Renten für Care-Migrantinnen
Was geschieht mit der sozialen Vorsorge von Care-Migrantinnen, die mehrere Jahre in der Schweiz gearbeitet haben und sozialversichert waren? Welche Ansprüche hat eine Care-Migrantin, auch wenn sie in ihr Heimatland zurückgekehrt ist? Das Bundesamt für Sozialversicherungen zeigt die Anspruchsvoraussetzungen auf Altersrenten sowie Ergänzungsleistungen von Care-Migrantinnen auf und weist Ratsuchende an die zuständigen Stellen weiter.
Allgemein
Care-Migrantinnen, die in der Schweiz Beiträge bezahlen, haben unter den gegebenen Voraussetzungen dieselben Ansprüche gegenüber den schweizerischen Sozialversicherungen wie die Schweizer Staatsangehörigen.
Anspruchsvoraussetzungen
Altersrente (AHV): Mindestens ein Jahr Beiträge bezahlt haben (Mindestbeitragszeit) und Erreichen des Rentenalters (Frauen 64 Jahre / Männer 65 Jahre).
Invalidenrente (IV): Mindestens drei Jahre Beitragszeit (wobei die in einem EU-/EFTA-Staat zurückgelegten Beitragsjahre angerechnet werden können, wenn in der Schweiz mindestens ein Jahr zurückgelegt worden ist) und mindestens 40% Invalidität während eines Jahres.
Ergänzungsleistungen (EL): Voraussetzung ist der Bezug einer AHV- oder IV-Rente und Bedürftigkeit.
Die AHV- und IV-Renten werden auch bei Rückkehr in das EU-Land weitergewährt. Ein Export der EL ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn die anspruchsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz hat.
Weitere Informationen
AHV und IV: Merkblatt „Soziale Sicherheit in der Schweiz“ (auch auf Englisch „Social security in Switzerland”)
EL: Merkblätter sind hier abrufbar.
Zuständige Stellen/Auskünfte
Die Leistungen können bei der jeweils zuständigen Stelle geltend gemacht werden, bei der auch weitere Informationen erhältlich sind:
- für die AHV bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse,
- für die IV bei der zuständigen IV-Stelle im Wohnsitzkanton,
- für die EL bei der zuständigen EL-Stelle (befindet sich i.d.R. bei der kantonalen Ausgleichskasse)
Wohnt die anspruchsberechtigte Person nicht mehr in der Schweiz, sondern in einem EU-/EFTA-Staat, kann der Antrag auf eine schweizerische AHV- oder IV-Rente bei der zuständigen Stelle im Wohnstaat gestellt werden.
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
www.bsv.admin.ch