in die Romandie? CareInfo bleibt ein Projekt mit Perspektive.

Aktionsplan: Unterstützung von Angehörigen mit Care-Aufgaben

Im Anschluss an den letzten Beitrag «Wenn pflegende Angehörige an Grenzen stossen» wollte CareInfo vom Bundesamt für Gesundheit wissen: Welche Massnahmen ergreift der Bund, um betreuende und pflegende Angehörige zu entlasten? Frau Regula Rička gibt Auskunft.

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Regula Rička,
Gesundheits- und Pflegewissenschaftlerin, Bundesamt für Gesundheit

Im Dezember 2014 hat der Bundesrat einen Aktionsplan zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen gutgeheissen. Damit will er die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige so verbessern, dass diese sich bei Bedarf auch langfristig für ihre Familienmitglieder engagieren können. Wichtig sind zum einen bessere Informationen und der Ausbau von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. Zum anderen enthält der Aktionsplan Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege besser zu fördern. Bei diesen Massnahmen wird geprüft, inwieweit für kurze und länger dauernde Arbeitsabwesenheiten aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben gesetzliche Anpassungen möglich sind. Mehr Informationen gibt es dazu im Bericht vom Bundesrat zur Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz.

Weiter hat der Bund am 4. März 2016 dem Förderprogramm «Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Entlastungsangebote für betreuende und pflegende Angehörige 2017 − 2020» zugestimmt. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Forschung zu Angeboten für Personen mit kranken und pflegebedürftigen, nahestehenden Personen finanziell zu unterstützen. Das gilt insbesondere für:

  • Die erstmalige Übernahme von neuen Betreuungs- und Pflegeaufgaben
    (z.B. Beratung vor Ort)
  • Die bedarfsgerechte Entlastung bei längerfristiger Betreuung und Pflege zu Hause
    (z.B. Begleitungsdienst ausser Haus, Tagesplätze)
  • Die Unterstützung in unerwarteten Situationen
    (z.B. Bereitschaftsdienste von mobilen Equipen, Hotlines)

Jährlich soll eine Million Franken für Forschungsprojekte und Analysen von Modellen guter Praxis eingesetzt werden. Das Programm soll gemeinsam mit Fachpersonen aus der Forschung und der Praxis umgesetzt werden. Mit den Erkenntnissen sollen pflegende Angehörige die Erwerbstätigkeit mit den Zusatzaufgaben besser vereinbaren können. Zurzeit ist das Programm im Aufbau. Aktuelle Informationen werden auf der Webseite vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig aufgeschaltet.

Rekrutierungs- und Vermarktungsstrategien von Betreuungs-Agenturen

Huey Shy Chau und Katharina Pelzelmayer beschäftigen sich seit 2013 mit dem Markt der live-in Privatbetreuung. In ihren Doktorarbeiten an der Universität Zürich gehen sie unterschiedlichen Fragestellungen nach: Frau Chau untersucht die Rolle der Agenturen als Rekrutiererinnen und Vermittlerinnen. Frau Pelzelmayer interessiert sich dafür, wie Agenturen die Versorgungsarbeit auf dem Markt verstehen und vermarkten. CareInfo erfährt im Gespräch mit den jungen Doktorandinnen die neusten Erkenntnisse aus dieser noch unveröffentlichten Forschung.

 

 

 

Katharina Pelzelmayer und Huey Shy Chau
Doktorandinnen am Geografischen Institut, Universität Zürich

Die Medien berichten seit Jahren von einem Boom der 24h-Betreuung in der Schweiz. Wie schätzen Sie diese Aussage aktuell ein?
Huey Shy Chau: Es gibt keine genauen Angaben zu live-in Betreuerinnen und Agenturen. Die Zahl der Agenturen hat aber seit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2011 auf die neuen EU-8 Länder sichtlich zugenommen.
Katharina Pelzelmayer: Ein Boom ist ja nicht nur ein nachvollziehbarer Anstieg, sondern eine exponentielle Steigerung. Der Punkt ist, dass man dazu keine genauen Aussagen machen kann. Denn teilweise sind die Agenturen nicht registriert, obwohl sie dies sein müssten. Und diejenigen, die registriert sind, sind manchmal für eine Vielzahl von Dienstleistungen registriert. Sagen kann man, dass die Medienberichte seit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit zugenommen haben: von null bis fünf Medienberichten auf 30 pro Jahr. Da kann man von einem Boom sprechen.

Frau Chau, Sie befassen sich speziell mit der Rolle der Betreuungs-Agenturen. Wie funktionieren die Rekrutierungen von betreuenden Personen?
Chau: Die Rekrutierungs-Praktiken sind sehr unterschiedlich: Die einen Agenturen inserieren in Zeitungen, andere funktionieren stark über Facebook. Dort haben sie ein Profil und so etwas wie einen Marktplatz. Die Bewerbungs-Praktiken sind auch sehr unterschiedlich: von einfachen Telefoninterviews bis hin zu mehrstufigen Selektionsverfahren. Es gibt auch Agenturen, die nichts anderes machen, als Daten zu potentiellen Betreuerinnen zu sammeln. Diese funktionieren wie Call-Center, die die Betreuerinnen in einen Pool aufnehmen. Diese ausländischen Unternehmen arbeiten zum Teil mit Betreuungs-Agenturen in der Schweiz zusammen. Es kann aber auch sein, dass Rekrutiererinnen für das Bewerbungs-Verfahren zu den Betreuerinnen hinfahren. Eine Schweizer Agentur reist zum Beispiel alle zwei Wochen in das Rekrutierungsland und macht vor Ort Bewerbungsgespräche.

Nach welchen Kriterien werden Betreuerinnen selektiert?
Chau: Die Kriterien bei der Selektion sind abhängig von den Marketing-Strategien. Die einen Agenturen rekrutieren nur aus Deutschland, weil aus ihrer Sicht Deutschkenntnisse für ihre Kundinnen am wichtigsten sind. Andere rekrutieren nur aus Ungarn, weil Betreuerinnen aus diesem Land eine „bessere Arbeitsethik“ haben sollen. Wieder andere Agenturen rekrutieren nur aus der Slowakei, denn dort seien Menschen „warmherziger“. Die Agenturen versuchen schliesslich durch die unterschiedlichen Rekrutierungs-Strategien ihre Dienstleistungsangebote voneinander abzugrenzen. Unsere Resultate zeigen jedoch schön, dass die ’ideale Betreuerin’ eine Illusion ist. Denn es gibt sie nicht.

Es gibt also verschiedene Fähigkeiten, welche die Agenturen als „Marke“ verkaufen: Sprachkenntnis, Arbeitsethik, Warmherzigkeit. Was gibt es noch?
Chau: Geduld, Helfersyndrom, Wille zur Arbeit und noch vieles mehr. Interessant finde ich, dass die meisten Rekrutiererinnen das Helfersyndrom, also die Hingabe zur Arbeit, stärker oder gleich stark gewichten, als Ausbildung und professionelle Erfahrungen.
Pelzelmayer: Bei der Sprache geht es spezifisch auch darum, sich einfügen zu können. Also der bedürftigen Person eine gute Betreuung zu verschaffen, indem man sich als Betreuerin am Arbeitsplatz Privathaushalt einfügt, die Normen versteht und die Essensgepflogenheiten nachvollziehen kann. Die Anpassung findet jedoch nur in eine Richtung statt: Ich als betreute Person erwarte, dass man meine Sprache spricht, mein Essen kocht, und dass der Tagesablauf meinen Bedürfnissen entspricht. Ich würde die Bedeutung der Sprachkenntnis in diese Richtung interpretieren.

Sie, Frau Pelzelmayer, haben sich mit der Frage vertieft, wie Versorgungsarbeit auf dem Arbeitsmarkt verstanden und vermarktet wird.
Pelzelmayer: Die Arbeit wird über die Person und über die Herkunft der Betreuerin verstanden. Also über die Vorstellung einer liebevollen Betreuung durch eine herzliche Osteuropäerin, zum Beispiel. Die Charakteristika einer Betreuerin sind ausschlaggebend für die Definition der Arbeit und der Dienstleistung. So wird die Betreuerin dann auch auf den Webseiten der Agenturen vermarktet: Mit klaren Bildern, auf welchen man eine junge Frau sieht, die sofort an eine (liebevolle) Osteuropäerin denkt lässt. Das ist sehr interessant. Die Vermarktung baut klar auf Stereotypen auf.

Sehen Sie problematische Dynamiken in der Vermarktung dieser Arbeit?
Pelzelmayer: Eine Problematik sehe ich in der Legitimierung des Marktes, die auf Unterschieden aufbaut. Das heisst, wir legitimieren ein 24h-Modell mit dem angeblich niedrigeren Lohnniveau im Osten und mit der Art der Arbeitstätigkeit, für die man wenig bezahlen müsse. Das wird mit einer Win-Win-Situation angepriesen. Das ist ein Problem. Das Modell ist darauf aufgebaut, dass die Care-Migrantinnen nicht hier wohnen, nicht aus der Schweiz sind und eine Arbeit leisten, die als de-qualifiziert wahrgenommen wird.

Wie schätzen Sie die Entwicklung des Care-Marktes in Zukunft ein?
Chau: Der Markt soll besser reguliert werden. Wird der Privathaushalt zum Beispiel dem Arbeitsgesetz unterstellt, führt das zu besseren Arbeitsbedingungen. Das wiederum kann einen Schritt Richtung Professionalisierung dieses Berufes mit sich bringen.
Pelzelmayer: Ich finde, man müsste die 24h-Betreuung grundsätzlich hinterfragen. In diesem Arrangement ist ja gerade die Präsenz, die zählt. Also die Idee, dass jemand immer da ist. Es muss jedoch hinterfragt werden, ob von einer Person erwarten werden kann, dass sie rund um die Uhr präsent ist, eine Vielzahl an Tätigkeiten verrichten muss, wenig Lohn erhält und de-qualifiziert wird.

Interview: Jasmine Truong

 

Wenn pflegende Angehörige an Grenzen stossen

In der Schweiz pflegen zehntausende Töchter, Söhne, Partnerinnen und Partner ihre Nächsten. Oft stossen pflegende Angehörige dabei an die Grenzen ihrer eigenen Belastbarkeit. Lösungen werden gesucht, Informationen gesammelt, Möglichkeiten und Grenzen gegeneinander abgewägt. CareInfo wollte wissen, welche Umstände Menschen dazu führen, sich für eine Care-Migrantin zu entscheiden. Zwei betroffene Angehörige berichten über ihre Beweggründe.

Vier Jahre konstante Belastung

Vier Jahre lang betreute ich meine an Alzheimer erkrankte Frau. Ich spürte dabei einen ständigen Druck. Zum Beispiel war ich unruhig, wenn ich Einkäufe tätigte oder wenn ich im Garten arbeitete. Wenn meine Frau alleine zu Hause war, fürchtete ich immer, dass etwas passieren könnte. So kam ich nach vier Jahren konstanter Belastung an meine Grenzen.
Ich sprach mit Fachleuten über verschiedene Möglichkeiten von Pflegesituationen. Zusätzlich recherchierte ich selbst im Internet. Mein Hausarzt sagte mir: «Wissen Sie, wenn Ihre Frau im Pflegeheim ist und Sie jeden Tag ins Pflegeheim gehen, dann macht Sie das kaputt. Und wenn Sie nur einmal in der Woche ins Pflegeheim gehen, dann werden Sie ein schlechtes Gewissen haben».
Für mich war klar, dass meine Frau nicht in ein Pflegeheim kommt. Man kann sich ja auch kaum mehr einen Platz im Pflegeheim leisten. Neben dem finanziellen Aspekt war für mich die Erfahrung ausschlaggebend, dass meine Frau jeweils verwirrt aus den kurzen Aufenthalten im Pflegezentrum zurück kam. Dort war sie untergebracht, wenn ich Entlastung brauchte. Ständig wechselndes Pflegepersonal, die fremden Leute und die fremde Umgebung waren nicht gut für sie. Das war der Grund, weshalb ich mich für eine private Betreuung entschied. Damit meine Frau zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben konnte. Von einem Bekannten erfuhr ich, dass er Ungarinnen bei sich hatte. Er war begeistert von dieser Betreuungssituation. Ich fragte bei ihm nach. Auch weil ich mehr über die deutschen Sprachkenntnisse der Betreuerinnen wissen wollte. So erfuhr ich von der Agentur.
Ob ich mir vorstellen könnte, selber einmal privat betreut zu werden? Ich werde bald 75 Jahre alt. Ich verkaufe mein Einfamilienhaus und ziehe noch dieses Jahr in eine Mietwohnung. Es ist eine 4.5 Zimmer Wohnung. Klar, wenn was ist, wäre die Wohnung gross genug für eine Lösung mit einer Privatbetreuung. Ich weiss, dass gewisse Kreise gegen solche Betreuungsverhältnisse sind. Es heisst, die Frauen werden ausgenutzt. Aber wie will man es machen ohne? Die meisten können sich nicht 8’000 bis 9’000 Franken im Monat leisten für einen Platz im Pflegeheim.

Aus Unmut wieder zu Hause

Die Dinge müssen gemacht werden: Kochen, Waschen, Putzen, Bügeln, die Organisation des Einkaufs, die Organisation der Spitex, das Festlegen von Arztterminen, Übungen machen mit meinem Mann. Klar kann man sich für jede Aufgabe Hilfe holen. Doch dies zu organisieren und zu koordinieren, überforderte mich. Mein Mann ging daher in ein privates und angeblich erstklassiges Pflegeheim. Die Pflege im Heim war aber so schlecht, dass ich jeden Morgen von 10 Uhr bis um abends um 18 Uhr dort war, um ihn und die Pflege zu überwachen. Das hat mir Mut gemacht, zu sagen: «das kann ich auch». Ich traf die Entscheidung, meinen Mann wieder heimzuholen. Die Fachleute kommentierten meine Entscheidung nur negativ: «Das schaffen Sie nicht», «Sie sind körperlich zu schwach», «Sie sind auch nicht mehr jung». Nur der Hausarzt redete mir Mut zu. Er sagte, ich solle es versuchen. Für mich war aber klar, dass ich nicht alles alleine machen konnte. Ich wusste von dem Modell der privaten Altenbetreuung. Es stellte sich nur noch die Frage, wer seriöse Privatbetreuung anbietet. Ich informierte mich. Eine Spitexmitarbeiterin riet mir schliesslich, zu Caritas Schweiz zu gehen. Wir haben nun zwei Betreuerinnen, die abwechselnd bei uns leben – es ist ein Glücksfall. Wir haben eine Pflegeversicherung. Diese zahlt aber nur, wenn der Patient in einer Institution ist. Das finde ich stossend. Denn sehr viele Frauen, die ihre Eltern pflegen, müssen ihren Beruf aufgeben. Bei mir war das zum Glück nicht der Fall, ich bin 77 Jahre alt und in Rente.
Wenn ich in die Situation käme, dass ich gepflegt werden müsste, dann würde ich es zuerst in einem Pflegeheim versuchen. Die Betreuerinnen, die wir haben, sind zwar wunderbar. Dennoch sind sie nicht rund um die Uhr anwesend. Haben sie frei, bin ich für meinen Mann da. Ausserdem habe ich die Fäden in der Hand: treffe Entscheidungen und organisiere die Arztbesuche. Benötigte ich einmal eine Rundumbetreuung und würde zu Hause bleiben, wäre niemand da, der diese zentralen Aufgaben übernimmt. Von Privatbetreuerinnen kann ich nicht erwarten, dass sie diese Entscheidungen treffen. Denn Sie haben nur eine unterstützende Rolle.

