NAV Hauswirtschaft um 3 Jahre verlängert – 3 Statements

Der Bundesrat hat entschieden, den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um 3 Jahre zu verlängern. Seit 1. Januar 2014 gelten auch angepasste Mindestlöhne. CareInfo greift das Thema auf und fragt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Gewerkschaft Unia und Caritas Schweiz um eine Stellungnahme.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Im Jahre 2010 wurde der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte (NAV Hauswirtschaft) erlassen, um ausländische Arbeitskräfte aus Ländern mit vergleichsweise tiefen Löhnen vor der Gefahr zu schützen, dass sie zu missbräuchlichen Löhnen in der Schweiz arbeiten. Die Zuwanderung von Personen mit einem hauswirtschaftlichen Profil insbesondere aus den EU-8-Staaten sowie Rumänien und Bulgarien in die Schweiz ist nach wie vor hoch. Die Nachfrage nach Betreuung und Hilfe in privaten Haushalten hält ebenfalls an und dürfte angesichts der demographischen Entwicklung zunehmen. Ohne einen Mindestlohn im NAV Hauswirtschaft würde sich der Druck auf die Löhne in dieser Branche erhöhen. Durch verbindliche Mindestlöhne sollen missbräuchliche Lohnunterbietungen in der privaten Hauswirtschaft weiterhin verhindert werden. Der Bundesrat hat deshalb am 13. November 2013 den NAV Hauswirtschaft um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert und gleichzeitig die Mindestlöhne der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.

Ursula Scherrer, stv. Leiterin des Ressorts Arbeitsmarktaufsicht, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

UNIA

Der NAV Hauswirtschaft bietet den dringend notwendigen Mindestschutz gegen Lohndumping in der boomenden Betreuungsbranche. Dieser Schutz ist besonders wichtig im Arbeitsort Privathaushalt, der den Blicken der Öffentlichkeit weitgehend entzogen ist und in dem viele Care-Migrantinnen in prekären Situationen arbeiten. Neben einer Erhöhung der Mindestlöhne sowie der Anerkennung der Berufserfahrung, setzt sich die Gewerkschaft insbesondere für geregelte Arbeitszeiten in der Branche ein.

Christine Michel, Branchenverantwortliche Hauswirtschaft und private Betreuung, Gewerkschaft Unia

CARITAS Schweiz

Caritas hat mit ihrem Projekt „In guten Händen“ ein Modellvorhaben lanciert: ausgebildete Sozialarbeiterinnen aus Rumänien betreuen ältere Menschen in der Schweiz, und dies unter fairen Bedingungen. Die Entscheidung des Bundesrats, den NAV Hauswirtschaft um drei Jahre zu verlängern ist dringend notwendig. Die Nachfrage in der Schweiz nach Migrantinnen für die Betreuung älterer Menschen ist sehr gross. Dies machen sich noch zu viele Vermittlungsagenturen zunutze, die nicht einmal Mindestbedingungen einhalten. Allerdings reicht das Bestehen eines NAVs allein nicht, es muss auch viel strenger kontrolliert werden.

Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen Caritas Schweiz



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