Aufenthaltsbewilligung (Care-Migrantin)

Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können von der Personenfreizügigkeit profitieren. Planen Sie als EU/EFTA-Staatsangehörige, länger als drei Monate in der Schweiz zu arbeiten? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Dort können Sie sich über das Vorgehen für Ihre Aufenthaltsbewilligung informieren. Arbeiten Sie nur während drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz? Dann sind Sie meldepflichtig. Die Online-Meldung muss Ihr Arbeitgeber spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn machen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.