Zum zweijährigen Bestehen von CareInfo

Zwei Jahre CareInfo: Die Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich zieht als Initiatorin und Gründerin der Informations- und Austauschplattform Bilanz und erläutert, warum sich die Fachstelle in diesem Bereich engagiert.

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Anja Derungs

Leiterin Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich

Vor zwei Jahren ging CareInfo online, initiiert und gegründet von der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich. Weshalb von uns? Der wachsende, wenig kontrollierte „Arbeitsmarkt Privathaushalt“ betrifft in erster Linie Frauen. Denn nach wie vor wird Fürsorge-, Haus- und Betreuungsarbeit als Frauensache gesehen – gesellschaftlich zwar wichtig, aber trotzdem wenig wertgeschätzt. Weil fast ausschliesslich Frauen Care-Arbeit verrichten, stellen die oft prekären Anstellungsbedingungen und Tiefstlöhne in Privathaushalten eine sogenannt „indirekte Diskriminierung“ nach dem Gleichstellungsgesetz dar.

Dagegen soll die Plattform CareInfo ein Stück weit helfen – mit (rechtlichen) Informationen für Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, aber auch für die Frauen selber, die sich zudem auf der Webseite vernetzen können.

Seit der Gründung vor zwei Jahren haben auch andere AkteurInnen die Dringlichkeit einer solchen Informations- und Austausch-Plattform erkannt. Die Trägerschaft von CareInfo ist innert kurzer Zeit auf 4 Regionen angewachsen: Zürich, Bern, Aargau und Basel-Stadt. Aus diesen Regionen stammt auch der Grossteil der Besucherinnen und Besucher von CareInfo. Die Website verzeichnet jedoch ebenso hohe Zugriffszahlen aus weiteren Kantonen und Städten. Mit diesen Regionen führt die Fachstelle derzeit Verhandlungen. Denn auch für diese Personen sollen die für ihre Region spezifischen Informationen zugänglich sein. CareInfo soll da informieren, wo Bedarf besteht.

Ich bin nach wie vor von der Wichtigkeit der Webseite überzeugt. Denn das Thema hat keineswegs an Brisanz eingebüsst: Zwar freue ich mich über die jüngsten rechtlichen Erfolge von Einzelpersonen und die zunehmende Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit. Doch nach wie vor arbeiten in der Schweiz zahlreiche Frauen in Privathaushalten unter prekären Bedingungen und zu Tiefstlöhnen. 24-Stunden Abrufbereitschaft, nicht ausbezahlte Löhne, nicht gewährte Freizeit – die Schwierigkeiten des unregulierten Arbeitsmarkts Privathaushalt sind zwar hinlänglich bekannt, aber noch nicht gelöst.

Dabei wird Care-Arbeit generell weiter zunehmen. Aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass der Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen im Schnitt 8‘700 Franken pro Monat und Bewohnerin bzw. Bewohner kostet. Solange mit einem Bruchteil dieser Kosten Care-Migrantinnen für eine 24-Stunde-Betreuung eingestellt werden können, wird diese private Form von Betreuung attraktiv bleiben.

Umso wichtiger ist es, die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen zu regeln. Der Bund beabsichtigt, Ende 2016 konkrete Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Angestellten im Privathaushalt umzusetzen. Bis dahin soll CareInfo für Care-Migrantinnen und deren Arbeitgebende eine wichtige Anlaufstelle bleiben.

«Haben wir kein sauberes Bett verdient?» – Ausbeutung am Arbeitsplatz Privathaushalt

Der Privathaushalt ist ein Arbeitsplatz, der bis heute nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt ist und sich auch sozialer Kontrolle entzieht. Diese Umstände unterstützen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse wie sie Care-Migrantin Renata Radzikowska beschreibt. Susanne Seytter, Geschäftsführerin der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), nimmt Bezug auf die beschriebenen Arbeitsverhältnisse und zeigt auf, wie die Fachstelle bei solchen Fällen vorgeht.

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Renata Radzikowska,
Care-Migrantin

Wenn ich noch einmal meinen Koffer packe und den Bus bestelle, der mich in die wunderschöne Schweiz führt, verspreche ich mir, dass dieses Mal das letzte ist… und so geschieht es seit 12 Jahren.
Trotz der grossen Erfahrung in dieser Arbeit, habe ich immer dieselben Ängste und Sorgen: Wer ist meine Schutzbefohlene? Wie wird man mich in der schweizerischen Familie aufnehmen? Unter welchen Bedingungen werde ich arbeiten? Genauso …! Unter welchen Bedingungen? Womit ich mich in den letzten 12 Jahren als Pflegerin von älteren Personen konfrontiert sah, übersteigt mehrfach menschliche Vorstellung und verunglimpft manchmal auch menschliche Würde.

Oft stelle ich mir die Frage: Wo liegt die Grenze der menschlichen Erniedrigung? Wir kommen zu Menschen, die uns ihre nahestehenden Mütter, Väter, Tanten oder Grossmütter anvertrauen… Ob wir uns kein anständiges Zimmer, kein sauberes Bett oder keinen Kleiderschrank verdient haben?

Warum liegt hier, in einem der reichsten Staaten der Welt, die Überzeugung verborgen, dass jemand aus Osteuropa ein Mensch einer schlechteren Art ist? Warum wird er als eine Person betrachtet, die man auf eine alte, abgenützte und schmutzigen Matratze in einem Zimmer legen kann, das von den Hausbewohnern als Abstellraum benützt wird?

Die Betreuerinnen aus der Slowakei, Polen oder Ungarn sind oft ausgebildete Frauen mit einem grossen Wissen. Erniedrigen Sie uns nicht, beleidigen Sie uns nicht! Das tut uns weh und wir können es nicht verstehen, dass das, was wir euren Nächsten in ihren letzten Lebensjahren geben, bei euch keine Ehre und Anerkennung findet.

Für unsere Arbeit in diesem schönen aber oft distanzierten Land zahlt jede von uns einen sehr hohen Preis: Zerbrochene Beziehungen, zerstörte Familien, aufgrund von Heimweh durchweinte Nächte.
Na ja … ich lache traurig, serviere euren Vätern jeden Tag das Frühstück, streichle die abgearbeitete Hand einer Mutter, umarme den weissen Kopf einer Grossmutter, … weil ich den Menschen im Herzen habe.

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Susanne Seytter,
Geschäftsführerin FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
www.fiz-info.ch

Die Bedingungen, unter denen viele Frauen aus dem Osten Betreuungsarbeit leisten, sind oftmals äusserst prekär. Die Löhne sind niedrig, die Freizeit ist knapp (falls sie überhaupt gewährt wird) und oft gibt es keinen privaten Rückzugsort. Vor allem bei Migrantinnen mit hoher Vulnerabilität – z.B. bei einem prekären Aufenthaltsstatus, hohen Schulden, Unwissen über die eigenen Rechte – müssten die Arbeitsbedingungen genau unter die Lupen genommen werden. Aber in Privathaushalten gibt es keine staatlichen Kontrollen.

Migrantinnen, die sich an die FIZ Fachstelle wenden, kommen meist mit konkreten Beschwerden, z.B. dass Löhne nicht ausbezahlt werden oder keine Ferien und freie Tage gewährt werden. Oft berichten die Frauen auch von ausbeuterischen oder entwürdigenden Arbeits- und Lebensbedingungen. Im Mittelpunkt der FIZ-Beratung steht die Information über ihre Rechte als Arbeitnehmerin. Alle Interventionen werden gemeinsam besprochen. Ziel ist, die Frauen zu ermächtigen, ihre eigenen Entscheide zu fällen.

Wenn sich Frauen schlecht und entwürdigend behandelt fühlen, kann eine Kontaktaufnahme der FIZ mit Arbeitgebenden hilfreich sein. Manchmal reicht die Androhung des Rechtsweges und der Benachrichtigung des AWA (Amt für Wirtschaft und Arbeit), damit die Arbeitgebenden ihren Verpflichtungen nachkommt. Manchmal ist jedoch der Gang zum Friedensrichter und nötigenfalls zum Arbeitsgericht unumgänglich. Oft scheitert dies jedoch an fehlenden Beweisen. Wie soll eine Migrantin beweisen können, dass sie sieben Tage pro Woche 12 Stunden in einem Privathaushalt arbeiten musste?

Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen sind ausbeuterisch, wenn sie die Schweizer Standards im Arbeitsrecht massiv unterschreiten. Zuweilen können dabei auch strafrechtlich relevante Tatbestände eine Rolle spielen. In unserer Beratungspraxis stellt sich in einem Teil der Fälle nach den ersten Gesprächen heraus, dass die Betroffenen im Herkunftsland unter falschen Versprechungen rekrutiert, in die Schweiz vermittelt und hier gezielt in eine Zwangslage gebracht wurden. Dann wird klar: Sie sind Opfer von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung. Diese Frauen werden ans FIZ Makasi-Team weitergeleitet. Hier bekommen die Betroffenen die erforderliche Betreuung, Beratung und Begleitung für die weiteren Schritte, die sie unternehmen wollen.

Wenn man nie weiss, wo sein Zuhause ist

Alena Kaclerova verlor Anfang der Nullerjahre ihre Stelle als Journalistin. Die verwitwete Slowakin und Mutter eines kleinen Mädchens brauchte ein neues Einkommen. Sie begann 2003, wie sie sagt, «ein neues Leben» als Care-Migrantin. Erst arbeitete Frau Kaclerova in Österreich und Deutschland und seit diesem Jahr in der Schweiz. Sie berichtet von einem Leben, in dem sie nie weiss, wo ihr Zuhause ist.

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Alena Kaclerova
Care-Migrantin

Ja, Abschied ist immer schwierig. Ob ich den Kunden nach 4 Wochen wiedersehe, ob ihm nichts passiert …? Dazu kommt manchmal auch die Angst, dass die Familie eine neue, billigere Agentur sucht, und ich damit die Arbeit verliere. Mit so «Misch-Masch» Gedanken im Kopf verabschiede ich mich von der Familie und konzentriere mich voll auf die Heimreise. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man als Betreuerin nach Hause fahren kann. Entweder man muss unter dem Druck der Agentur mit ihrem vollbesetzten Taxi nach Hause fahren, das dauert manchmal den ganzen Tag. Hat man Glück, kann man individuell fahren: mit dem Zug, dem Bus oder mit dem Flugzeug. Bei der zweiten Möglichkeit entscheidet sich die Betreuerin selbst und nimmt das, was zu ihr passt. In meinem Fall ist es der Zug oder das Flugzeug.

Meistens während der Fahrt rekapituliere ich alles, was ich in dem Turnus erlebt habe, das Gute und das Schlechte. Es gibt bei jedem Aufenthalt etwas Positives und auch etwas nicht ganz Angenehmes. Manchmal gibt die Familie auch Trinkgeld, aber nicht oft, und dann sind die Erinnerungen ein bisschen positiver.

Und dann endlich zu Hause! Es gibt ein altes Sprichwort: Zu Hause ist zu Hause. Und hat was Wahres. Sie können sich bei dem Kunden wohl fühlen, aber eine Familie haben Sie nur Eine!

Die ersten Stunden sind immer sehr liebevoll und angenehm. Am zweiten Tag beginne ich meistens alles realistischer zu sehen. Was muss ich alles bezahlen? Was gibt’s Neues zu erledigen? Wie geht es dem Kind in der Schule? Was Neues bei den Grosseltern? Was ist mit dem Hund, dem Garten, dem Auto? Einfach – viele Sachen warten nach einem Monat auf einen Menschen, wenn er alleinerziehend lebt. Aber nach ein paar Jahren Dienst gewöhnte ich mich an das. Die ersten zwei bis drei Tage sind ganz hektisch. Man weiss nie, wo einem der Kopf steht!! Die Ankunft ist eine grosse Hektik! Meistens aber im positiven Sinn!!

Über die Freude der Angehörigen schreibe ich hier nicht. Es ist klar, alle freuen sich, dass sie mich wiedersehen! Als Mensch mit Humor muss ich sagen, dass auch mein Hund sich sehr freut!! (Er bekommt immer von mir eine Leckerei als Lohn fürs Warten.)

Natürlich, die 4 Wochen zu Hause sind ganz schnell weg. Sie gehen schneller weg als die Tage beim Klienten. Aber das ist normal. Beim Klienten hat der Tag meistens einen anderen Rhythmus und ist weniger abwechslungsreich.

Das verdiente Geld von der Arbeit geht zu Hause schnell weg. Wenn ich alle Rechnungen bezahlt habe, bleibt nicht viel übrig. Im Prinzip aber ist die Zeit zu Hause trotz mehrerer Erledigungen sehr schön. Ich geniesse diese kurze Zeit für die Erholung. Zwei bis drei Tage vor der Rückfahrt in die Schweiz denke ich wieder an die Arbeit und den Klienten. Wie es ihm geht? Über die Jahre habe ich aber gelernt, zu Hause etwas abzuschalten.

Die Reise zurück zur Arbeit ist nie so angenehm wie die Heimreise. Ich denke darüber nach, was mich alles erwartet. Ob alles beim Alten geblieben ist? Ist etwas «schief» gegangen? Es kommen viele Fragen und man ist etwas unruhig. Aber das geht alles weg, wenn ich endlich in der Schweiz bei der Familie bin und sehe, dass alles beim Alten geblieben ist. Das ist für die Betreuerin das Beste! Dass sich der Zustand des Kunden nicht verschlechtert hat!

Das ist das Leben einer 24-Stunden-Betreuerin. Es ist nicht einfach, weil ich eine Pendlerin bin, und nie weiss, wo mein «Zuhause» ist. Immer reise ich hin und her, immer packe ich den Koffer ein und aus.

Was, wenn Roboter uns pflegen?

Der Pflegenotstand ist ein viel diskutiertes Thema in der Schweiz. Mehr und mehr ist dabei auch die Rede von pflegenden Robotern. Sie können bei der praktischen Pflege und Versorgung entlasten und werden auch therapeutisch eingesetzt, zum Beispiel bei demenzerkrankten Menschen. Was bedeutet der Einsatz von Robotern? Was verspricht die Technik und wo stösst diese an psychologische und ethische Grenzen? CareInfo hat bei Prof. Dr. Pasqualina Perrig-Chiello von der Universität Bern nachgefragt.

