«Haben wir kein sauberes Bett verdient?» – Ausbeutung am Arbeitsplatz Privathaushalt

Der Privathaushalt ist ein Arbeitsplatz, der bis heute nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt ist und sich auch sozialer Kontrolle entzieht. Diese Umstände unterstützen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse wie sie Care-Migrantin Renata Radzikowska beschreibt. Susanne Seytter, Geschäftsführerin der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), nimmt Bezug auf die beschriebenen Arbeitsverhältnisse und zeigt auf, wie die Fachstelle bei solchen Fällen vorgeht.

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Renata Radzikowska,
Care-Migrantin

Wenn ich noch einmal meinen Koffer packe und den Bus bestelle, der mich in die wunderschöne Schweiz führt, verspreche ich mir, dass dieses Mal das letzte ist… und so geschieht es seit 12 Jahren.
Trotz der grossen Erfahrung in dieser Arbeit, habe ich immer dieselben Ängste und Sorgen: Wer ist meine Schutzbefohlene? Wie wird man mich in der schweizerischen Familie aufnehmen? Unter welchen Bedingungen werde ich arbeiten? Genauso …! Unter welchen Bedingungen? Womit ich mich in den letzten 12 Jahren als Pflegerin von älteren Personen konfrontiert sah, übersteigt mehrfach menschliche Vorstellung und verunglimpft manchmal auch menschliche Würde.

Oft stelle ich mir die Frage: Wo liegt die Grenze der menschlichen Erniedrigung? Wir kommen zu Menschen, die uns ihre nahestehenden Mütter, Väter, Tanten oder Grossmütter anvertrauen… Ob wir uns kein anständiges Zimmer, kein sauberes Bett oder keinen Kleiderschrank verdient haben?

Warum liegt hier, in einem der reichsten Staaten der Welt, die Überzeugung verborgen, dass jemand aus Osteuropa ein Mensch einer schlechteren Art ist? Warum wird er als eine Person betrachtet, die man auf eine alte, abgenützte und schmutzigen Matratze in einem Zimmer legen kann, das von den Hausbewohnern als Abstellraum benützt wird?

Die Betreuerinnen aus der Slowakei, Polen oder Ungarn sind oft ausgebildete Frauen mit einem grossen Wissen. Erniedrigen Sie uns nicht, beleidigen Sie uns nicht! Das tut uns weh und wir können es nicht verstehen, dass das, was wir euren Nächsten in ihren letzten Lebensjahren geben, bei euch keine Ehre und Anerkennung findet.

Für unsere Arbeit in diesem schönen aber oft distanzierten Land zahlt jede von uns einen sehr hohen Preis: Zerbrochene Beziehungen, zerstörte Familien, aufgrund von Heimweh durchweinte Nächte.
Na ja … ich lache traurig, serviere euren Vätern jeden Tag das Frühstück, streichle die abgearbeitete Hand einer Mutter, umarme den weissen Kopf einer Grossmutter, … weil ich den Menschen im Herzen habe.

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Susanne Seytter,
Geschäftsführerin FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
www.fiz-info.ch

Die Bedingungen, unter denen viele Frauen aus dem Osten Betreuungsarbeit leisten, sind oftmals äusserst prekär. Die Löhne sind niedrig, die Freizeit ist knapp (falls sie überhaupt gewährt wird) und oft gibt es keinen privaten Rückzugsort. Vor allem bei Migrantinnen mit hoher Vulnerabilität – z.B. bei einem prekären Aufenthaltsstatus, hohen Schulden, Unwissen über die eigenen Rechte – müssten die Arbeitsbedingungen genau unter die Lupen genommen werden. Aber in Privathaushalten gibt es keine staatlichen Kontrollen.

Migrantinnen, die sich an die FIZ Fachstelle wenden, kommen meist mit konkreten Beschwerden, z.B. dass Löhne nicht ausbezahlt werden oder keine Ferien und freie Tage gewährt werden. Oft berichten die Frauen auch von ausbeuterischen oder entwürdigenden Arbeits- und Lebensbedingungen. Im Mittelpunkt der FIZ-Beratung steht die Information über ihre Rechte als Arbeitnehmerin. Alle Interventionen werden gemeinsam besprochen. Ziel ist, die Frauen zu ermächtigen, ihre eigenen Entscheide zu fällen.

Wenn sich Frauen schlecht und entwürdigend behandelt fühlen, kann eine Kontaktaufnahme der FIZ mit Arbeitgebenden hilfreich sein. Manchmal reicht die Androhung des Rechtsweges und der Benachrichtigung des AWA (Amt für Wirtschaft und Arbeit), damit die Arbeitgebenden ihren Verpflichtungen nachkommt. Manchmal ist jedoch der Gang zum Friedensrichter und nötigenfalls zum Arbeitsgericht unumgänglich. Oft scheitert dies jedoch an fehlenden Beweisen. Wie soll eine Migrantin beweisen können, dass sie sieben Tage pro Woche 12 Stunden in einem Privathaushalt arbeiten musste?

Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen sind ausbeuterisch, wenn sie die Schweizer Standards im Arbeitsrecht massiv unterschreiten. Zuweilen können dabei auch strafrechtlich relevante Tatbestände eine Rolle spielen. In unserer Beratungspraxis stellt sich in einem Teil der Fälle nach den ersten Gesprächen heraus, dass die Betroffenen im Herkunftsland unter falschen Versprechungen rekrutiert, in die Schweiz vermittelt und hier gezielt in eine Zwangslage gebracht wurden. Dann wird klar: Sie sind Opfer von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung. Diese Frauen werden ans FIZ Makasi-Team weitergeleitet. Hier bekommen die Betroffenen die erforderliche Betreuung, Beratung und Begleitung für die weiteren Schritte, die sie unternehmen wollen.



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