Mindestlohn für Hausangestellte wird per 1. Januar 2023 angepasst

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 entschieden, den nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmer*innen in der Hauswirtschaft um drei Jahre zu verlängern, bis zum 31. Dezember 2025. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne leicht angepasst. Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Ab 1. Januar 2023 beträgt der Mindestlohn pro Stunde brutto,
 exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen: Fr. 19.50 (bisher: Fr. 19.20)
  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung
    in der Hauswirtschaft: Fr. 21.40 (bisher: Fr. 21.10)
  • für gelernte Arbeitnehmer*innen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
    in der Hauswirtschaft: Fr. 23.55 (bisher: Fr. 23.20)
  • für gelernte Arbeitnehmer*innen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.40 (bisher: Fr. 21.10)

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region, den dort geltenden Lebenshaltungskosten und je nach Pflichtenheft sollte der Lohn für Hausangestellte in privaten Haushalten höher sein.

Weitere Informationen zu Lohnbestimmungen finden Sie auf CareInfo. (Anpassung der Mindestlöhne erfolgt per 1.1.2023). Beachten Sie zudem die kantonalen Regelungen der Präsenzzeitbezahlung.

Weitere Informationen des Bundesrats zur Verlängerung des nationalen NAV Hauswirtschaft lesen Sie hier.



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