Vermittlung durch eine Firma (Privathaushalt)

Sie haben als ArbeitgeberIn eine Care-Migrantin eingestellt. Diese wurde Ihnen diese durch eine Firma vermittelt. Dann müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Vermittlungsfirma muss eine kantonale Betriebsbewilligung haben. Hat die Care-Migrantin weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz, braucht die Firma eine nationale Betriebsbewilligung. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der bewilligten Personalverleihfirmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Care-Migrantin der Firma, die sie vermittelt, nicht mehr als die erlaubten fünf Prozent des ersten Brutto-Jahreslohnes als Vermittlungsprovision bezahlen muss.
  • Die Vermittlungsfirma empfiehlt Ihnen einen Musterarbeitsvertrag. Vergleichen Sie diesen mit den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und fordern Sie ein, dass er falls nötig angepasst wird.

Achtung! Firmen, die Care-Migrantinnen vermitteln und keinen schweizerischen Geschäftssitz haben, dürfen in der Schweiz nicht tätig sein. Wenn Sie sich die Care-Migrantin durch eine solche Firma vermitteln lassen, können Sie mit bis zu Fr. 40 000.- gebüsst werden.



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