Mindestlohn für Hausangestellte wird per 1. Januar 2024 erhöht

Der Bundesrat hat am 29. November 2023 entschieden, den nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmer*innen in der Hauswirtschaft anzupassen und die Mindestlöhne zu erhöhen. Grund dafür ist die allgemeine Teuerung. Die Erhöhung der Mindestlöhne um 2.2% tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ab 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn pro Stunde brutto, exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:

  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen: Fr. 19.95 (bisher: Fr. 19.50)
  • für ungelernte Arbeitnehmer*innen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung
    in der Hauswirtschaft: Fr. 21.85 (bisher: Fr. 21.40)
  • für gelernte Arbeitnehmer*innen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
    in der Hauswirtschaft: Fr. 24.05 (bisher: Fr. 23.55)
  • für gelernte Arbeitnehmer*innen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.85 (bisher: Fr. 21.40)

Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region, den dort geltenden Lebenshaltungskosten und je nach Pflichtenheft sollte der Lohn für Hausangestellte in privaten Haushalten höher sein.

Weitere Informationen zu Lohnbestimmungen finden Sie auf CareInfo. (Anpassung der Mindestlöhne erfolgt per 1.1.2024). Beachten Sie zudem die kantonalen Regelungen der Präsenzzeitbezahlung.

Weitere Informationen des Bundesrats zur Erhöhung der Mindestlöhne des nationalen NAV Hauswirtschaft lesen Sie hier.



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