Langsame Anpassung der Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft in den Kantonen
Die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen sollen verbessert werden – dies räumte der Bundesrat Ende April 2015 in seiner Antwort auf das Postulat von Alt-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (2012) ein (siehe CareInfo-Newsbeitrag vom Mai 2015). Im Juni 2018 veröffentlichte das SECO einen Modell-Normalarbeitsvertrag. Er enthält neue Vorgaben für die Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden der sogenannten 24-Stunden-Betreuung, darunter auch solche zur Klärung der Präsenz- und Ruhezeiten (siehe CareInfo-Newsbeitrag vom Juli 2018). Der Modell-Normalarbeitsvertrag soll den Kantonen als Vorlage für die Übernahme dieser Regelungen dienen.
Die Kantone sind verantwortlich für die Überführung des Modell-Normalarbeitsvertrags in die kantonalen Normalarbeitsverträge. Diesen Sommer haben sie zuhanden des Bundesrats den aktuellen Stand der Anpassungen berichtet. Der Bundesrat hat am 27. September 2019 davon Kenntnis genommen (siehe SECO Umfrage: Umsetzung Modell-NAV 24-Stunden Betreuung in den Kantonen). Die Umsetzung geht nur langsam voran. Erst vier Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Wallis haben Regelungen für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung erlassen, im Kanton Aargau ist die Umsetzung noch bis Ende dieses Jahres geplant. Ob die Regelungen des Modell-Normalarbeitsvertrags uneingeschränkt von den Kantonen übernommen wurden, wird aus der Übersicht der SECO-Umfrage nicht ersichtlich. Weitere elf Kantone planen die Inkraftsetzung auf Beginn 2020. In zehn Kantonen ist noch offen, wann die Umsetzung erfolgt.