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Prof. Dr. Pasqualina Perrig-Chiello
,
Universität Bern

«Die Akzeptanz von Robotern jeglicher Art wird mit Gewissheit weiter ansteigen»

Wie beurteilen Sie den Einsatz von Zuwendungsrobotern bei betagten, betreuungsbedürftigen Menschen?
Menschen, ob alt oder jung, ob pflegebedürftig oder nicht, haben eines gemeinsam: ein Bindungs- und Liebesbedürfnis. Diesem kommen Beziehungsroboter entgegen, denn sie eignen sich bestens – wie etwa auch Haustiere – als Projektionsflächen für die verschiedensten Wünsche. Das heisst, sie suggerieren den Menschen, dass sie ihre Gefühle von Zuwendung und Liebe entgegennehmen und erwidern können. Je naturnaher beziehungsweise menschenähnlicher der Roboter aussieht und sich verhält, desto mehr Erwartungen werden geweckt.
Und gerade hier liegt das Problem beziehungsweise die Grenze des Einsatzes solcher Roboter: Sie sind letztendlich kein Ersatz für menschliche Zuwendung und Liebe, für Gespräche über Themen, die alte Menschen häufig beschäftigen (Verluste, Lebenssinn, Spiritualität, Tod). Gerade ältere, hilfs- und pflegebedürftige Menschen leiden unter emotionaler und nicht primär unter sozialer Einsamkeit – das heisst, sie können sich trotz sozialer Umgebung und Zuwendung, dennoch innerlich völlig allein gelassen fühlen (etwa mit ihren Fragen, Hoffnungen und Ängsten). Aus diesem Grunde können Zuwendungsroboter bestenfalls gute Ergänzungen sein für menschliche Zuwendung und Nähe, aber niemals ein Ersatz dafür. Dies gilt natürlich auch für Demenzkranke. Auch wenn sie keine kohärenten Gespräche mehr führen können, reagieren sie auf feine emotionale Zwischentöne und sind auf proaktive menschliche emotionale und soziale Nähe angewiesen, welche kein Roboter ersetzen kann.

Wie schätzen Sie das Potenzial von weiterer Robotik ein, um pflegebedürftige Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen?
Hier sehe ich ein grosses Potenzial. Wir stellen in unserer Gesellschaft kürzere kranke Jahre im hohen Alter fest. Dennoch bleibt eine Phase der leichten Einschränkung, in der die Eigenständigkeit (zum Beispiel durch Stürze) rasch verloren gehen kann. Die Eigenständigkeit ist somit stark von der Umwelt abhängig (hindernisfreies Wohnen, Haushalthilfen, etc.). Um das Verbleiben im eigenen Haus weiterhin zu ermöglichen, sind Service-Roboter etwa mit Erinnerungsfunktion (Medikamenteneinnahme, Mahlzeiten), aber auch smarte Haushalthilfen und Rollstühle nützlich und wünschenswert. Solche Roboter kämen nicht nur dem hilfs- und pflegebedürftigen Menschen zugute, sondern auch den pflegenden Angehörigen. Dies beispielsweise in Form von Überwachung der pflegebedürftigen Person, durch Entlastung bei körperlich beschwerlichen Arbeiten, Hygieneverrichtungen und Routinetätigkeiten oder Alarmierung bei Notfällen. Neueste Bestrebungen gehen dahin, die Organisation ambulanter Pflege mittels Roboter weiter zu optimieren und zu koordinieren (Zum Beispiel via einen Datenpool). Aber das ist Zukunftsmusik.

Blicken wir in die Zukunft: Was bedeutet der Einsatz von Robotik in der Altenpflege für unsere Gesellschaft als Ganzes?
Trotz grossem Nutzen und vielversprechenden Ansätzen in der Robotik bleiben noch viele Fragen offen. Zum einen sind die Preise für solche Roboter extrem hoch und für die meisten unerschwinglich. Offene Fragen gibt es etwa auch zur Haftung und zum Datenschutz. Dem Einsatz von Robotern in der Altenpflege kann jedenfalls nur zugestimmt werden, wenn das Wohlergehen der Menschen im Vordergrund stehen – nicht alles, was technisch machbar ist, muss auch psychologisch und ethisch wünschenswert sein. Dies bedingt, dass bei der Entwicklung solcher technischer Hilfsmittel ältere Menschen und pflegende Angehörige sowie Professionelle der Pflege unbedingt partizipativ mitwirken. Die Akzeptanz von Robotern jeglicher Art wird mit Gewissheit weiter ansteigen. Die künftige Generation alter Menschen wird eh mit moderner Technologie aufgewachsen und gewohnt sein, dass Robotik Bestandteil des täglichen Lebens ist.

Das Interview mit Prof. Dr. Perrig-Chiello wurde schriftlich geführt

 

Weitere Informationen:
Studie «Robotik und autonome Geräte in Betreuung und Gesundheitsversorgung»

Es geht nur langsam voran

Die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen sind prekär – das soll sich ändern. Dies räumt Ende April 2015 auch der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat von Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (2012) ein. In seinem Bericht zur Pendelmigration in der Alterspflege zeigt der Bund mögliche Lösungswege auf, zögert jedoch eine Entscheidung erneut hinaus. CareInfo fragt die Postulantin Barbara Schmid-Federer, wie zufrieden sie mit dem Vorgehen vom Bund ist.

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Barbara Schmid-Federer
Nationalrätin, Präsidentin Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich, www.schmid-federer.ch


«Das ist eine sehr lange Zeit für ein Problem, welches sich quasi monatlich akzentuiert»

Ich bin froh, dass der Bundesrat dieses Problem endlich angehen will. Ich sage bewusst «endlich», weil es seit Überweisung meines Postulates bis zur Veröffentlichung des Berichtes doch rund drei Jahre gedauert hat. Inhaltlich bin ich mit der Stossrichtung des Bundesrates einverstanden und froh um das aufgearbeitete Zahlenmaterial. Auf die ausgearbeiteten Lösungsvarianten bin ich gespannt. Doch auch dafür will sich die Verwaltung noch einmal fast zwei Jahre Zeit lassen. Seit der Überweisung meines Postulates durch das Parlament werden dann rund fünf Jahre vergangen sein: das ist eine sehr lange Zeit für ein Problem, welches sich quasi monatlich akzentuiert und sich in den kommenden Monaten je nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und deren Auswirkung auf die Personenfreizügigkeit weiter verschärfen wird.

«Pflegen ohne Grenzen»

CareInfo sprach mit Soziologin Sarah Schilliger. Sie beschäftigt sich seit 7 Jahren mit den Lebens- und Arbeitswelten von Care-Migrantinnen, sprach mit Betreuungsagenturen, sass mit Gewerkschaften an einen Tisch und gründete mit Care-Migrantinnen zusammen ein Netzwerk, das für faire Arbeitsbedingungen im Privathaushalt kämpft. Ihre Doktorarbeit «Pflegen ohne Grenzen? Polnische Pendelmigrantinnen in der 24h-Betreuung. Eine Ethnographie des Privathaushalts als globalisierter Arbeitsplatz» erschien im Herbst 2015.

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Sarah Schilliger
Oberassistentin am Lehrstuhl für Soziale Ungleichheit, Konflikt- und Kooperationsforschung, Universität Basel

«Es zeigte sich, dass Arbeitsverhältnisse im Privathaushalt schwer zu formalisieren sind – und dass es sich nicht einfach um eine Dienstleistung wie jede andere handelt.»

Sarah Schilliger, Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit eingehend mit der Situation von polnischen Care-Arbeiterinnen in der Schweiz beschäftigt. Wie sind Sie zu diesem Thema gekommen?
Der Ursprung liegt einige Jahre zurück. Ich habe während meiner Studienzeit für ein halbes Jahr mit Marta* zusammen gewohnt – einer jungen Frau aus Tschechien, die in Zürich als Au-pair arbeitete. Durch Marta habe ich erstmals in ein Arbeitsarrangement in einem Privathaushalt hinein gesehen. Marta war hier offiziell für einen Kulturaustausch und um Deutsch zu lernen, doch eigentlich machte sie hauptsächlich Haus- und Betreuungsarbeit für wenig Geld. Als ich einige Jahre später an der Uni Basel zu arbeiten begann, verfolgte ich zuerst die Idee, zu den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Au-Pairs zu forschen. Ich machte mich auf zu den Orten, die ich durch Marta kannte und an denen sich Au-Pairs häufig treffen am Wochenende. Zum Beispiel im polnischen Gottesdienst. Dort begegnete ich einigen Frauen, die in Privathaushalten arbeiten. Viele waren aber deutlich älter als die Au-Pairs und betreuten nicht Kinder, sondern pflegebedürftige Menschen. So sind die ersten Kontakte zu Care-Arbeiterinnen aus Polen entstanden. Damals sprach noch niemand von diesem Phänomen. Das war 2008.

Von osteuropäischen Kinderbetreuerinnen zu Seniorenbetreuerinnen. Was waren für Sie Schlüsselmomente während Ihrer Forschungsarbeiten?
Es gab ganz viele Schlüsselmomente (lacht). Der wichtigste war wohl, als ich mit den polnischen Care-Arbeiterinnen in Basel in Kontakt kam, die sich sonntags in der Kirche versammeln. Sie treffen sich jeweils nach der Messe zu Kaffee und Kuchen und verbringen gemeinsam den Nachmittag. Dort habe ich Zugang gefunden zu einem Netzwerk von polnischen Frauen – und wurde selber auch ein bisschen Teil davon. Die Frauen haben mir viel erzählt aus ihrem Alltag in der Schweiz und aus ihrem Leben in Polen. Wir haben auch Feste zusammen gefeiert und uns gegenseitig besucht und bekocht. Und wir haben Arbeitsverträge studiert und die Praxis von Agenturen diskutiert, um schliesslich mit einem Anwalt eine Lohnklage zu initiieren. Mit diesen Care-Arbeiterinnen zusammen war ich auch aktiv bei der Gründung des gewerkschaftlichen Netzwerks Respekt@vpod beteiligt. Durch das Engagement im Respekt-Netzwerk habe ich vieles erst so richtig verstanden, weil ich als Forscherin nicht nur den Zehen ins Wasser hielt, sondern tiefer und über einen längeren Zeitraum in ihre Lebensrealitäten eintauchte.

Nun sind 7 Jahre vergangen und Sie haben eine Doktorarbeit zu polnischen Care-Migrantinnen geschrieben, die in der Schweiz arbeiten. Wie würden Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit zusammenfassen?
Meine Arbeit ist ein Versuch, explorativ die Breite und die Komplexität dieses Feldes aufzuzeigen. Die Ausgangslage war der Privathaushalt als globalisierter Arbeitsplatz für polnische Care-Arbeiterinnen. Von da aus folgte ich Spuren in ganz verschiedene Richtungen: ich ging in die Büros von Agenturleiterinnen und -leitern, ich sass mit Gewerkschaften zusammen, ich traf mich mit Behörden und sprach mit Angehörigen von Pflegebedürftigen. Zunächst sah es so aus, als wäre da einfach ein neuer Arbeitssektor im Privathaushalt entstanden, in dem – wie in anderen Sektoren – ein formaler Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis regelt. Meine Forschung zeigt aber, dass die Alltagsrealität der Care-Arbeiterinnen eine andere ist. Neben dem formellen Vertrag gibt es einen ungeschriebenen Vertrag, der eine 24-Stunden-Präsenz erwartet. Dieser ungeschriebene Vertrag hat viele Konsequenzen auf das Arbeitsverhältnis im Privathaushalt: Das Verwischen der Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit, Begrenzung der eigenen Bewegungsfreiheit, die Schwierigkeit, Freizeit einzufordern. Kurz: Es zeigte sich, dass Arbeitsverhältnisse im Privathaushalt schwer zu formalisieren sind – und dass es sich nicht einfach um eine Dienstleistung wie jede andere handelt.

Wie hat sich der Arbeitsmarkt für Care-Migrantinnen seit Beginn Ihrer Dissertation geändert?
Man kann sicher sagen, dass sich der Markt für 24-Stunden-Betreuung in den letzten Jahren weiter ausgebreitet hat. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit kamen immer mehr Agenturen auf, die sich ein neues Geschäftsfeld erschlossen haben. Eine weitere wichtige Veränderung ist, dass die prekären Arbeitsverhältnisse der Care-Arbeiterinnen öffentlich gemacht wurden. Es wird nun auch politisch darüber diskutiert. Dank einiger mutiger Frauen, die sich in den Medien zu Wort meldeten und öffentliche Aktionen machten, haben Care-Arbeiterinnen nun ein Gesicht und eine eigene Stimme. Durch die Verbreitung der Agenturen stelle ich zudem folgendes fest: Bei prekären Arbeitsbedingungen ist es für Care-Migrantinnen einfacher, sich gegen eine Agenturleitung als Arbeitgeberin aufzulehnen als bei einem direkten Arbeitsverhältnis zwischen der pflegebedürftigen Person und der Care-Arbeiterin. Denn diese stehen in einer persönlichen und häufig auch sehr intimen Beziehung zueinander. Dies macht ein Verhandeln über Freizeit schwierig, weil es durch die betreute Person schnell als Liebesentzug empfunden wird.

Blicken wir in die Zukunft: Welche sind heute die wichtigsten Handlungsfelder aus Ihrer Sicht?
Die grösste Herausforderung für die Frauen ist die 24-Stunden-Präsenz. Die Frage ist, wie wir Arbeitszeit und Freizeit in diesem Sektor regulieren. Politisch muss die Frage ausgehandelt werden, welche Arbeiten in diesem Sektor lohnrelevant sind. Weiter braucht es – neben CareInfo und dem Netzwerk Respekt@vpod – viel mehr Aufklärung der Care-Arbeiterinnen über ihre eigenen Rechte. Sie müssen wissen, dass sie sich hier nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, sondern dass es einen Mindestlohn gibt, dass sie Recht auf Freizeit haben etc. Es braucht aber auch mehr Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ein anzustrebendes Projekt wäre, in jeder grösseren Stadt eine Anlaufstelle zu errichten, die im besten Fall auch zu einem sozialen Treffpunkt für die Care-Arbeiterinnen werden könnte. So wie es Anlaufstellen für Sans-Papiers gibt. Grundsätzlich sehe ich das 24-Stunden-Betreuungsmodell nicht als das perfekte Zukunftsmodell. Doch kann sich durchaus etwas Neues daraus entwickeln. Zum Beispiel könnten vermehrt kreative, kollektive Wohnformen mit pflegebedürftigen Menschen errichtet werden, wo ambulante und stationäre Pflege ineinanderfliessen. Dort würden Care-Migrantinnen weiterhin einen Job finden, jedoch mit geregelten Arbeitszeiten.

