Die Grundversorgung der Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Meistens werden die Leistungen durch die lokalen, gemeinnützigen Spitex-Vereine übernommen.
Aargau
Zuständige für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel der Spitex Verband Kanton Aargau bzw. der lokale Spitex-Verein in Ihrer Gemeinde. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute Aargau bzw. bei der entsprechenden Beratungsstelle in Ihrem Bezirk.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse SVA Aargau. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute in Ihrer Nähe berät Sie zum Wohnen im Alter.
Appenzell Ausserrhoden
Basel-Stadt
Zuständige für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel die Spitex Basel. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute beider Basel.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse AKBS Ausgleichskasse Basel-Stadt. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute in Ihrer Nähe berät Sie zum Wohnen im Alter.
Bern
Zuständige für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel der SPITEX Verband Kanton Bern bzw. der lokale Spitex-Verein in Ihrer Gemeinde. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute Kanton Bern.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse Ausgleichskasse des Kantons Bern. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute Kanton Bern berät Sie zum Wohnen im Alter.
Luzern
Zuständig für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel der Spitex Kantonalverband Luzern bzw. die lokale Spitex in Ihrer Gemeinde. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute Luzern oder bei einer ihrer Beratungsstellen.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse WAS Ausgleichskasse Luzern. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute Luzern berät Sie auch zum Wohnen im Alter.
Solothurn
Zuständig für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel der Spitex Verband Kanton Solothurn (SVKS) bzw. der lokale Spitex Verein in Ihrer Gemeinde. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute Solothurn bzw. bei der entsprechenden Beratungsstelle in Ihrem Bezirk.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO). Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute berät Sie zum Wohnen im Alter.
St.Gallen
Zuständig für die Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Regel eine regionale oder lokale Spitex des Spitex Verbands SG/AR/AI. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Anlaufstelle für Fragen zu Ergänzungsleistungen und weiteren Sozialversicherungsleistungen ist die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. Die AHV-Zweigstelle nimmt die Anmeldung für die Ergänzungsleistungen entgegen. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse SVA St.Gallen. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Informationen erhalten Sie auch bei einer der regionalen Beratungsstellen der Pro Senectute Kanton St.Gallen.
Zürich
Informationen zur Hilfe und Pflege zu Hause finden Sie beim Spitex Verband Kanton Zürich oder beim lokalen Spitex-Verein Ihrer Gemeinde. Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung von Ärztinnen und Ärzten oder von der Spitex Voraussetzung. Für hauswirtschaftliche Leistungen macht die Spitex vor Ort eine Bedarfsabklärung.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist Ihre Wohngemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu finden Sie bei der Pro Senectute des Kantons Zürich. In der Stadt Zürich wenden Sie sich an das Amt für Zusatzleistungen.
Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die kantonale Ausgleichskasse SVA Zürich. Bedingung ist eine Hilflosigkeit im Sinne der IV. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Pro Senectute in Ihrer Nähe berät Sie zum Wohnen im Alter. BewohnerInnen der Stadt Zürich finden ebenfalls Informationen bei der Beratungsstelle Zürich im Alter.