Mutterschaftsurlaub (Care-Migrantin)

Nach schweizerischem Recht haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Dafür müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie waren in den neun Monaten vor der Geburt gemäss AHV-Gesetz versichert.
  • Sie waren während dieser neun Monate mindestens fünf Monate lang erwerbstätig oder bezogen ein Taggeld (Krankheit/Arbeitslosigkeit).
  • Sie waren zum Zeitpunkt der Geburt angestellt.

Erfüllen Sie diese drei Bedingungen, haben Sie nach einer Niederkunft Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Achtung! Während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub darf Ihnen nicht gekündet werden. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs treten wieder die geltenden Kündigungsfristen in Kraft.