Unterstützung für Pflege und Betreuung zu Hause (Privathaushalt)

Die Grundversorgung der Hilfe und Pflege zu Hause ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Meistens werden die Leistungen durch die lokalen, gemeinnützigen Spitex-Vereine übernommen.

Für pflegerische Leistungen bezahlt die betroffene Person eine Patientenbeteiligung. Der Rest übernimmt die öffentliche Hand sowie die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise).

Hauswirtschaftliche Leistungen sind grundsätzlich selber zu bezahlen. Personen mit AHV- oder IV-Renten können Ergänzungsleistungen sowohl für die pflegerischen wie auch für die hauswirtschaftlichen Leistungen beantragen. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Hilflosenentschädigung.

Für alle Fragen rund ums Wohnen und Leben im Alter können die kantonalen Pro Senectute-Organisationen in der ganzen Schweiz Auskunft geben. Grössere Städte verfügen zusätzlich über Informations- und Beratungsstellen für ältere Menschen (siehe unten).


Haben Sie den Beitrag zu Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für hilfe- und pflegebedürftige Menschen zu Hause schon gelesen? Hier lesen Sie weiter.












Folgende Artikel könnten Sie auch noch interessieren:

> Pflegende Angehörige bei der Spitex anstellen

> Mindestlohn für Hausangestellte wird per 1. Januar 2024 erhöht

> Postulat von Samira Marti zur Live-in-Betreuung im Nationalrat angenommen