Arbeitszeit und Freizeit (Care-Migrantin)
Das Obligationenrecht und die kantonalen Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft enthalten Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit.
Das Obligationenrecht verlangt,
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu verrechnen.
- Überstunden im entsprechenden Umfang als Freizeit zu kompensieren oder den Stundenlohn für die Überstunden um 25 Prozent zu erhöhen. Um die Überstunden mit Geld entschädigen zu können, braucht es Ihr Einverständnis.
- Ihnen mindestens einen ganzen Tag pro Woche zur freien Verfügung zu geben (ohne Präsenzzeit und Rufbereitschaft).
Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten unterschiedliche Empfehlungen (siehe unten).
Achtung! Sie wohnen und arbeiten im Haushalt der von Ihnen betreuten Person. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Ihre Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie Präsenzzeiten genau geregelt sind. Als Ruhezeit gilt nur, wenn Sie nicht abrufbereit sein müssen und sich vom Arbeitsort entfernen können. Müssen Sie während Ihrer Ruhezeit Hilfe leisten? Dann haben Sie das Recht auf eine Bezahlung dieser Arbeitszeit. Die kantonalen Normalarbeitsverträge machen zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Präsenzzeiten detaillierte Vorgaben (siehe unten). Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind, welche Regelungen gelten.
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit! Erfassen Sie Ihre Arbeitsstunden, Pausen, Präsenzzeiten, Einsätze in der Nacht und Überstunden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt Ihnen dafür ein Formular zur Verfügung.
Aargau
Der Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal des Kantons Aargau macht folgende Vorgaben:
- Eine tägliche Arbeitszeit von maximal 9 Stunden.
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden ohne Präsenzzeit und Pausen. Gemeinsames Essen und vertraglich definierte Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit. Wenn eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird, muss die Hälfte der vereinbarten Präsenzzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Die so berechnete tägliche Arbeitszeit muss mindestens 7 Stunden beantragen.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden. Haben Sie in der vorhergehenden Nacht mehrere Einsätze geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden am nächsten Tag. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Während dieser Zeit wird keine aktive Arbeitszeit geplant.
- Wöchentliche Freizeit von mindestens einem ganzen Tag (24 Stunden) und einem Halbtag (8 Stunden). Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu visieren ist.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihre Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.
Appenzell Ausserrhoden
Beachten Sie den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende Kanton Appenzell Ausserrhoden. Weitere Informationen finden Sie bei der kantonalen Arbeitsmarktaufsicht.
Basel-Stadt
Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung des Kantons Basel-Stadt (NAV Haushalt BS) macht folgende Vorgaben:
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden ohne Präsenzzeit und Pausen.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der die Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar und innerhalb von 30 Minuten wieder am Arbeitsort sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Eine tägliche Arbeitszeit von 8.4 Stunden und eine tägliche Präsenzzeit von 11.6 Stunden. Ihr Einsatz (aktive Arbeitszeit und Präsenzzeit) darf also nicht länger als 20 Stunden pro Tag sein.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden am Stück. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden.
- Wöchentliche Freizeit von 2 freien Tagen (à 24 Stunden), wobei Sie grundsätzlich Anspruch auf freie Sonntage haben. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein. Die Betreuung der betagten Person muss anderweitig sichergestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie am Arbeitsort Ihre Freizeit verbringen. Beim Festlegen der freien Tage und Pausen muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin möglichst Ihre gewünschten beruflichen Weiterbildungen (z.B. SRK Lehrgang Pflegehelfende, Sprachkurse) berücksichtigen.
- Die tägliche Arbeitszeit, Präsenzzeit und Ruhezeit müssen entweder schriftlich vereinbart oder in Einsatzplänen mindestens zwei Wochen im Voraus festgelegt werden.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu visieren ist. Sie haben jederzeit das Recht, die Unterlagen zur Zeiterfassung einzusehen.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.
Bern
Der Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung des Kantons Bern macht folgende Vorgaben:
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden ohne Präsenzzeit und Pausen. Gemeinsames Essen und vertraglich definierte Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit. Wenn eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird, muss ein Drittel der vereinbarten Präsenzzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Die so berechnete tägliche Arbeitszeit muss mindestens 7 Stunden beantragen.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden. Haben Sie in der vorhergehenden Nacht mehrere Einsätze geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden am nächsten Tag. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein. Sie haben zusätzlich pro Halbtag Anspruch auf eine Viertelstunde bezahlte Pause.
- Eine Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Während dieser Zeit wird keine aktive Arbeitszeit geplant.
- Wöchentliche Freizeit von mindestens einem ganzen Tag (24 Stunden) und einem Halbtag (8 Stunden). Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu visieren ist.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihre Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.