Sie arbeiten nach Abschluss Ihrer Doktorarbeit weiterhin in der Forschung. Beschäftigen Sie sich noch mit den Lebenswelten von Care-Migrantinnen?
Ja! Ich gehe regelmässig an die Versammlungen von Respekt@vpod. Ich bin also immer noch im Feld und versuche, mich nach meinen Möglichkeiten einzubringen. Wissenschaftlich bin ich im Moment mitbeteiligt an der Vorbereitung eines internationalen Forschungsprojekts zu Landwirtschaft und Migration. Auch hier geht es um eine Form von aktivistischer Forschung, die in enger Kooperation mit basisgewerkschaftlichen Initiativen durchgeführt wird. Denn wichtig ist mir, gesellschaftlich relevante und engagierte Wissenschaft zu betreiben.

*Name geändert

Interview: Jasmine Truong

Eine Klage mit Erfolg

Die polnische Care-Migrantin Agata J. hat sich gegen ihren Arbeitgeber gewehrt und mit Unterstützung der Gewerkschaft vpod region basel eine Klage vor Gericht eingeleitet – mit Erfolg. In der 24-Stunden-Betreuung am Arbeitsplatz Privathaushalt liegt zum ersten mal ein Urteil des basel-städtischen Zivilgerichts vor, bei dem die Präsenzzeit entschädigt werden muss. Agata J. erhält für eine dreimonatige Arbeitszeit eine Nachzahlung von 17’000 Franken. „Dieses Urteil ist ein grosser Erfolg für die gesamte Branche der 24-Stunden-Betreuung“, sagt Bożena Domańska vom Care-Migrantinnen Netzwerk Respekt@vpod. CareInfo hat mit vpod Gewerkschaftssekretärin Marianne Meyer gesprochen.

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Marianne Meyer
Gewerkschaftssekretärin vpod region basel
www.respekt-vpod.ch


«Präsenzzeit ist nicht mehr Gratisarbeit»

Marianne Meyer, was waren die Hintergründe dieser Lohnklage?

Frau J. hat für eine private Spitexfirma gearbeitet und in einem Privathaushalt 24-Stunden-Betreuung gemacht. Ihr Vertrag hielt eine 42-Stunden-Woche fest und entsprechend wurde sie auch entlöhnt. Frau J. arbeitete aber in Wahrheit nicht 8,4 Stunden am Tag von Montag bis Freitag, sondern auch in den Nächten und am Wochenende. Der betreute ältere Mann fand es auch nicht richtig, dass Frau J. nur 42 Stunden in der Woche bezahlt erhielt, obschon sie rund um die Uhr präsent war. Er ermutigte sie, sich zu wehren und war bereit, sie direkt anzustellen. Der Pflegebedürftige ist aber kurz darauf gestorben und das Arbeitsverhältnis wurde beendet. Frau J. hat dann beschlossen, eine Lohnklage gegen ihren Arbeitgeber zu machen.

Das Gericht hat zu Gunsten von Frau J. entschieden. Was sind die Folgen des Urteils?

Eigentlich gilt das Arbeitsgesetz im Privathaushalt nicht. Weil im Fall von Frau J. eine Firma Arbeitgeberin war, die über die Beschäftigung von Frau J. im Privathaushalt einen Gewinn erwirtschaftet, gilt das Arbeitsgesetz. Das hat das Gericht entschieden. Und das ist die Bedeutung dieses Urteils: dass das Arbeitsgesetz am Arbeitsplatz Privathaushalt greift. Das heisst, die ganze Arbeitszeit muss entschädigt werden, auch die Zeit, in der die Arbeitnehmerin sich dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt – also auch die Präsenzzeit.

Wie wird Frau J. entschädigt?

Das Arbeitsgesetz sagt nicht, mit welchem Stundenlohn der Arbeitgeber die Präsenzzeit entschädigen muss. Die Lohnhöhe für die Arbeit auf Abruf wird aufgrund der Pflegebedürftigkeit der betreuten Person erwogen, das heisst, je dringlicher die Betreuung bei einer Person, desto höher die Entschädigung. Das Gericht hat für den Fall von Frau J. entschieden, dass die Klägerin eine Nachzahlung von 17’000 CHF bekommt. Das ist schön.

Was heisst dieses Urteil für die gesamte Branche der 24-Stunden-Betreuung?

Die Höhe der Bezahlung der Präsenzzeit muss von Fall zu Fall durchgespielt werden. Dieses Urteil ist aber ein wichtiger Durchbruch, denn zum ersten Mal hat sich ein Gericht der Frage der Präsenzzeit im Fall von der 24-Stunden-Betreuung gewidmet und geschaut, wie diese Zeit entschädigt werden muss. Die Arbeit in der 24-Stunden-Betreuung hat endlich einen Wert erhalten. Präsenzzeit ist nicht mehr Gratisarbeit. Das Urteil bedeutet auch, dass der Profit der gewinnorientierten Firmen schrumpft. Die haben ja eine riesige Gewinnmarge. Wenn sie von den Klienten 8’000 bis 14’000 CHF pro Monat verlangen und den Frauen monatlich zwischen 1’000 und 4’000 CHF zahlen, haben sie eine riesige Gewinnmarge – auf Kosten der Frauen. Diese wird jetzt kleiner.

Der vpod Region Basel hat 2013 zusammen mit Care-Migrantinnen das erste gewerkschaftliche Care-Migrantinnen Netzwerk Respekt@vpod gegründet. Die Frauen treffen sich einmal im Monat am Sonntag. Was sind die Ziele des Netzwerks?
Mit dem Netzwerk Respekt@vpod empowern wir die Frauen, sich selber zu wehren. Dazu gehört, sie über ihre Rechte in der Schweiz zu schulen. Ein Thema an den Sonntagstreffen ist deshalb auch immer ein Schulungsthema, z.B. zu Aufenthaltsstatus, Arbeitslosenversicherungen etc. Und ich merke, wie viele Frauen jetzt schon ein grosses Wissen haben, welches sie dann auch an ihre Kolleginnen weitergeben – und das ist toll. Weiter unterstützen wir die Frauen darin, z.B. den Pflegehelferinnenkurs des SRK zu besuchen, um bessere Arbeit zu finden, z.B. im Alterspflegeheim. Wir unterstützen sie also dabei, eine Arbeit zu finden, bei der sie nach einem Monat nicht völlig ausgepowert sind, ein regelmässiges Einkommen haben und bei der sie sich hier eine Mietwohnung leisten und ihr Leben finanzieren können. Klar, die Frauen, die sich nicht hier niederlassen wollen, denen kommt das Modell der 24-Stunden-Betreuung entgegen. So können sie ihr Standbein in ihrer Heimat aufrechterhalten. Diese Frauen beraten und unterstützen wir, so dass sie einen fairen Lohn bekommen, wie das Beispiel von Frau J. zeigt.

Was unternimmt der vpod als nächstes?

Mit dem Aufruf „Wir sind alle Agata!“ ermutigen wir die Care-Migrantinnen, weitere Lohnklagen einzureichen. Mehrere Lohnklagen werden derzeit vorbereitet, weitere werden folgen. Auch werden wir die kantonalen Ämter für Wirtschaft und Arbeit auffordern, Kontrollen bei den Firmen zu machen, die 24-Stunden-Betreuung anbieten. Sie sollen offenlegen, wie viele 24-Stunden-Arbeitsverhältnisse sie haben und wie die Angestellten entschädigt werden. Aber auch bei der Von-Haus-zu-Haus-Betreuung herrschen bei den gewinnorientierten Spitexfirmen prekärste Arbeitsbedingungen: Die Betreuerinnen arbeiten auf Abruf. Das Risiko wegfallender Kunden wird gesetzeswidrig voll auf die Angestellten abgewälzt. Sie arbeiten häufig bei mehreren Arbeitgebern, um Ende Monat ihre Miete bezahlen zu können. Sie sind von morgens früh bis abends spät unterwegs für einen Hungerlohn. Die oft weiten Wege zwischen den Kunden und die Fahrspesen werden in der Regel nicht bezahlt. Es werden nicht einmal die Bestimmungen des Obligationenrechts eingehalten. Wir fordern die Kantone und Gemeinden auf, bei der Vergabe von Leistungsaufträgen nur Firmen zu berücksichtigen mit guten Arbeitsbedingungen.

Interview: Jasmine Truong

Respekt@vpod

Das Netzwerk RESPEKT@vpod ist eine Bewegung, die von Care-Migrantinnen selbst ausgeht. Sie treffen sich einmal im Monat am Sonntag in Basel, tauschen sich aus, lernen Deutsch und diskutieren über Rechte, die ihnen als Care-Arbeiterinnen zustehen. Das Netzwerk zählt heute über 50 Mitglieder, hauptsächlich aus Polen, vereinzelt auch aus der Slowakei, aus Ungarn und Rumänien.

 

CareInfo feiert seinen ersten Geburtstag!

Die Informations- und Austauschplattform ging genau vor einem Jahr am 19. November 2013 mit einem Grusswort von Stadtpräsidentin Corine Mauch online. Zahlreiche Personen aus der ganzen Schweiz besuchen seither regelmässig die Webseite und lassen sich per Newsfeed die aktuellen Beiträge senden. Doch nicht nur im Inland ist das Interesse gross, auch im Ausland nutzen Interessierte das Informationsangebot, beispielsweise in Deutschland, Polen und Ungarn. Im Forum tauschen sich bislang rund 50 Arbeitnehmerinnen untereinander aus. Nicht zuletzt freut sich die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, die Initiantin und Hauptträgerin von CareInfo, über drei neue Mitträgerschaften: die Stadt und der Kanton Bern sowie die Kantone Aargau und Basel-Stadt. Diese haben die Dringlichkeit des Themas und den Nutzen einer solchen Plattform erkannt und sich dem Projekt angeschlossen. Weshalb die Mitträgerschaften das Thema der Care-Migration als wichtig erachten und worin sie den Mehrwert einer solchen Plattform sehen, erläutern in diesem Jubiläumsbeitrag Stadtpräsident Alexander Tschäppät der Stadt Bern, Geschäftsleiter Max Moor des Spitex Verbandes Aargau und Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt Guy Morin.

 

 

 

 


Alexander Tschäppät,
Stadtpräsident Stadt Bern, www.bern.ch

In der Stadt Bern ist die Erhaltung der hohen Lebensqualität unser langfristiges Ziel. Zur Lebensqualität gehören auch soziale Aspekte wie zum Beispiel eine gute Betreuung zu Hause für ältere Personen. Die Stadt Bern will erreichen, dass die Bernerinnen und Berner ihre pflegebedürftigen Angehörigen so betreuen können, wie es zu ihrer Lebenssituation passt. Entscheidet man sich dafür, diese Pflege Care-Migrantinnen zu übergeben, soll dies unter fairen Anstellungsbedingungen geschehen.

Dabei sind Hauptschwierigkeiten die unterschiedlichen Pflegesituationen. Weil jede Pflegelösung individuell verschieden ist, gibt es ganz unterschiedliche Betreuungsaufgaben und Arbeitsbedingungen. Das macht es für Arbeitgeberinnen und Care-Migrantinnen gleichermassen schwierig, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Hinzu kommt, dass diese spezielle Erwerbstätigkeit im Privathaushalt stattfindet, sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das erschwert das Durchsetzen fairer Löhne und korrekter Arbeitszeiten.

Die Plattform CareInfo ist immer zugänglich, bietet in verschieden Sprachen nützliche Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen und vernetzt die Care-Migrantinnen untereinander. Sie unterstützt damit gute Care-Lösungen für den Privathaushalt.

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Max Moor,
Geschäftsleiter, Spitex Verband Aargau

Die Spitex ist in den letzten Jahren zunehmend mit dem Thema Care-Migration in Kontakt gekommen und sieht diese Entwicklung schweizweit als eine Realität in der ambulanten Versorgung an und nicht grundsätzlich als eine Konkurrenz. Im Alltag ist daher die Gestaltung der Zusammenarbeit mit Care-Migrantinnen in Bezug auf kommunikative und koordinative Aspekte, sowie einer klaren Definition der Rollen sehr wichtig, dies zum Wohl der Klientinnen und Klienten wie auch der Care-Migrantinnen selbst.

Der Spitex Verband Kanton Aargau (SVAG) schätzt daher das Engagement und die mehrsprachige Website von CareInfo, welche Organisationen, Fachpersonen und Care-Migrantinnen einen zentralen Zugang zu aktuellen Inhalten (z.B. nationales Recht, schweizweit geltende Richtlinien und auch aargauspezifische Informationen) ermöglicht. CareInfo kommt so dem nach wie vor sehr grossen Bedarf an Information, Beratung und auch Klärung der Rechtssicherheit entgegen.

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Guy Morin,
Regierungspräsident Basel-Stadt, www.bs.ch

Rund ein Fünftel der in der Schweiz geleisteten Arbeit ist Sorge-, Pflege- und Betreuungsarbeit. Diese wird grösstenteils von Frauen unbezahlt geleistet. Gehen diese Frauen einer Erwerbstätigkeit nach, wird die Auslagerung der Betreuungsarbeit unumgänglich. Um eine Betreuung der betagten Familienmitglieder in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten, beschäftigen immer mehr Schweizer Haushalte Care-Migrantinnen – dies leider oft zu prekären Arbeitsbedingungen.

Care-Migrantinnen stammen hauptsächlich aus Osteuropa. Einige von ihnen reisen um die halbe Welt, um schlussendlich in einer Basler Familie Haus- und Betreuungsarbeit zu leisten. Die Frauen arbeiten und leben meist als 24-Stunden-Betreuerinnen in einem Privathaushalt. Oft im Schatten der Gesellschaft lebend, werden sie kaum wahrgenommen, sind sozial isoliert und der Willkür ihrer Arbeitgeber/innen ausgesetzt.

Ich begrüsse es daher sehr, dass Basel-Stadt der Vernetzungsplattform CareInfo beigetreten ist. Denn Integration wird in Basel gross geschrieben. Wir fördern die Chancengleichheit und es ist mir ein grosses Anliegen, dass alle Menschen, die in Basel leben, Zugang und Informationen zu ihren Rechten und Pflichten erhalten. Mit dem Beitritt zu CareInfo bieten wir ein Angebot an, das den Care-Migrantinnen Zugang zu Recht und Pflicht gewährleistet und ihnen zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bietet.

Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten im Alter

Pflege und Betreuung zu Hause durch ausländische Migrantinnen und Migranten ist ein aktuelles Thema. Doch welche Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in der Schweiz, vor Ort, in Ihrer Gemeinde? Thomas Büchler, Leiter Spitex & Alter der Städtischen Gesundheitsdienste der Stadt Zürich, macht eine Auslegeordnung.

