Kost und Logis (Privathaushalt)

Die Care-Migrantin arbeitet und wohnt in Ihrem Haushalt oder isst bei ihnen. Dann können Sie für Unterkunft und Verpflegung einen Naturallohn vom Monatslohn abziehen.

Es gelten folgende Ansätze:

  • pro Frühstück: Fr. 3.50
  • pro Mittagessen: Fr. 10.-
  • pro Abendessen: Fr. 8.-
  • pro Unterkunft: Fr. 11.50

Der Abzug für Essen und Wohnen darf pro Tag nicht mehr betragen als Fr. 33.- und pro Monat nicht mehr als Fr. 990.-.

Die kantonalen Normalarbeitsverträge enthalten genauere Angaben (siehe unten).

Achtung! Der Naturallohn setzt sich aus der Summe der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten sowie den tatsächlich verbrachten Nächten in Ihrem Haushalt während eines Monates zusammen. Falls die Care-Migrantin an einem Tag nicht im Haus isst oder schläft, darf ihr für diesen Tag keine Kost oder Logis vom Lohn abgezogen werden.












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