Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit (Care-Migrantin)

Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten meist nicht als Selbstständige. Als Selbstständige muss man mindestens Folgendes nachweisen:

  • Sie arbeiten für mehrere Haushalte.
  • Ihr Einkommen ist nicht von einem einzigen Haushalt abhängig.

Häufig liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Hier finden Sie mehr Informationen zum Status Selbständigkeit.

Achtung! Wenn Sie im Privathaushalt der betagten Person arbeiten und wohnen, gelten Sie als unselbstständige Erwerbstätige.



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