«Wir stehen ganz unten auf der Liste»: Hausarbeiterinnen in der COVID-19-Pandemie

Migrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten putzen, kochen und pflegen, sind unverzichtbar für das Funktionieren unserer Gesellschaft – und dennoch weitgehend unsichtbar. Die COVID-19-Pandemie hat diese Widersprüche auf dramatische Weise aufgezeigt. Zwischen 2023 und 2026 untersuchte ein Forschungsprojekt die Erfahrungen dieser Frauen zu dieser besonderen Zeit. 


Christina Mittmasser

Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HES-SO Fachhochschule Westschweiz, Fachbereich Soziale Arbeit, in Genf. Sie erforscht das Zusammenspiel von Arbeit, Migration und Genderregimen unter Anwendung feministischer Methoden.

Das Forschungsprojekt «Hausarbeiterinnen und COVID-19» wurde vom Nationalen Forschungsprogramm NFP 80 des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert. Unter der Leitung von Prof. Dr. Myrian Carbajal (HES-SO Freiburg) und Prof. Dr. Milena Chimienti (HES-SO Genf) führte das Team vier kantonale Fallstudien (Bern, Freiburg, Genf, Zürich) durch, einschliesslich 56 Interviews mit Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft, 93 biografisch-narrativer Interviews mit Hausarbeiterinnen und partizipativer Workshops.

Eine Krise, viele Realitäten
Hausarbeiterinnen hatten nicht die eine Erfahrung während der Pandemie, sondern waren mit sehr diversen Realitäten konfrontiert. Viele von ihnen verloren über Nacht ihre Stellen, weil Arbeitgebende kein Ansteckungsrisiko eingehen wollten. So beschreibt zum Beispiel eine Hausarbeiterin aus El Salvador die Pandemie als eine Zeit der Demütigung: «Die Leute haben uns verachtet. Sie sahen uns wie Monster. Es gab keine Arbeit. Ich musste um Arbeit betteln.» Sie hatte keinen geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz und war deshalb wie viele andere Sans Papiers besonders von Arbeitsausfällen betroffen.

Andere Hausarbeiterinnen arbeiteten unter gestiegenen Gesundheitsrisiken weiter. Eine Hausarbeiterin aus Ecuador betont: «Während der Pandemie waren alle im Lockdown, nur ich nicht. Gott sei Dank habe ich mich nicht mit COVID angesteckt. Ich hatte keine Wahl. Ich habe nicht den Luxus, krank zu werden.» Wegen der weitverbreiteten Einführung von Homeoffice teilten viele Hausarbeiterinnen den Wohnraum mit ihren Arbeitgebenden, übernahmen erhöhten Desinfektionsaufwand und verinnerlichten eine starke moralische Verantwortung. Gleichzeitig wurden sie vielerorts als potenzielle Ansteckungsquelle wahrgenommen. Viele Hausarbeiterinnen berichten von verbalen oder körperlichen Übergriffen und neuen Formen der Kontrolle und Stigmatisierung.

Krise als Spiegel
Als die Pandemie ausbrach, profitierten viele Beschäftigte von staatlichen Massnahmen, allen voran die Kurzarbeitsentschädigung. Doch sie galt nur für Angestellte von Unternehmen, während Beschäftigte in Privathaushalten davon Grossteils ausgeschlossen blieben. Dieser Ausschluss spiegelt die strukturelle Unsichtbarkeit von feminisierter und migrantisierter Arbeit wider. Hausarbeiterinnen wurden nicht ausgeschlossen, weil sie von der Krise verschont geblieben wären, sondern weil Putzen und Betreuen in Privathaushalten schlicht nicht gleichwertig anerkannt wird. Eine Hausarbeiterin brachte es auf den Punkt: «Wir stehen ganz unten auf der Liste

Auf lokaler Ebene reagierten Städte wie Genf und Zürich mit Soforthilfen, die auch Personen in informellen Beschäftigungsverhältnissen oder ohne Aufenthaltsstatus zugutekamen. Diese Massnahmen boten kurzfristig wichtige Entlastung, doch zielten nicht auf eine langfristige Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Dazu kam: Viele Frauen nahmen vorhandene Hilfsangebote gar nicht in Anspruch. Zu gross war die Angst, durch das Stellen eines Gesuchs ihren Aufenthalt in der Schweiz zu gefährden.