Luzern
Der Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis des Kantons Luzern (NAV HW LU) macht folgende Vorgaben:
- Eine tägliche Arbeitszeit von maximal 9 Stunden.
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden ohne Präsenzzeit und Pausen. Gemeinsames Essen und vertraglich definierte Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit. Wenn eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird, muss bei einem Vollzeitpensum ein Drittel der vereinbarten Präsenzzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Die so berechnete tägliche Arbeitszeit muss mindestens 7 Stunden beantragen.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden und mindestens 1 Stunde am Stück. Haben Sie in der vorhergehenden Nacht zwei oder mehr Einsätze geleistet, beträgt die Pause am nächsten Tag mindestens 4 Stunden und davon mindestens 2 Stunden am Stück. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Während dieser Zeit wird keine aktive Arbeitszeit geplant.
- Wöchentliche Freizeit von mindestens einem ganzen Tag (24 Stunden) und einem Halbtag (zwischen 6 Uhr und 14 Uhr oder 12 Uhr und 20 Uhr). Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu visieren ist.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.
Solothurn
Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft des Kantons Solothurn macht folgende Vorgaben:
- Eine tägliche Arbeitszeit von maximal 9 Stunden.
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden ohne Präsenzzeit und Pausen. Gemeinsames Essen und vertraglich definierte Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit. Bei einer Anstellung über 50% muss mindestens 7 Stunden pro Tag als Arbeitszeit angerechnet werden.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden. Haben Sie in der vorhergehenden Nacht mehrere Einsätze geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden am nächsten Tag. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Während dieser Zeit wird keine aktive Arbeitszeit geplant.
- Wöchentliche Freizeit von mindestens einem ganzen Tag (24 Stunden) und einem Halbtag (8 Stunden). Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu visieren ist.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihre Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.
St.Gallen
Der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Kantons St.Gallen macht folgende Vorgaben:
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 50 Stunden. Essenszeiten gelten als Arbeitszeit, wenn Sie das Essen servieren oder im Bereitschaftsdienst sind.
- Eine tägliche Arbeitszeit von maximal 9 Stunden, wobei Ihnen mindestens 7 Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden. Ausgenommen sind die freien Tage.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden. Haben Sie in der vorherigen Nacht mehrere Einsätze geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden am nächsten Tag. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Wöchentliche Freizeit von einem ganzen Tag am Stück und einem Halbtag, wobei Sie grundsätzlich Anspruch auf freie Sonntage haben. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein. An Ihrem freien Halbtag, arbeiten Sie höchstens 5 Stunden, wobei Ihnen mindestens 3.5 Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die mindestens einmal im Monat durch alle Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Sie erhalten von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber die unterzeichnete Arbeitszeitdokumentation.
Zürich
Der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende des Kantons Zürich macht folgende Vorgaben:
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 43 Stunden (ohne Präsenzzeit und unbezahlte Pausen). Gemeinsames Essen und sonstige Aktivitäten mit der betagten Person (zum Beispiel Spazieren gehen, Gesellschaft leisten) gelten als Arbeitszeit. Pro Woche sind höchstens 6 Überstunden zulässig. Wenn eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird, muss die Hälfte der vereinbarten Präsenzzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Die so berechnete tägliche Arbeitszeit muss mindestens 7 Stunden beantragen.
- Präsenzzeit und Rufbereitschaft mit Geld zu entschädigen (siehe Lohnbestimmungen). Präsenzzeit ist die Zeit, während der Sie sich am Arbeitsort aufhalten und einsatzbereit sind, ohne dass Sie aktiv arbeiten. Rufbereitschaft ist die Zeit, während der Sie ausserhalb des Arbeitsortes telefonisch erreichbar sein müssen. Es ist nicht möglich, Sie nur für Präsenzzeit anzustellen.
- Tägliche Pausen von mindestens 2 Stunden. Haben Sie in der vorhergehenden Nacht mehrere Einsätze geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden am nächsten Tag. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein.
- Eine Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Während dieser Zeit wird keine aktive Arbeitszeit geplant.
- Wöchentliche Freizeit von 2 freien Tagen. Sie haben Anspruch auf mindestens einen ganzen freien Tag (24 Stunden). Die übrige Zeit kann in freien Halbtagen gewährt werden. Der Halbtag muss der halben Arbeitszeit entsprechen. Sie dürfen während dieser Zeit das Haus verlassen und müssen telefonisch nicht erreichbar sein. Die Betreuung und Unterstützung der betagten Person muss anderweitig sichergestellt werden.
- Eine Arbeitszeitdokumentation zu führen, die jede Woche durch alle Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.
Achtung! Bei einer intensiven Betreuungssituation hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihre Arbeitssituation regelmässig zu überprüfen. Bei Bedarf muss eine Anpassung der Betreuungsorganisation erfolgen.