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Thomas Büchler
Leiter Spitex & Alter
der Städtischen Gesundheitsdienste

Pflegerische Leistungen
Die Grundversorgung der Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Schweiz gesetzlich verankert und muss durch die Kantone oder Gemeinden sichergestellt werden. Das Unterstützungsangebot ist vielfältig und regional unterschiedlich. Meistens werden die Leistungen durch die lokalen, gemeinnützigen Spitex-Vereine erbracht. Zusätzlich bieten auch andere Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen an.

Pflegerische Leistungen zu Hause sind national einheitlich geregelt. Sie bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsabklärung durch anerkannte Spitex-Organisationen oder freiberufliche Pflegefachpersonen. Die pflegerischen Leistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise) und die öffentliche Hand übernommen. Mit der neuen Pflegefinanzierung kommt allerdings eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten hinzu, die je nach Kanton oder Gemeinde zwischen 0.- und 15.95 Franken pro Tag beträgt.

Hauswirtschaftliche Leistungen
Anders verhält es sich bei hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese sind grundsätzlich aus privater Hand zu bezahlen. Sie enthalten beispielsweise Einkaufen oder Mahlzeitenorganisa-tion, Haushaltspflege wie Aufräumen, Abwaschen, Wochenputz, Abfallentsorgung, Haushalt organisieren, Pflanzen- und Tierpflege, Waschen und Bügeln oder Schuhpflege. Die haus-wirtschaftlichen Leistungen gehören nicht in allen Kantonen zur Grundversorgung und werden deshalb nicht überall subventioniert. Entsprechend können die Preise von Kanton zu Kanton oder auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Ergänzungsleistungen
Für BezügerInnen von Ergänzungsleistungen werden die hauswirtschaftlichen Leistungen wie auch die PatientInnenbeteiligung subventioniert. Ergänzungsleistungen können nur durch Personen mit AHV- oder IV-Rente beantragt werden. Je nach Kanton oder Gemeinde gibt es zusätzlich auch noch kantonale Beihilfen oder Gemeindezuschüsse.

Hilflosenentschädigung
Es besteht zudem die Möglichkeit einer Hilflosenentschädigung. Diese Entschädigung ist für RentnerInnen gedacht, die seit mindestens einem Jahr bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen.

Informations- und Beratungsstellen
Für alle Fragen rund ums Wohnen und Leben im Alter können die kantonalen Pro Senectute-Organisationen in der ganzen Schweiz Auskunft geben. Grössere Städte verfügen zusätzlich über Informations- und Beratungsstellen für ältere Menschen, z.B. die Beratungsstelle Wohnen im Alter in der Stadt Zürich.

Zuständige Stellen für die unterschiedlichen Leistungen finden Sie unter Unterstützung für Pflege und Betreuung zu Hause.

Renten für Care-Migrantinnen

Was geschieht mit der sozialen Vorsorge von Care-Migrantinnen, die mehrere Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und sozialversichert waren? Welche Ansprüche hat eine Care-Migrantin, auch wenn sie in ihr Heimatland zurückgekehrt ist? Das Bundesamt für Sozialversicherungen zeigt die Anspruchsvoraussetzungen auf Altersrenten sowie Ergänzungsleistungen von Care-Migrantinnen auf und weist Ratsuchende an die zuständigen Stellen weiter.

Allgemein

Care-Migrantinnen, die in der Schweiz Beiträge bezahlen, haben unter den gegebenen Voraussetzungen dieselben Ansprüche gegenüber den schweizerischen Sozialversicherungen wie die Schweizer Staatsangehörigen.

Anspruchsvoraussetzungen

Altersrente (AHV): Mindestens ein Jahr Beiträge bezahlt haben (Mindestbeitragszeit) und Erreichen des Rentenalters (Frauen 64 Jahre / Männer 65 Jahre).

Invalidenrente (IV): Mindestens drei Jahre Beitragszeit (wobei die in einem EU-/EFTA-Staat zurückgelegten Beitragsjahre angerechnet werden können, wenn in der Schweiz mindestens ein Jahr zurückgelegt worden ist) und mindestens 40% Invalidität während eines Jahres.

Ergänzungsleistungen (EL): Voraussetzung ist der Bezug einer AHV- oder IV-Rente und Bedürftigkeit.

Die AHV- und IV-Renten werden auch bei Rückkehr in das EU-Land weitergewährt. Ein Export der EL ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn die anspruchsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz hat.

Weitere Informationen

AHV und IV: Merkblatt „Soziale Sicherheit in der Schweiz“ (auch auf Englisch „Social security in Switzerland”)
EL: Merkblätter sind hier abrufbar.

Zuständige Stellen/Auskünfte

Die Leistungen können bei der jeweils zuständigen Stelle geltend gemacht werden, bei der auch weitere Informationen erhältlich sind:

Wohnt die anspruchsberechtigte Person nicht mehr in der Schweiz, sondern in einem EU-/EFTA-Staat, kann der Antrag auf eine schweizerische AHV- oder IV-Rente bei der zuständigen Stelle im Wohnstaat gestellt werden.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
www.bsv.admin.ch

 

Eine Stimme der Spitex

Die Geschäftsleiterin der SPITEX St. Gallen-Ost berichtet über Begegnungen mit Care-Migrantinnen. In diesem Zusammenhang äussert sie sich zur öffentlichen Finanzierung der ambulanten Pflege und Betreuung in der Schweiz. Ein Gespräch mit Andrea Hornstein.

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Andrea Hornstein
Dipl. Pflegefachfrau HF
Geschäftsleiterin SPITEX St.Gallen-Ost
befasst sich seit 2007 mit dem Thema der Care-Migration


«Ich bin dagegen, wenn die Spitex zu einer Gesundheitspolizistin wird»

Frau Hornstein, wann sind Sie das erste Mal auf das Thema der Care-Migration aufmerksam geworden?

2007. Da hatten wir schon von einzelnen Fällen gehört. Mich hat es persönlich betroffen, weil ich fand, dass die Entwicklung der Care-Migration nicht der richtige Schritt war betreffend der Geschlechtergleichstellung. Es ist doch eine falsch verstandene Gleichstellung, wenn hiesige Frauen zwar in der Erwerbsarbeit tätig sind, aber die Haus- und Care-Arbeit nicht zwischen Mann und Frau neuverteilt, sondern an Migrantinnen weiterdelegiert wird, die wirtschaftlich schwächer gestellt sind. Das hat mich dazu veranlasst, mich für diese Situation einzusetzen.

Können Sie sich an die erste persönliche Begegnung mit einer Care-Migrantin erinnern?

Ja, daran kann ich mich sehr gut erinnern. Das war vor ungefähr sieben Jahren in einem Haushalt mit einem älteren Ehepaar. Wir haben sie in der Pflege unterstützt und medikamentös versorgt. Sie hatten auch Unterstützung im Haushalt. Die Frau war sehr dement, der Mann wurde zunehmend dement. Deshalb ging das mit der Zeit auch nicht mehr, dass sie zu zweit alleine zu Hause sind. Der Sohn wollte den Eltern ermöglichen, zu Hause zu bleiben und hat durch eine Agentur Care-Migrantinnen angestellt: zwei Frauen aus Polen, die sich alle zwei bis drei Monate abgewechselt haben. Sie sprachen beide kein Deutsch und konnten nur etwa vier Wörter sagen: Mama, Papa, Essen und Schlafen. Ich habe gemerkt, dass Abmachungen zwischen dem Sohn und den Care-Migrantinnen oft unklar waren. Die betagte Frau hatte einen verkehrten Tag-Nacht-Rhythmus und war in der Nacht aktiv. Er brauchte am Tag Betreuung. Die Care-Migrantin war 24 Stunden im Dienst, das heisst immer auf Standby. Wir haben beobachtet, wie es den Care-Migrantinnen nach einem halben Jahr gesundheitlich schlechter gegangen ist. Sie waren bleich, psychisch angeschlagen und kamen mit der Situation überhaupt nicht klar.

Wie haben Sie auf diese Situation reagiert?

Wir kamen gezwungenermassen in ein Controlling rein, obwohl wir keinen Auftrag für Personalführung der Care-Migrantinnen haben. Aber wir mussten ja mit ihnen zusammenarbeiten und die Arbeit koordinieren. Wir haben sie auch angeleitet bei ihrer Arbeit. Von der Agentur hatten sie überhaupt keine Einführung, auch keine Betreuung, nichts. Schliesslich ging es um das betagte Ehepaar. Da kann man nicht einfach wegschauen. Für uns stellte sich intern immer die Frage als Organisation: Inwiefern können wir unseren Auftrag erfüllen im Wissen, dass wir uns auch in einem Graumarkt mitbewegen und mitverantwortlich sind. Wir bieten einen 24h-Pikettdienst an, schauen, dass die Patientinnen und Patienten medikamentös versorgt sind und die Pflege gewährleistet ist. Wir arbeiten mit dem Hausarzt zusammen etc. Das alles hat es ermöglicht, dass das Ehepaar zu Hause bleiben konnte. Nur mit der Care-Migrantin alleine wäre das nicht gegangen. Sie hätte das alles nicht machen können, denn sie war pflegerisch überhaupt nicht ausgebildet. Für uns war klar, wenn wir unseren Teil nicht abgedeckt hätten, wäre das Ehepaar von Beginn weg in ein Altersheim gegangen.

Wie reagiert die Spitex auf die steigende Nachfrage nach einer 24h-Betreuung?

Wir haben gemerkt, dass eine Rundum-Betreuung ein Bedürfnis geworden ist. Seit 3 Jahren gibt es in der Stadt St.Gallen eine Nachtspitex. Das ist ein Angebot, das den Leuten eher ermöglicht, zu Hause zu bleiben. Je professioneller die lokale Spitex ist mit einem breiten Angebot, desto weniger braucht es den Betreuungsmarkt. Aber eben, eine Rundum-Betreuung decken wir als öffentliche Spitex nicht ab.

Konkurrenziert der 24h-Betreuungsmarkt die Spitex?
Für uns stellt der Markt kaum eine Konkurrenz dar. Zum Teil waren wir ja trotz Care-Migrantin noch in diesen Haushalten drin und haben die professionelle Pflegearbeit übernommen. Vielleicht hat die Nachfrage nach Hauswirtschafts-Angeboten der Spitex abgenommen. Doch je grösser der Anteil der Pflegekosten, welcher auf die Patientinnen und Patienten überwälzt wird, je mehr wird der Betreuungsmarkt florieren.

Allgemein nehmen spezialisierte Dienstleistungen zu: Es gibt den Mahlzeitendienst, Fahrdienst, die Pediküre, Ergotherapeutinnen, Hausärzte, Tagesstätte etc. Ist ein demenzerkrankter Mensch nicht überfordert mit der Konfrontation von so vielen verschiedenen Personen?

Gerade bei komplexen und schwierigen Pflegesituationen ist es wichtig, dass die Pflege professionell erfolgt und auf unterschiedliche Institutionen abgestützt ist. Wenn jemand aussteigt, zerfällt nicht gleich das ganze Pflege- und Betreuungssystem. Insgesamt finde ich die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen und Spezialisten gut – alles was ambulant zu Hause gemacht werden kann, soll so gemacht werden. Schliesslich sage ich immer, die Betagten leben manchmal so isoliert, vielen tut der Wechsel auch gut. Wir haben nie bemerkt, dass die Pflegequalität leidet, weil das Personal wechselt!

Sie finden es also nicht zumutbar, dass eine Person in einem 24h-Betreuungsarrangement arbeitet.
Sie können sich nicht mehr abgrenzen. Care-Migrantinnen werden automatisch zu einem Familienmitglied. Das macht die emotionale Abhängigkeit so schwierig. Man kommt den Leuten so nahe, die Abgrenzung von Arbeit- und Privatsphäre verschmilzt immer mehr ineinander rein. Das sind ungesunde Verhältnisse. Hier möchte ich auch klar erwähnen: eine 24h-Anstellungen ist in der Schweiz arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

Wie beurteilen Sie die Entwicklung der 24h-Betreuung durch Care-Migrantinnen in der Schweiz?

Ich bin dagegen, wenn die Spitex zu einer Gesundheitspolizistin wird und die Kontrolle der Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen oder Betreuungsbedingungen von Pflegebedürftigen übernimmt. Ich finde, wir müssen uns überlegen, wie wir die kassenpflichtigen wie auch die nicht-kassenpflichtigen Spitex-Pflegeleistungen wieder besser durch die öffentliche Hand finanzieren können. Bei der Mehrheit der europäischen Staaten fallen 30% der öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege bei der Spitex an. In der Schweiz beträgt dieser Anteil nur ca. 14%. Es muss öffentlich thematisiert werden, wie viel uns die Pflege und Betreuung wert ist. Politisch gilt das Prinzip “ambulant vor stationär“, aber finanziell kommt eine stationäre Behandlung für die Betroffenen immer noch günstiger. Die Anreize sind heute falsch gesetzt. Logisch rechnet man sich dann aus, wie viel eine Polin kostet, wenn man trotzdem zu Hause bleiben möchte. Dies können sich aber nur diejenigen leisten, die über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Ich finde, dass wir uns arbeitsrechtlich für die Care-Migrantinnen einsetzen sollen, aber wir müssen auch genau hinschauen, dass die ambulante Pflege und Betreuung nicht immer disqualifiziert und schlechter finanziert wird. Es braucht mehr Investitionen in die Ausbildung und in das Berufsbild, damit wir ein positives Berufsbild entwickeln mit guten Arbeitsbedingungen. So können wir in der Schweiz selber genügend Leute in die Pflege rekrutieren.

Interview: Jasmine Truong

Ein Tag im Leben von …

CareInfo fragt bei Care-Migrantinnen nach, wie ihr Arbeitsalltag aussieht. Care-Migrantin M. und Care-Migrantin E. arbeiten beide seit mehreren Jahren in der Deutschschweiz in unterschiedlichen Regionen. Sie berichten von einem normalen Arbeitstag.

Ein Tag im Leben von Care-Migrantin M., aus Ungarn
Name der Redaktion bekannt

Care-Migrantin M. betreut Frau Z., die fast blind ist. Sie hat keine Verwandte mehr; ihre beste Freundin, die sie regelmässig besucht hat, ist vor kurzem gestorben.

