Ferien und Feiertage (Privathaushalt)

Care-Migrantinnen haben wie alle Arbeitnehmende einen Anspruch auf Ferien und bezahlte Feiertage. Es gelten folgende Ferienansprüche:

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen
  • ab dem 21. Lebensjahr: 4 Wochen

Spezifische Ferienregelungen sowie Feiertage sind kantonal geregelt (siehe unten). Kann die Care-Migrantin die Ferien und/oder Feiertage nicht beziehen, müssen Sie einen entsprechend höheren Lohn auszahlen (siehe Lohnbestimmungen). Die Ferien dürfen nur dann nicht bezogen werden, wenn die Angestellte sehr unregelmässige Einsätze hat und einer Auszahlung in Form von Geld zustimmt.












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