Anerkennung jenseits von Opfernarrativen
Trotz dieser strukturellen Barrieren blieben Hausarbeiterinnen nicht passiv. Viele Hausarbeiterinnen vernetzen sich und setzen sich für die Anerkennung ihrer Arbeit ein. Sie betonen dabei immer wieder, wie entscheidend es ist, in zukünftige Veränderungen miteinbezogen zu werden. So unterstreicht die Hausarbeiterin Isabel Zubieta, die als Co-Forscherin im Forschungsprojekt tätig war: “Unsere Stimme muss da sein. Es ist schön, dass andere über uns sprechen. Das finde ich gut, aber wir müssen auch (…) Teil von dieser Veränderung sein. Wir sind die Personen, die wissen, was hinter den Kulissen passiert.

Mehr dazu lesen Sie im kürzlich erschienenen Artikel: Carbajal, M., Gauttier, E., Mittmasser, C. & Chimienti, M. (2026). Beyond victimhood: The agency of migrant domestic workers during the COVID-19 pandemic. Work Organisation, Labour & Globalisation, 20(1), 39–58. https://doi.org/10.13169/workorgalaboglob.20.1.0003

Der Personalverleih unterliegt neuen rechtlichen Regeln

Das Bundesgericht entschied 2021, dass Angestellte von Verleihagenturen in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt sind (siehe CareInfo Newsbeitrag vom Februar 2022). An einem vom SECO organisierten Runden Tisch erarbeiteten die Sozialpartner Sonderbestimmungen, welche Anfang 2025 in die Vernehmlassung gingen (siehe CareInfo Newsbeitrag vom März 2025) und am 29. Oktober 2025 vom Bundesrat verabschiedet wurden. Für Personen, die im Rahmen eines Personalverleihs als Betreuende in Privathaushalten arbeiten, gelten also ab 1. Dezember 2025 neue Regeln. Isabelle Wildhaber präsentiert eine erste Auslegeordnung.


Isabelle Wildhaber
Professorin an der Law School der Universität St. Gallen

Ein neues Regularium für den Personalverleih
Die neuen Regeln der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV2) gelten für Betriebe, die dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAVP) unterstehen und beinhalten u.a. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit, klare Regeln zum Bereitschaftsdienst sowie zur Ruhezeit. Zudem müssen Arbeitszeiten und Einsätze dokumentiert und von allen Beteiligten visiert werden. Damit unterliegen die Personalverleihagenturen nun bei der Vertragsgestaltung neben dem Arbeitsvermittlungsgesetz und dessen Verordnung (AVG und AVV), neben dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAVP) und neben dem Arbeitsgesetz (ArG; seit BGE 148 II 203) auch diesen neuen Regelungen für Live-ins im ArGV2. Unter der Schirmherrschaft all dieser Regulierungen sind die Arbeitsverhältnisse der im Personalverleih angestellten Live-ins sehr klar reguliert und streng kontrolliert.

Uneinheitliche rechtliche Situation für Direktanstellungen
Anders ist es regulatorisch bei Live-ins mit Direktanstellung bei der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen. Auf diese kommen der Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft Bund und die entsprechenden kantonalen Normalarbeitsverträge zur Anwendung (siehe kantonale Informationen auf www.careinfo.ch). Diese Uneinheitlichkeit zwischen im Personalverleih angestellten Live-ins und in Privathaushalten direktangestellten Live-ins hätte man vermeiden können, wenn die Vorgaben in der ArGV2 für alle Live-in-Arbeitsverhältnisse in Anwendung gebracht würden. Bei Live-in-Anstellungsbedingungen mit Direktanstellung im Privathaushalt herrscht somit weiterhin ein Puzzleteppich an Anstellungsbedingungen.

Mögliche Auswirkungen
Viele Schweizer Verleihagenturen werden ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Eine Live-in-Betreuung rund um die Uhr via Personalverleih ist nun nur noch über einen Schichtbetrieb möglich. Das bedeutet, dass neue Betreuungsmodelle mehr Personal benötigen und erheblich höhere Kosten verursachen.
Zudem ist es für die Kundschaft (d.h. die zu betreuende Person und ihre Angehörigen) und die Live-ins schwer, sich in der Komplexität der anwendbaren Bestimmungen zurecht zu finden. In der Betreuungspraxis besteht bei der Kundschaft oftmals Unklarheit darüber, welche Arbeitsbedingungen und Regularien für die Live-ins gelten, wie viel des bezahlten monatlichen Dienstleistungspreises als Lohn an die Live-ins geht und wie hoch die Marge ist. Es wäre deshalb gut, wenn Verleihagenturen sowohl die Kundschaft als auch die Live-ins über die geltenden Regularien und Vorgaben verständlich und adressatengerecht informieren würden bzw. informieren müssten.