04:30 – Frau Z. ruft sehr laut aus dem Bett («Huhuuu»), meine Zimmertüre steht immer offen, damit ich sie höre. Ich stehe aus dem Nebenzimmer auf und gehe zu ihr. Sie ist ganz durcheinander.
05:00 – Frau Z. ruft wieder aus dem Bett, ich stehe wieder auf. Diesmal hat sie Durst und ich bringe ihr etwas zu trinken.
05:30 – Frau Z. ruft zum dritten mal. Sie hat Hunger und ich bringe ihr ein Stück Brot.
07:00 – Ich bereit das Frühstück vor, es gibt Kaffee mit Weckli. Manchmal will sie schon um 6 Uhr frühstücken, manchmal schläft sie auch bis um 8 Uhr.
07:30 – Ich esse Frühstück mit Frau Z.
08:30 – Die Spitex kommt für die Körperpflege, ich helfe mit.
09:30 – Die Spitex geht wieder, ich räume auf, mache alles in Ordnung, putze und koche das Mittagessen.
11:15 – Ich mache Fusspflege für Frau Z. (das mache ungefähr 1x in der Woche).
12:15 – Ich esse Mittag mit Frau Z., manchmal will Frau Z. schon früher essen.
13:00 – Ich wasche ab und gehe einkaufen.
14:00 – Frau Z. will wieder essen, ich gebe ihr 2 Mandarinen.
14:15 – Jetzt habe ich 2 Stunden frei. Ich spaziere bis zum See und wieder zurück.
16:00 – Jetzt gibt es Zvieri mit Kaffee und Obst, ich unterhalte mich mit Frau Z., 1x in der Woche kommt die Physio am Nachmittag.
18:00 – Ich bereite das Abendessen vor und esse mit Frau Z.
19:00 – Die Spitex kommt für den Abenddienst, ich wasche die Windeln.
21:00 – Ich gebe ihr die Medikamente und trage ihr Augensalbe auf, dann ist Bettzeit.
02:30 – Frau Z. ruft aus ihrem Zimmer, ich stehe auf und gehe zu ihr. Sie hat Hunger, ich bringe ihr etwas zu essen.
04:30 – Frau Z. ruft wieder, gehe zu ihr, sie hat wieder Hunger, auch Durst.

In der Regel ruft Frau Z. 2-3 Mal in der Nacht. Sie hört den ganzen Tag Fernsehen, sehr laut. Sie will auch oft plaudern. Manchmal lese ich vor. In der letzten Zeit will sie immer essen. Früher hat sie weniger gegessen. Ich koche sehr gesund, viel Gemüse, Salat, Suppe. Früher hat sie nur Cola getrunken, jetzt trinkt sie Wasser. Der Hausarzt kommt 1x im Monat, er ist sehr nett. Ich bin i.d.R. den ganzen Tag zu Hause. Nur für den Einkauf gehe ich 1/2 Stunde weg oder für einen 20 minütigen Spaziergang an den See und wieder zurück. Ich bin immer online per Skype, so kann ich zwischendurch mit Freunden oder Verwandten aus Ungarn sprechen oder chatten.

Ein Tag im Leben von Care-Migrantin E., aus Ungarn
Name der Redaktion bekannt

Care-Migrantin E. betreut Frau T., sie ist demenzerkrankt. Ihr Mann, Herr T., lebt auch im selben Haushalt.

06:15 – Ich stehe auf.
06:30 – Ich gehe runter zum Ehepaar und ihrem Hund und bereite sein Futter vor. Frau T. gibt dem Hund das Essen.
07:00 – Wir trinken Kaffee zusammen, Frau T. isst immer ein Joghurt. Dann verlässt Herr T. das Haus und geht zur Arbeit. Frau T. und ich besprechen zusammen, was wir heute kochen.
08:00 – Wir putzen gemeinsam die Zähne und machen uns parat für den Einkauf mit dem Hund (dauert 1 Stunde).
09:00 – Wir essen Znüni und besprechen, was wir heute machen. Frau T. fragt öfters, was wir heute machen wollen, weil sie vergisst, was wir bereits besprochen haben.
09:30 – Wir putzen zusammen. Ich sauge Staub, Frau T. hat den Boden feucht aufgenommen. Heute klappts ganz gut, was nicht selbstverständlich ist.
10:30 – Wir fangen an zusammen zu kochen. Frau T. braucht Instruktionen. Ich zeige Frau T. wie sie Gemüse schneiden kann und sie macht es nach. Wir kochen immer zusammen. Damit aktiviere ich sie, ich stelle immer Fragen: Was für ein Gemüse kochen wir? Was braucht es noch?
12:00 – Herr T. kommt nach Hause und wir essen zusammen. Frau T. und ich waschen danach ab und räumen auf. Wir lesen Zeitung und reden ein bisschen.
13:00 – Jetzt machen wir eine Mittagspause. Wir sind in der Stube. Frau Z. schläft auf dem Sofa und ich lese oder schlafe auch ein bisschen.
14:30 – Wir gehen mit dem Hund spazieren, ca. 1-1.5 Stunden
16:00 – Wir essen Zvieri.
16:30 – Wir machen zusammen den Haushalt: das Bett frisch anziehen, Aufräumen, wir spielen auch mit dem Hund und bürsten ihn zusammen, manchmal spielen wir auch Puzzle oder malen Mandala.
17:45 – Ich mache wieder das Essen für den Hund parat, Frau T. gibt ihm das Essen. Dann bereiten wir das Abendessen vor.
18:15 – Herr T. kommt nach Hause, wir essen gemeinsam das Abendmahl, danach hilft mir Frau T. mit dem Abräumen.
19:00 – Fertig abgewascht.
19:00 – Wir schauen zusammen fern. Frau T. kommentiert immer, was im Fernsehen läuft, ich verstehe nicht, was da läuft.
20:00 – Ich gehe in mein Zimmer. Jetzt habe ich Zeit für meine Beziehungen, die ich per Skype pflege.

Der Tag verläuft fast immer gleich, ein Rhythmus für Demenzerkrankte ist wichtig, er gibt Sicherheit. Wir machen immer alles gemeinsam. Deshalb brauche ich für den Haushalt und das Kochen mehr Zeit, denn ich muss immer alles erklären. Wir sprechen sehr viel.

Care-Ethik

CareInfo geht der Frage nach, welche ethischen Überlegungen sich stellen in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Betreuungsdienstleistungen. Walter Lüssi von der Fachstelle Geschlechter und Generation der reformierten Kirche des Kantons Zürich denkt über Machtverhältnisse und ethische Aspekte der 24h-Betreuung durch Care-Migrantinnen nach.

 

 


Walter Lüssi
Fachstelle Geschlechter & Generationen
der reformierten Kirche des Kantons Zürich
Schwerpunkte: Alter(n), Generationenfragen, Behinderung


Auch im fragilen Alter zuhause dank Care-Migration?

Menschen im fragilen Alter und mit Pflegebedarf werden heute mehrheitlich zuhause betreut. Der Trend, selbst bei angezeigter 24-Stunden-Rundum-Betreuung der Vertrautheit der eigenen vier Wände gegenüber dem Heimeintritt den Vorzug zu geben, wird sich weiter fortsetzen. Dies wahrscheinlich auch dann, wenn im künftigen Heimalltag mehr individueller Gestaltungsraum geschaffen wird. Bei Pflegebedürftigen und Angehörigen verbindet sich mit dem Verbleib im eigenen Haushalt die Vorstellung von mehr Individualität, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Im Dilemma zwischen Pflegeüberforderung der Angehörigen und Heimeintritt samt drohenden Pflegeheimkosten fällt die Wahl immer öfter auf das möglichst kostengünstige Engagement einer Person aus dem Ausland. Die Care-Migrantin ergänzt dann die Spitex-Dienstleistungen. Sie entlastet aber vor allem die Angehörigen, indem sie eine stabile Versorgung zu garantieren scheint. Es wird von der Care-Migrantin erwartet, dass sie Sicherheit bietet. Individuelle, persönliche und verlässliche Betreuung soll die vordem vielleicht durch Überforderung oder gar durch Übergriffe belastete Situation beruhigen und qualitativ verbessern. Aus unterschiedlichen Gründen nicht in genügendem Mass gewährleistete Präsenz der nächsten Angehörigen und wohl auch manch weitere enttäuschte Erwartung sollen durch „fremde Nähe“ kompensiert, zumindest Alleinsein und Isolation verhindert werden.

Wenn Menschen aus Osteuropa oder aus anderen Ländern bereit sind, sich in den Dienst von Menschen im hohen Alter bei uns zu stellen, ist dagegen zunächst nichts einzuwenden. Betreuung und Pflege im fragilen Alter und auch in der letzten Lebensphase sind längst zu Angeboten in einem kompetitiven Markt geworden, für den sich viele Akteure interessieren und der sich durch einen zunehmenden Mangel an geeigneten Arbeitskräften auszeichnet. Keine Frage, dass praktisch über alle ideologischen Grenzen hinweg, die befristete Einwanderung pflegender Frauen aus dem näheren oder gar ferneren Ausland zwar nicht in Massen aber doch in reichlichen, eben den für uns nötigen Scharen begrüsst wird. Und da sich bei der 24-Stunden-Betreuung zuhause anders als bei der stationären und hochinstitutionalisierten Pflege noch grosse Defizite bezüglich der Arbeits- und Anstellungsbedingungen zeigen, ist der Markt auch weitgehend unkontrolliert offen für Sans-Papiers einerseits und andererseits für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse beziehungsweise für vielfältigen Missbrauch im Rahmen der Abhängigkeit von der Arbeitgeber-Familie.

Ethische Fragen im Zusammenhang mit transnationalen Sorgearrangements in Privathaushalten sind in Diskussion. Die Fragen kreisen vornehmlich um die Fairness und soziale Absicherung bei der Regelung der Lebens- und Arbeitssituation von Care-Migrantinnen sowie um die Qualität der im Zusammenspiel mit anderen Betreuungs- und Pflegediensten erbrachten Leistungen. Einmal mehr wird deutlich: Wir haben Arbeitskräfte gerufen, und siehe, es kamen Menschen! Und von diesen Menschen erwarten wir Arbeit im Rahmen eines privaten Haushalts, Pflege und Betreuung verbunden mit einem hohen Mass an emotionaler Zuwendung. Zu fragen ist jedoch auch, wie Menschen im hohen Alter, wenn sie auf Betreuung und Pflege angewiesenen sind, ihre Abhängigkeit von einer Care-Migrantin im eigenen Haushalt wirklich erleben. Wie viel an Sicherheit erfahren sie selber? Wie wohltuend oder wie einengend ist die für die Angehörigen entlastende und beruhigende 24-Stunden-Betreuung für sie als Direktbetroffene? Wie gut bekommt ihnen bei aller Zuwendung durch die Care-Migrantin die «fremde Nähe», die meist auch durch kulturelle Distanz und mehr oder weniger grosse Kommunikationsprobleme gekennzeichnet ist?

Die sogenannte Care-Ethik, eine Ethik der Achtsamkeit und Sorge, befasst sich mit asymmetrischen, das heisst durch Machtungleichgewichte und Abhängigkeiten gekennzeichnete Beziehungen. Sie ist besonders dann von Bedeutung, wenn Menschen in erhöhtem Masse abhängig von Hilfe sind oder nur eingeschränkt für ihre eigenen Belange eintreten können und Entscheidungen durch Dritte getroffen werden müssen. Bei der Betreuung zuhause durch Care-Migrantinnen ist die Situation insofern zusätzlich komplex, als die asymmetrische Beziehung zwischen Care-Migrantin und betreuter Person überlagert wird von der ebenfalls asymmetrischen Beziehung zwischen den Angehörigen der betreuten Person, das heisst der Auftraggeber-Familie, und der Care-Migrantin. Diese doppelte, aus unterschiedlicher Perspektive gegebene ungleiche Machtverteilung, so fordert die Care-Ethik, gilt es zunächst anzuerkennen. Aus ethischer Sicht ergibt sich daraus weiter der Bedarf, die konkrete Care-Situation zuhause sporadisch zu evaluieren, alle an der Care-Arbeit Beteiligten und in angemessener Form auch die auf Betreuung und Pflege angewiesene Person einzubeziehen.

Grundsätzlich braucht es gegenseitig den elementaren Respekt vor der Person. Wo dies nicht gegeben ist, hat dies bei allem weiteren Bemühen negative Auswirkungen auf das intime Miteinander, das für die Care-Migrantin manchmal die Form eines Familienanschlusses auf Zeit annimmt. Zum Gegenstand des evaluierenden Gesprächs gehört der Bedarf des betreuten alten Menschen, der oft auch körperliche Zuwendung einschliesst, und wie von den Beteiligten auf diesen Bedarf tatsächlich eingegangen wird. Zu beachten ist dabei in besonderem Mass die „Antwort“ der Person, für die gesorgt wird. Wie erlebt sie selber das Eingehen auf ihre Individualität und im Rahmen des Arrangements das Mass an Selbstbestimmung und Lebensqualität? Sorge für den anderen Menschen bedeutet, das eigene Tun am Handeln oder Verhalten des anderen Menschen zu überprüfen und sich seiner Kritik zu öffnen. Verantwortliches Tun setzt also nebst aller Bereitschaft, Erfahrung und spezifischer Kompetenzen die Fähigkeit voraus, genau hinzusehen und hinzuhören. Das muss sowohl von der Care-Migrantin als auch von der Arbeitgeber-Familie erwartet werden. Dies bedeutet allerdings für niemanden, sich uneingeschränkt zur Befehlsempfängerin machen zu lassen. Gute Absprachen werden darauf abzielen, dass niemand eigene Grenzen übergehen, sich selbst verleugnen und sich in einem negativen Sinn verausgaben muss. Kaum jemand wird bestreiten, dass eine gute Selbstsorge Basis einer gelingenden Sorge für andere ist. Dem ist zum Wohle des auf Betreuung und Pflege angewiesenen alten Menschen gerade auch bei der Definition der Rahmenbedingungen für die Care-Migrantin Beachtung zu schenken.

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NAV Hauswirtschaft um 3 Jahre verlängert – 3 Statements

Der Bundesrat hat entschieden, den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um 3 Jahre zu verlängern. Seit 1. Januar 2014 gelten auch angepasste Mindestlöhne. CareInfo greift das Thema auf und fragt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Gewerkschaft Unia und Caritas Schweiz um eine Stellungnahme.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Im Jahre 2010 wurde der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte (NAV Hauswirtschaft) erlassen, um ausländische Arbeitskräfte aus Ländern mit vergleichsweise tiefen Löhnen vor der Gefahr zu schützen, dass sie zu missbräuchlichen Löhnen in der Schweiz arbeiten. Die Zuwanderung von Personen mit einem hauswirtschaftlichen Profil insbesondere aus den EU-8-Staaten sowie Rumänien und Bulgarien in die Schweiz ist nach wie vor hoch. Die Nachfrage nach Betreuung und Hilfe in privaten Haushalten hält ebenfalls an und dürfte angesichts der demographischen Entwicklung zunehmen. Ohne einen Mindestlohn im NAV Hauswirtschaft würde sich der Druck auf die Löhne in dieser Branche erhöhen. Durch verbindliche Mindestlöhne sollen missbräuchliche Lohnunterbietungen in der privaten Hauswirtschaft weiterhin verhindert werden. Der Bundesrat hat deshalb am 13. November 2013 den NAV Hauswirtschaft um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert und gleichzeitig die Mindestlöhne der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.

