Ein Blick über die Landesgrenze

CareInfo blickt über die Landesgrenze hinaus: Prof. Dr. Bernhard Emunds beleuchtet in seinem neuen Buch «Damit es Oma gut geht» die Pflege-Ausbeutung in deutschen Haushalten. Im Interview berichtet er CareInfo über die Situation in Deutschland.

 

 

 

Prof. Dr. Bernhard Emunds
Nell-Breuning-Institut der Phil.-Theol. Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt/Main

Wie hat sich die Nachfrage nach der 24h-Stunden-Pflege in deutschen Haushalten in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Zum Umfang der Beschäftigung in der 24-Stunden-Pflege lässt sich wenig sagen; der Anteil der Schwarzarbeit ist sehr hoch. Die Schätzungen schwanken zwischen 100.000 und 300.000 Live-In-Pflegekräften in Deutschland. Was klar ist: Bis 2011 war der Zugang der Mittel- und OsteuropäerInnen zum deutschen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt. Die Live-In-Pflegekräfte arbeiteten damals fast alle ohne Arbeitserlaubnis und fast alle vermittelt über «Mund-zu-Mund-Propaganda» oder persönliche Netzwerke. Seit 2011 sind sehr viele Vermittlungsagenturen entstanden, die beanspruchen, legal Pflegekräfte bzw. Betreuerinnen zu vermitteln.

In Ihrem Buch schreiben Sie, dass es in Deutschland so gut wie unmöglich ist, eine 24-Stunden-Betreuerin legal zu beschäftigen. Welche sind die zentralen Schwierigkeiten?
Wie gesagt, in den letzten sechs Jahren sind in Deutschland sehr viele Vermittlungsagenturen entstanden. Sie beanspruchen häufig, Selbständige zu vermitteln. Die Pflegekräfte sind nach deutschem Arbeitsrecht aber nur scheinselbständig. Zum Beispiel gestalten sie ihre Pflegetätigkeiten und ihre Arbeitszeiten nicht selbst, sondern folgen dabei fast immer den Weisungen der Angehörigen. Andere Agenturen versprechen eine Pflegekraft, die von einem Unternehmen in Mittel- oder Osteuropa in den Haushalt in Deutschland «entsendet» wird. Aber auch das klappt rechtlich nicht. Denn: Wer einer Betreuerin den Arbeitsplan gibt, ist auch ihr Arbeitgeber. Das sind natürlich die Angehörigen und nicht das Unternehmen im Herkunftsland der Betreuerin. In beiden Fällen kommt es also nur zu einer unerlaubten Beschäftigung. In Deutschland ist eigentlich nur eine Form der Beschäftigung eindeutig legal: Die Angehörigen stellen die Pflegekraft selber ein und melden sie offiziell an.

Die Schweiz kennt neben der direkten Anstellung durch die Angehörigen auch die Praxis von privaten Verleihagenturen. Die Betreuerin ist dann bei der Agentur angestellt und arbeitet nach den Arbeitsanweisungen des Einsatzbetriebes, also dem privaten Haushalt. Abgesehen von der Anstellungsform steht die Schweiz wie auch Deutschland vor der Aufgabe, die oft prekären Arbeitsverhältnisse zu regeln. Sie propagieren auch eine konditionierte Förderung der häuslichen Pflege und Betreuung. Was meinen Sie damit?
Die Idee ist, die Arbeitsbedingungen der Betreuerinnen dadurch zu verbessern, indem der Staat den Angehörigen, die eine Betreuerin beschäftigen, ein höheres Pflegegeld* zahlt. Dieser Zuschuss müsste aber an drei Bedingungen geknüpft sein: an ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, an ausreichend freie Zeiten und an die Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes. Der soll die Angehörigen und die Betreuerinnen begleiten und beraten und wenigstens einmal im Monat nach der Qualität der Pflege und nach den Arbeitsbedingungen der Betreuerin schauen. Die konditionierte Förderung schafft Anreize für die Arbeitgeberinnen, auf zumutbare Arbeitsbedingungen zu achten und sich in die Karten schauen zu lassen.

*Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen in Deutschland.

Das Interview wurde schriftlich geführt.



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