Mutterschaftsurlaub (Privathaushalt)

Nach schweizerischem Recht hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Dafür muss sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie war in den neun Monaten vor der Geburt gemäss AHV-Gesetz versichert.
  • Sie war während dieser neun Monate mindestens fünf Monate lang erwerbstätig oder bezog ein Taggeld (Krankheit/Arbeitslosigkeit).
  • Sie ist zum Zeitpunkt der Geburt angestellt.

Erfüllt eine Angestellte diese drei Bedingungen, hat sie nach einer Niederkunft Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Achtung! Während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub dürfen Sie das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs treten wieder die geltenden Kündigungsfristen in Kraft. Weitere Informationen.