Ursula Scherrer, stv. Leiterin des Ressorts Arbeitsmarktaufsicht, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

UNIA

Der NAV Hauswirtschaft bietet den dringend notwendigen Mindestschutz gegen Lohndumping in der boomenden Betreuungsbranche. Dieser Schutz ist besonders wichtig im Arbeitsort Privathaushalt, der den Blicken der Öffentlichkeit weitgehend entzogen ist und in dem viele Care-Migrantinnen in prekären Situationen arbeiten. Neben einer Erhöhung der Mindestlöhne sowie der Anerkennung der Berufserfahrung, setzt sich die Gewerkschaft insbesondere für geregelte Arbeitszeiten in der Branche ein.

Christine Michel, Branchenverantwortliche Hauswirtschaft und private Betreuung, Gewerkschaft Unia

CARITAS Schweiz

Caritas hat mit ihrem Projekt „In guten Händen“ ein Modellvorhaben lanciert: ausgebildete Sozialarbeiterinnen aus Rumänien betreuen ältere Menschen in der Schweiz, und dies unter fairen Bedingungen. Die Entscheidung des Bundesrats, den NAV Hauswirtschaft um drei Jahre zu verlängern ist dringend notwendig. Die Nachfrage in der Schweiz nach Migrantinnen für die Betreuung älterer Menschen ist sehr gross. Dies machen sich noch zu viele Vermittlungsagenturen zunutze, die nicht einmal Mindestbedingungen einhalten. Allerdings reicht das Bestehen eines NAVs allein nicht, es muss auch viel strenger kontrolliert werden.

Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen Caritas Schweiz

Eine etwas andere Weihnachtsgeschichte

Care-Migrantin Krisztina Helfrich erzählt uns eine etwas andere Weihnachtsgeschichte: «Wie in einem Labyrinth». In diesem Sinn schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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Krisztina Helfrich
Care-Migrantin


WIE IN EINEM LABYRINTH

«…Mein Herr Gott wozu mal sehen wohin unser gemeinsamer Weg führt!»
(János Arany)

Kata stand am Bahnhof etwas ratlos neben ihrem stattlichen Koffer. Zuhause noch hatte sie die Anfahrt gründlich studiert. Doch sie musste ein Taxi nehmen. Obwohl sie sich in der Stadt ziemlich gut auskannte, war sie noch nie zuvor in jenem Stadtteil, wo sie nun hin musste. Etwas verunsichert verliess sie die Bahnhofshalle. Sie sagte die Adresse einem Taxifahrer, er nickte mit dem Kopf und sie fuhren los.

Während der Fahrt jagten ihr die Gedanken durch den Kopf. Sie dachte an all das, was ihr in der letzten Zeit passierte. Obwohl ihr klar war, dass sie ihr Leben selbst in diese Richtung navigiert hatte, liessen ihre Selbstzweifel sie nicht in Ruhe. Sie war den Tränen nahe als sie aus dem Fenster in die Leere schaute. Selbst in eine bekannte und geliebte Stadt kann das Ankommen anders sein, also ob man in die Ferien reist.

Ihre kleine heile Welt, in welcher sie sich mal so sicher gefühlt hatte, ist kürzlich vollkommen aus den Fugen geraten. Für das dereinst verwöhnte Kind, für die Ehefrau, für die geschätzte Kollegin war es ein kurzer Weg vom grossen Wohlstand zur argen Not.

Dank ihrer Selbstachtung, oder vielleicht bestraft davon, konnte sie weder Geld noch Stellenangebote aus ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis annehmen. Eine Rückkehr in ihren einstigen Beruf konnte sie auch vergessen, denn die Zeiten haben sich verändert und ihr Spezialgebiet gibt es gar nicht mehr.

Sie nahm all ihren Mut zusammen, und ging in die grosse Welt hinaus, suchte sich eine Stelle als 24-Stunden-Betreuerin in der Alterspflege im Ausland. Abgesehen davon, dass sie mit dieser Entscheidung ihren Lebensunterhalt zu sichern versucht, hatte sie zwei weitere Beweggründe: Distanz zum immer chaotischer werdenden Zustand zuhause gewinnen und so ihre Seele heilen und zugleich neben der Arbeit wieder recherchieren, um ihre angefangenen Texte fertig schreiben zu können.

Das Taxi hielt an vor einem beschaulichen Reihenhaus. Kata stieg aus, etwas verunsichert klingelte sie an der Tür. Sie kannte niemanden, weder die andere Betreuerin, mit der sie die Stelle teilen wird, noch die Familie der Oma, die sie betreuen sollte. Die alte Dame schlief bereits als sie ankam. Aber ihre Tochter ist noch kurz vorbeigekommen, um sich kennen zu lernen. Die ersten kurzen Eindrücke waren zum Glück gar nicht negativ. Charmant und auf eine gutmütige Art führte die Stellenpartnerin sie in alles ein, was in einem halben Tag gezeigt werden konnte. Sogar der Kühlschrank war voll, damit sie ihren ersten Tag nicht mit einkaufen verbringen muss. Dann verabschiedete sie sich.

Kata, die eine solche Arbeit noch nie zuvor gemacht hatte, stand da in der fremden Wohnung neben einem alten, hilflosen Menschen. Dieser schaute sie unbeteiligt an, der Kopf hing, auf dem Gesicht zeigte sich weder geistige noch emotionale Präsenz. „Ich bin doch stark, bisher habe ich immer alles alleine lösen können“ – sagte sie sich. Aber sie war ratlos und fühlte sich sehr alleine. Als sie die alte Frau anschaute, dachte sie: „hier werde ich auch einiges lösen müssen“, und ging die Treppe rauf, um ihren Koffer auszupacken.

Sie stand in ihrem Zimmer, blickte herum und brach in Tränen aus. Plötzlich fühlte sie zutiefst, wie weit sie war von der Familie, den Freunden, ihrem Zuhause, weit von allem was bekannt und geliebt war – mutterseelenallein und nur auf sich gestellt. Jetzt fiel es ihr ganz schwer, die Treppen wieder runter zu gehen. Aber es war Zeit für Kaffee, und so sammelte sie ihre ganzen Kräfte, um sich runter zu bewegen. Sie trat in das Zimmer ein, wo Franziska in einem riesigen Ohrensessel fernsah, oder eher den Blick in Richtung Fernseher richtete.

Fragen kreisen in ihrem Kopf, doch es war niemand da, um sie zu beantworten. Was nimmt die schwer Demenzkranke aus dieser Welt wahr, wie werden sie beide wohl miteinander auskommen? Beide waren in einer scheinbar ausweglosen Situation, aber wenigstens gab es keine Sprachbarriere, denn Kata sprach gut Deutsch. Die Dame hingegen ächzte und stöhnte nur.

Kata holte Luft, und lächelte sie an:
„Franziska Brodmann, nun sind wir beide füreinander da, lassen wir uns doch besprechen: wie machen wir weiter?“ Und siehe da, die alte Frau lächelte zurück. Kata machte Kaffee, holte Guetzli, dann hielt sie erschrocken inne für einen Moment: Sie hatte keine Ahnung wie sie Frau Brodmann aus dem gigantischen Sessel heben sollte. „Kaffeestündchen, bitte kommen Sie,“ – sagte sie unsicher. Als Frau Brodmann Kaffee hörte, huschte ein Lächeln über ihr Gesicht, dann schaute sie Kata flehend an:
„Ich weiss nicht, wie..“, und tatsächlich, beide hatten keine Ahnung, was zu tun war. Rhythmisch rollten die Worte in Katas Kopf, das muss ich lösen können, das muss ich irgendwie lösen können. Dann hatte sie eine Idee. Sie packte an, beugte sich über die alte Frau, nahm ihre Hände, schlug sie um ihren Hals und, als ob sie nie etwas anderes gemacht hätte, fing sie an, sie zu führen:
„Hau-ruck, hau-ruck, wir stehen auf!“
„Ich kann nicht“, kam die Antwort.
„Franzi, bitte sehr, wenn wir etwas ganz fest wollen, dann gelingt es auch. Und jetzt wollen wir ganz fest, sie halten sich ganz fest an mich und ich helfe Ihnen. Hau-ruck!“
Das Manöver gelang schliesslich. Kata hatte den Rollstuhl parat gestellt. Nur, wie sie sich umdrehen sollten, wusste sie nicht. Sie las Entschlossenheit aus dem Gesicht der alten Frau. Plötzlich hatte sie eine weitere Idee:
„Tanzen Sie gerne, Franziska?“
„Sehr gerne!“
„Was ist denn Ihr Lieblingstanz?“
„Nun… der Tango!“
„Der Tango? Herrlich!“ rief Kata. „Der ist in der Tat einer der grossartigsten Tänze! Darf ich um den nächsten Tanz bitten?“ da lachten sie beide. Franzi streckte sich so gut sie es konnte und reichte ihr ihre Hand.
„In Ordnung“ meinte Kata, „drehen wir uns nach rechts, eins-zwei, eins-zwei“, und schon waren sie beim Rollstuhl. Jetzt war es ein Leichtes, sie in den Stuhl zu setzen.
„Hurra! Hurra! Es ist doch gelungen! Wenn wir es ganz fest wollen, wird uns Alles gelingen!“ Rief Kata, genau wie zuhause bei ihren Enkeln. Mit diesem Freuderuf wollte sie nicht nur die alte Dame beruhigen, sondern auch ein wenig sich selbst…

Die Tage vergingen schnell und Franziska öffnete sich Kata gegenüber jeden Tag ein bisschen mehr. Ihre Antworte auf Katas Fragen wurden lebhafter, es entstanden sogar kleine Dialoge zwischen ihnen. Wenn sie angelächelt wurde, lächelte sie gerne zurück. Mittlerweile hatten sie richtig Spass miteinander. Eines Tages streckte sie eine Hand in Richtung Katas Hände: Ein erstes Zeichen einer aussergewöhnlichen Freundschaft.

Kata selbst fühlte sich immer sicherer in ihrem neuen Job und mochte Franzi immer mehr. Eine gut funktionierende, feste Tagesordnung entstand allmählich, die Arbeit lief tadellos. Mut verliess Kata dennoch hin und wieder. Sie vermisste ihre Familie, den Freundeskreis, die angeregten Gespräche daheim, die kleinen alltäglichen Freuden. Nur beim Lesen konnte sie sich ein wenig entspannen und Kontakte zur Aussenwelt bestanden einzig durch das Internet. Ans Schreiben dachte sie gar nicht mehr.

Eines Tages war sie oben in ihrem Zimmer, aufgelöst in Tränen, als Franziska sie vom Erdgeschoss aus rief. Sie versuchte sich rasch zu sammeln. Erfahrungsgemäss wirkte es auf die Dame beruhigend, wenn sie ihr fröhlich und ausgeglichen entgegentrat. Zurechtgemacht ging hinunter, um ihr aus einem Buch vorzulesen. Franziska lehnte sich näher zu ihr und schaute ihr direkt in die Augen. Sie lauschte die Worte und sie neigte sich, wie es Kinder manchmal tun, die Augen voller Neugier, immer näher zu Kata.
„Sie haben geweint!“ rief sie. „Ich merke doch genau, dass Sie geweint haben!“ Selbst das Siezen oder Duzen war bei ihr zufällig.
„Stimmt doch gar nicht. Ich hatte mir bloss die Nase geputzt, darum ist sie rot geworden“ antwortete Kata. Sie glaubte schon, Franzi damit zufrieden gestellt zu haben, als die alte Frau ihr die Hand nahm und sie zärtlich an ihre Wange führte:
„Sie sollten nicht weinen, ich habe Sie doch lieb!“
Kata brach darauf erneut in Tränen aus. Sie erkannte, dass Emotionen trotz dem geistigen Zerfall nicht verloren gehen. Wie feinfühlig doch diese hilflose alte Frau war! Sie stand auf und umarmte Franzi. Längst vergessene Erinnerungen an ihre innig geliebte, vor langer Zeit verstorbene Grossmutter wurden geweckt. Ihr wurde plötzlich warm ums Herz.

Kata fand heraus, dass Franziska in der Lage war, an ihren „guten“ Tagen durchaus anspruchsvolle Dinge zu unternehmen. Man konnte ihr vorlesen, Fragen stellen, tiefe Gespräche führen, gemeinsam Musik hören oder alte Lieder singen. Man hätte es gar nicht vermutet, wie viel mit ihr noch möglich war.

Mit der Zeit schloss Kata Franzi in ihren Tagesablauf immer mehr mit ein. Sie schob den Rollstuhl in die Küche während sie das Essen zubereitete und sprach andauernd zu ihr. Sie fragte sie nach ihrer Meinung, als ob sie selbst keine Ahnung hätte, welche Zutaten noch fehlen. Mitunter gab Franzi bereitwillig Antwort und war sichtlich froh darüber.

Manchmal aber entgegnete sie kurz und knapp, dass sie es nicht mehr wisse, dass es nicht mehr gehen würde. Dann setzte Kata ihre Strategie ein, die sich schon bei Kindern so gut bewährt hatte, und sprach ihr Mut zu: wenn man es ganz fest wolle und gemeinsam anpacke, würde doch alles gelingen… dann, siehe da…! Über den Erfolg freuten sie sich dann beide ungemein. Die Vertrautheit zwischen ihnen wuchs. Die Drehbewegung mit dem Tango wurde zum alltäglichen Spiel. Wenn ihnen etwas gelang, drückte die alte Frau sich an sie, Stirn-an-Stirn, nahm ihre Hand und streichelte sie. Unzählige Male wiederholte sie, „Es ist ein Geschenk für mich, dass du da bist, dass ich auf dich traf!“.
Kata schrieb die zum Teil sehr rührenden Sätze, die in unerwarteten Momenten entstanden, in ein Heft nieder.
„Ich hab’ dich lieb“, sagte ihr Franziska.
„Ich habe Sie auch sehr lieb, Franzi, wissen Sie das?“
„Wissen tue ich das nicht, aber spüren schon“, kam die überraschende Antwort. Sie umarmten sich. Franziska sass immer weniger regungslos in ihrem Sessel, sie wurde lebhafter und sprach viel.

Natürlich war die Lage nicht immer so idyllisch. Der Zustand der alten Frau verändert sich stetig, und Kata musste viel improvisieren, um gewisse Situationen bewältigen zu können. Trotzdem brachte jeder Tag einige wunderbare Erfahrungen, bei denen es ihnen warm ums Herz wurde.

