Aktuelle Brennpunkte im Arbeitsmarkt Privathaushalt

Am 12. Mai 2017 hat eine Nationale Konferenz «Bezahlte Arbeit in Schweizer Privathaushalten» stattgefunden, organisiert durch die Wirtschaftsgeographie der Universität Zürich und dem Thinktank Denknetz. Es wurden neue Ergebnisse aus der Forschung vorgestellt und über aktuelle Brennpunkte und mögliche Handlungsfelder debattiert. CareInfo greift die Stellungnahmen von drei Referentinnen zur Verbesserung des Arbeitssektors Privathaushalt auf.

Dr. Sarah Schilliger,
Gastwissenschaftlerin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Universität Osnabrück

Es braucht einen schweizweiten Ausbau der rechtlichen Beratungsinfrastruktur für Care-Arbeiterinnen wie auch für die Haushalte und eine verstärkte Vernetzung und Organisierung von Care-Arbeiterinnen, um aus der sozialen Isolation auszubrechen. Zudem sollten die Regulierungsbestrebungen zur 24h-Betreuung in der Schweiz beschleunigt werden – der Privathaushalt gehört endlich dem Arbeitsgesetz unterstellt. Schliesslich ist es aber auch dringend nötig, den breiteren Kontext im Bereich Pflege zu verändern, das heisst, die öffentliche Pflegeinfrastruktur zu erweitern und pflegende Angehörige stärker zu unterstützen.

Yolande Peisl-Gaillet,
Fachspezialistin, UNIA, Bern

Seit Mai 2016 ist ein Teil der Care-Migrantinnen dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Dieser legt beispielsweise Mindestlöhne und die wöchentliche Normalarbeitszeit fest. Leider sind Anstellungsbedingungen wie die Entschädigung von Präsenzzeit, Ruhezeit und Einsatzdauer nicht geregelt. Der GAV Personalverleih ist also keine langfristige Lösung, denn Care-Migrantinnen bleiben in unsicheren Arbeitsverhältnissen und in einem Umfeld, wo Kontrollen schwierig durchzuführen sind. Ausserdem gilt er nur für Beschäftigte, die über eine Personalverleih-Agentur arbeiten. Für einen wirksamen Schutz der Care-Migrantinnen ist der Privathaushalt dem Arbeitsgesetz zu unterstellen und wenn möglich ein branchenspezifischen Gesamtarbeitsvertrag auszuarbeiten.

Martine Bagnoud,
Secrétaire syndicale, SIT, Genf

Im Kanton Genf verfügen 70% der Angestellten im Hauswirtschaftsbereich über keinen legalen Aufenthaltsstatustatus. Als Sans-Papiers haben sie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Sozialhilfe. Das zwingt sie dazu, unterbezahlte und irreguläre Arbeiten anzunehmen. Die Gewerkschaft SIT bekämpft solche ausbeuterischen Verhältnisse und fordert: Eine Arbeit: eine Aufenthaltsbewilligung!
Im Rahmen des Pilotprojekts «Operation Papyrus» erhalten zahlreiche irregulär arbeitende Hausangestellte eine Aufenthaltsbewilligung. Dazu kommt, dass das kantonale Arbeitsinspektorat die Beschäftigungsverhältnisse von jenen Angestellten kontrolliert, die regularisiert wurden. Diese Massnahmen sind ein grosser Schritt hin zur Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen in der Genfer Hausarbeitsbranche.



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