Mindestlohn für Hausangestellte wurde angepasst
Der Bundesrat hat entschieden, den nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) für ArbeitnehmerInnen in der Hauswirtschaft bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Gleichzeitig wurden die Mindestlöhne per 1. Januar 2020 leicht angepasst.
Der Mindestlohn pro Stunde beträgt brutto, exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:
- für ungelernte ArbeitnehmerInnen: Fr. 19.20 (bisher: Fr. 18.90)
- für ungelernte ArbeitnehmerInnen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: Fr. 21.10 (bisher: Fr. 20.75)
- für gelernte ArbeitnehmerInnen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: Fr. 23.20 (bisher: Fr. 22.85)
- für gelernte ArbeitnehmerInnen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.10 (bisher: Fr. 20.75)
Das Gesetz verbietet es, weniger als diese Mindestlöhne zu bezahlen. Je nach Region und den dort geltenden Lebenshaltungskosten sollte der Lohn für Hausangestellte in privaten Haushalten höher sein. Mehr Informationen zu den Lohnbestimmungen finden Sie unter CareInfo – Information.
Weitere Informationen zur Verlängerung des NAVs lesen Sie hier.