Eines Morgens wachte Kata mit schlechter Laune auf. Sie unterliess die gewohnten neckischen Spielereien beim morgendlichen Ankleiden. Sie erledigte nur ihre Arbeit, schweigend.
„Sie sind schlecht gelaunt“, konstatierte Franzi, keine Widerrede zulassend.
„Bin ich gar nicht, Franzi.“
„Doch, das merke ich doch! Seien Sie bitte nicht böse mit mir, schimpfen Sie nicht mit mir.“
Mein Gott! dachte Kata, die Arme meint wohl, dass ich mich über sie ärgere. Sie nahm Platz an ihrer Seite, und nahm sie an der Hand.
„Franzi, habe ich jemals mit ihnen geschimpft?“
„Niemals“, erwiderte Franziska etwas beschämt, jedoch mit forschenden Augen.
„Genau, niemals. Und auch jetzt bin ich mit Ihnen nicht böse. Warum sollte ich es auch sein?“ Sie hielt inne. „Sie haben Recht, ich bin nicht gut gelaunt, aber es ist nicht Ihre Schuld.“
„Sicher, dass Sie nicht mit mir böse sind?“
„Ganz bestimmt nicht, Franzi“, sagte sie beruhigend. Und prompt holte sie den Handspiegel hervor, um ihr zu zeigen, wie schick die alte Dame heute wieder aussah… Das Lächeln auf ihrem Gesicht versicherte ihr, dass es gelang, sie zu beruhigen.

Es war ein wunderbarer Sommertag, sie sassen beim Frühstück im Garten. Kata holte das Skizzenbuch hervor, das sie am Vortag gekauft und worüber sich Franziska riesig gefreut hatte. Sie nahm sich vor, dass sie gemeinsam schreiben würden. Dass Franziska noch zu lesen vermochte und es auch verstand, hat Kata bemerkt, indem sie vorgab, ihre Augen seien plötzlich zu müde geworden. Sie bat dann Franziska, das Buch weiter zu lesen. Das Abwechseln beim Vorlesen wurde so in ihre Tagesroutine integriert.

Nun startete Kata den Versuch mit dem Schreiben. Sie hatte geplant, zunächst persönliche Fragen zu stellen, die sie anschliessend erweitern wollte um die Familie. Zunächst kam Franziskas Name auf das Blatt, dann denjenigen ihrer Tochter, des Schwiegersohns, der Enkel und der Grossenkel. Zum Schluss schrieb sie Katas Name nieder. Sie sprach ihren Namen das erste Mal laut aus, und schrieb ihn auch auf das Papier. Dies war eine enorme Errungenschaft, denn in jener Phase, in der sich Franziska befand, können sich Alzheimerpatienten praktisch nichts Neues mehr merken.

Geleitet von einem plötzlichen Einfall, bat Kata sie, doch auch irgend etwas zu zeichnen.
„Ich kann nicht zeichnen“, kam umgehend die Antwort. „Was könnte ich überhaupt zeichnen?“
„Nun, zeichnen Sie die schönsten Sachen des Lebens“ schlug Kata vor. „Was wären denn die schönsten Sachen laut Ihnen, Franziska?“ Die unsichere Hand fuhr über das Papier, sie zeichnete mit dem Stift eine Sonne – die lächelte –, dann Wolken, den Mond und eine grosse Blume. So einfach ist das, nicht wahr… die schönsten Dinge auf der Welt sind diese: die Familie und die Natur.

Kata dachte lange darüber nach, wie das Leben so spielt. Es gibt diese Franzi, diese zauberhafte Persönlichkeit, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche sie alles binnen Minuten vergessen lässt. Selbst ihre alten Erinnerungen hervorzuholen ist für sie schwierig. Ihr Humor vermag es trotzdem, durch den Nebel des geistigen Zerfalls durchzuschimmern. Diese Person mit dem geistigen Niveau eines drei- bis vierjährigen Kindes versteht möglicherweise viel mehr von dieser Welt als wir selber, bloss auf eine andere Weise. Die unschuldige, reine Welt der Kindheit kehrt wieder zurück. Obwohl der Verstand sich stets zurückentwickelt, manchmal bis zur kompletten Auflösung des Ichs, kommen ihre Emotionen merkwürdigerweise immer noch ungehindert aus dem Unterbewusstsein. Demenzkranke mit Alzheimer haben weder den Verstand verloren, noch sind sie völlig in ihrer Hilflosigkeit ausgeliefert. Nur die Speichereinheiten ihrer Computer schalten unaufhaltsam ab, was ihnen verunmöglicht, adäquat ihre Umgebung zu deuten und darauf reagieren zu können. Essentiell für sie sind die Sicherheit, die Ordnung, die Regelmässigkeit, die Routine, und vor Allem das Lächeln. Wenn sie dies bekommen, fühlen sie sich wohl – doch ehrlich gesagt, geht es uns auch nicht anders. So entsteht um sie herum ein persönliches Labyrinth, ein geschlossenes, inneres Universum, welches fasziniert, gerade weil es frei von Kompromissen ist, weil es ehrlich, offen, abgeklärt ist, bar jeglicher Gekünsteltheit.

Care-Migrantin und Stadtpräsidentin lancieren die Diskussion

CareInfo bietet eine vielfältige und mehrstimmige Diskussionsplattform. Sie greift regelmässig aktuelle Fragen in der öffentlichen Diskussion auf und gibt Antworten mit Textbeiträgen von ausgewählten Fachleuten sowie direkt Betroffenen.

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Corine Mauch
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Stadtpräsidentin der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich ist eine junge Stadt: mehr als die Hälfte aller Personen sind jünger als 40 Jahre alt. In der Stadt Zürich leben aber auch über 60’000 Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben. Für diese stellt sich die zentrale Frage, wie sie ihren dritten Lebensabschnitt gestalten möchten. Manchmal wird diese Entscheidung wortwörtlich über Nacht sehr dringlich, wenn aufgrund einer gesundheitlichen Veränderung oder eines Unfalls, das Bewältigen des Alltags ohne Unterstützung nicht mehr möglich ist.

Die Stadt Zürich unterstützt betagte Personen, Angehörige und Bezugspersonen bei der Entscheidungsfindung in solchen schwierigen Situationen, beispielsweise mit der städtischen Beratungsstelle «Wohnen im Alter». Häufig führt der Weg über die öffentliche Spitex, karitative Angebote oder über den Eintritt in ein städtisches Alters- oder Pflegeheim. Immer mehr betagte Menschen äussern jedoch das Bedürfnis, möglichst lange zu Hause leben zu können: in den eigenen vier Wänden, mit den eigenen Gerüchen, den gewohnten Abläufen, der bekannten Nachbarschaft und der − wenn allenfalls auch beschränkten − Autonomie, die ein Leben im eigenen Zuhause ermöglicht. Für Angehörige, die bereits durch Berufstätigkeit und Familienarbeit stark ausgelastet sind, kann eine zusätzliche Betreuungssituation schnell zu einer schweren Belastung führen. Trotzdem besteht der Wunsch, den Bedürfnissen beispielsweise der Eltern gerecht zu werden – eine klassische Dilemma-Situation.

Eine relativ neue Entwicklung ist die Beschäftigung von Migrantinnen, die aus den umliegenden EU-Ländern in die Schweiz reisen, um betagte Personen zu Hause zu betreuen. Ein möglicher Ausweg für Angehörige aus ihrer nachvollziehbaren Dilemma-Situation? Ja, zumindest auf den ersten Blick: Die Eltern oder ein Elternteil können zu Hause bleiben, eine Eins-zu-eins-Betreuung wird möglich und somit auch das Anleiten nur einer Betreuungsperson, die erst noch rund um die Uhr vor Ort ist. Das Angebot an Betreuerinnen und Agenturen, die diese vermitteln, ist gross − auch in Zürich, wie die städtische Fachstelle für Gleichstellung nachweisen konnte.

Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die häufig wenig geregelten Arbeitsbedingungen, die Überbelastung der Care-Migrantinnen durch die Rund-um-die-Uhr-Präsenz und das daraus resultierende Risiko für die betreuten Personen. Die Care-Migrantinnen übernehmen eine zentrale und äusserst anspruchsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft, geht es hier doch um die Lebensqualität unserer Väter, Mütter, Schwestern, Brüder, Onkel und Tanten. Zusätzlich verlangt die Betreuung der älteren Generation eine starke Flexibilität, hohe Professionalität und physische sowie psychische Belastbarkeit. Nicht immer erfahren die Care-Migrantinnen die Wertschätzung, die sie erhalten sollten.

Im Gleichstellungsplan der Stadt Zürich wurden Massnahmen ergriffen, um diesen neu entstehenden Arbeitsmarkt genauer zu betrachten und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen anzustossen. Es freut mich sehr, dass nun mit der neuen Treffpunkt- und Informationsplattform CareInfo die Stadt Zürich noch einen Schritt weiter geht, um über das Thema Care-Migration zu informieren und den Care-Migrantinnen in Form von einer Informations- und Austauschplattform Unterstützung zu bieten.

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Ildikó Taba,
Care-Migrantin

Ich hatte schon immer eine besondere Beziehung zu älteren Menschen. Als Kind war ich oft bei meinen Grosseltern. Von ihnen bekam ich nicht nur viel Liebe. Auch ihre Weisheiten und Ratschläge begleiten mich auf meinem Lebensweg. Geschenke, die ich gerne annahm, baut doch die Jugend stets auf den Werten und dem Erreichten der älteren Generationen auf. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, ihnen etwas zurück zu geben, sie an ihrem Lebensabend zu unterstützen. Dann für sie da zu sein, wenn ihre Kräfte schwinden, wenn sie alleine sind mit ihren Erinnerungen, weil ihr Partner bereits verstorben ist. Ich weiss aber auch, dass es in unserer schnelllebigen Gesellschaft für Angehörige schwierig geworden ist, Eltern oder Grosseltern so intensiv zu betreuen, wie sie es bräuchten. Heute leben die verschiedenen Generationen nicht mehr unter einem Dach und die Jüngeren sind oft vom Beruf und den eigenen Kindern in Anspruch genommen. Es fehlt die Zeit, sich zu kümmern. Diese Lücke fülle ich aus.

Seit zehn Jahren betreue ich in der Schweiz Demenzkranke in ihrem eigenen Zuhause, bin rund um die Uhr für sie da. Meine wichtigste Aufgabe ist es, ihre Lebensqualität zu erhalten, oder wenn möglich zu verbessern. Damit ich einen Patienten und seine Angehörigen optimal unterstützen kann, ist es mir wichtig, das soziale Umfeld der Leute kennen zu lernen. Der Betreute und seine Angehörigen müssen wissen, dass sie immer auf mich zählen können. So intensiv betreut zu werden bedeutet aber auch einen grossen Einschnitt im Leben beider, des Patienten und der Betreuerin. Damit die Betreuung, die Monate oder manchmal sogar Jahre dauert, funktioniert, sind gegenseitige Sympathie, Respekt und vor allem Vertrauen unabdingbar.

Für mich umfasst der Begriff Pflege viel mehr als nur Körperpflege. Es ist mir ein grosses Anliegen, das Wohlbefinden meiner Patienten zu verbessern. Dazu gehört das Schaffen einer harmonischen Atmosphäre. Weil Demenzkranke vertraute Dinge und Routinen zur Orientierung brauchen, achte ich darauf, die Gewonheiten und Traditionen meiner Patienten beizubehalten. Bei der Pflege ist Empathie wichtig, denn viele Patienten können nicht mehr ausdrücken, was sie brauchen oder wollen. Dann muss ich sie ohne Worte verstehen. Neben der Pflege besorge ich auch den Haushalt, so weit es der Zustand des Patienten zulässt. Es kommt auch vor, dass ich ihn oder sie mit Hausarbeiten wie kochen, backen, putzen oder mit Gartenarbeit aktivieren und motivieren kann. Dies trägt meist ebenfalls zum Wohlbefinden der Patienten bei, weil sie sich dann gebraucht fühlen.

Natürlich ist es eine grosse Herausforderung eine neue Patientin oder einen Patienten und ihre Familie kennen zu lernen und mich in diese neue Umgebung zu integrieren. Am Anfang verstehen die Patienten nicht, was ich Fremde in ihrem Haus tue und warum ich morgens in ihrem Schlafzimmer bin, um sie zu wecken. Diese Zeit ist auch schwer für mich, dann fühle ich mich oft einsam und meine Heimat und meine Familie kommen mir noch weiter entfernt vor, als sie es sind. Aber wenn es gelingt, dass eine Patientin oder ein Patient Vertrauen fasst, sich entspannt und wohl fühlt, dann tut das auch mir gut.

Ich war 27 Jahre alt, als ich damit begonnen habe, im Ausland Demenzkranke zu pflegen. Es ist ein erfüllender Beruf, mit dem ich den Betroffenen und ihren Familien viel geben kann, der aber auch mir viel gibt. In den ersten Jahren war es nicht immer einfach für mich jeweils einen Monat am Stück in der Schweiz zu arbeiten, weit weg von Familie und Freunden. Mittlerweile komme ich damit gut klar. Geholfen hat mir, dass ich das Glück hatte immer für liebenswürdige und verständnisvolle Familien zu arbeiten. Sie haben mir alle viel Wärme und Wertschätzung entgegengebracht. Auch finanziell wurde meine Arbeit stets honoriert, was leider nicht selbstverständlich ist. Mit einigen der Familien habe ich noch immer Kontakt. Mir ist klar, dass ich diese Arbeit nicht ewig machen kann, denn mein Leben ist in Ungarn. Ich bin ausgebildete Sozialarbeiterin und hoffe, später zu Hause eine entsprechende Stelle zu finden, in die ich all meine in der Schweiz gemachte Erfahrung einbringen kann.

In Mittel- und Osteuropa ist die Arbeitslosenquote sehr hoch. Deshalb suchen viele Leute Arbeit im Ausland. Allein aus meinem Heimatdorf pflegen 200 Frauen Betagte und Demenzkranke in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zwar sind die meisten von ihnen nicht speziell dafür ausgebildet. Sie haben aber ein Gespür für die Bedürfnisse von Betagten und Kranken, weil die Pflege von Familienangehörigen bei uns Tradition hat. Die Pflegemigration dient allen, den Pflegebedürftigen, ihren Familien und den – meist Frauen – denen die Arbeit eine Perspektive gibt.

Mutterschaftsurlaub (Care-Migrantin)

Nach schweizerischem Recht haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Dafür müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie waren in den neun Monaten vor der Geburt gemäss AHV-Gesetz versichert.
  • Sie waren während dieser neun Monate mindestens fünf Monate lang erwerbstätig oder bezogen ein Taggeld (Krankheit/Arbeitslosigkeit).
  • Sie waren zum Zeitpunkt der Geburt angestellt.

Erfüllen Sie diese drei Bedingungen, haben Sie nach einer Niederkunft Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Achtung! Während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub darf Ihnen nicht gekündet werden. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs treten wieder die geltenden Kündigungsfristen in Kraft.