Arbeitsvertrag (Care-Migrantin)

Für Personen, die in Privathaushalten arbeiten, gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie für andere Arbeitnehmende. Achten Sie beim Abschliessen des Arbeitsvertrages darauf, dass er den Musterverträgen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO entspricht.

Mindestlöhne werden verbindlich durch den Normalarbeitsvertrag des Bundes für die Hauswirtschaft (NAV CH) geregelt (siehe Lohnbestimmungen). Detailliertere Regelungen bietet der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Kantons, in dem Sie arbeiten. Haben Sie gewisse Punkte nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt, dann gelten die Angaben des kantonalen Normalarbeitsvertrags. Dieser ist bindend.

Achtung! Der Privathaushalt ist ArbeitgeberIn und Sie wechseln sich alle paar Wochen oder Monate mit einer anderen Care-Migrantin ab? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies gilt, wenn die einzelnen Arbeitseinsätze zeitlich begrenzt, aber regelmässig wiederkehrend sind.

Achtung! Gewisse private Firmen offerieren, alles Administrative zu regeln und den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Privathaushalt zu schreiben. Die Person, die Ihren Vertrag unterschreibt, ist ArbeitgeberIn und muss die damit verbundenen rechtlichen Pflichten einhalten.


Sie sind bei einer Firma angestellt? Mehr Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie unter Personalverleih.